Rechtsprechung
| LG Duisburg, 30.05.2016 - 2 O 298/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Honoraransprüchen als Masseverbindlichkeit durch den Insolvenzverwalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 30.05.2016 - 2 O 298/15
- OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 24 U 104/16
- BGH, 14.12.2017 - IX ZR 118/17
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- LAG Düsseldorf, 10.10.2013 - 5 Sa 823/13
Sozialplanansprüche auch nach neun Jahren noch nicht verjährt
Auszug aus LG Duisburg, 30.05.2016 - 2 O 298/15
Warum der Gläubiger hierzu genötigt werden sollte, ist nicht nachvollziehbar und auch nicht ökonomisch (…im Ergebnis ebenso: Uhlenbruck, InsO, 2010, § 210 Rn. 20;… Staudinger, aaO; a.A.: ArbG Oberhausen, Urteil vom 19.04.2012 - 4 Ca 2167/11 = NJW Spezial 2013, 87, allerdings ohne Erwägung einer analogen Anwendung der Hemmungstatbestände; auch das LAG Düsseldorf beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 10.10.2013 - 5 Sa 823/13, zitiert nach juris, mit dieser Frage nicht, da es bereits die Fälligkeit der Forderung ablehnt hat und im Übrigen die Berufung auf Verjährung nach § 242 BGB im dortigen Fall für unzulässig gehalten hat; ferner: LAG Hamburg 15.6.1988 - 8 Sa 22/88, ZIP 1988, 1270). - ArbG Oberhausen, 19.04.2012 - 4 Ca 2167/11
Verjährung Sozialplanabfindung als Masseverbindlichkeit
Auszug aus LG Duisburg, 30.05.2016 - 2 O 298/15
Warum der Gläubiger hierzu genötigt werden sollte, ist nicht nachvollziehbar und auch nicht ökonomisch (…im Ergebnis ebenso: Uhlenbruck, InsO, 2010, § 210 Rn. 20;… Staudinger, aaO; a.A.: ArbG Oberhausen, Urteil vom 19.04.2012 - 4 Ca 2167/11 = NJW Spezial 2013, 87, allerdings ohne Erwägung einer analogen Anwendung der Hemmungstatbestände; auch das LAG Düsseldorf beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 10.10.2013 - 5 Sa 823/13, zitiert nach juris, mit dieser Frage nicht, da es bereits die Fälligkeit der Forderung ablehnt hat und im Übrigen die Berufung auf Verjährung nach § 242 BGB im dortigen Fall für unzulässig gehalten hat; ferner: LAG Hamburg 15.6.1988 - 8 Sa 22/88, ZIP 1988, 1270). - BGH, 20.06.1969 - VI ZR 14/68
Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen eines Sozialversicherungsträgers bei …
Auszug aus LG Duisburg, 30.05.2016 - 2 O 298/15
Dies wäre insbesondere auch im unmittelbaren Anwendungsbereich von § 205 BGB ebenfalls möglich, weshalb dies nach gesetzlicher Wertung der anderweitigen Hemmung nicht entgegensteht (BGH NJW 1969, 1661 Rz. 21 zu § 202 a.F., der ausdrücklich die Hemmung für den Fall der Stundung oder des Bestehens eines anderweitigen Leistungsverweigerungsrechts des Schuldners vorsah;… für die heutige Rechtslage: Staudinger, BGB, 2014, § 205 Rn. 19). - LAG Hamburg, 15.06.1988 - 8 Sa 22/88
Verjährung von Masseschuldenansprüchen gegen den Konkursverwalter; …
Auszug aus LG Duisburg, 30.05.2016 - 2 O 298/15
Warum der Gläubiger hierzu genötigt werden sollte, ist nicht nachvollziehbar und auch nicht ökonomisch (…im Ergebnis ebenso: Uhlenbruck, InsO, 2010, § 210 Rn. 20;… Staudinger, aaO; a.A.: ArbG Oberhausen, Urteil vom 19.04.2012 - 4 Ca 2167/11 = NJW Spezial 2013, 87, allerdings ohne Erwägung einer analogen Anwendung der Hemmungstatbestände; auch das LAG Düsseldorf beschäftigt sich in seiner Entscheidung vom 10.10.2013 - 5 Sa 823/13, zitiert nach juris, mit dieser Frage nicht, da es bereits die Fälligkeit der Forderung ablehnt hat und im Übrigen die Berufung auf Verjährung nach § 242 BGB im dortigen Fall für unzulässig gehalten hat; ferner: LAG Hamburg 15.6.1988 - 8 Sa 22/88, ZIP 1988, 1270).
- LG Stuttgart, 22.06.2016 - 4 S 259/15
Unternehmerdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer Bearbeitungsentgeltklausel
Dementsprechend indiziert ein Handelsbrauch grundsätzlich auch die Wirksamkeit einer Klausel, so dass derjenige die Beweislast trägt, der sich auf die Unwirksamkeit der Klausel beruft (vgl. hierzu LG Wiesbaden, Urt. v. 12.06.2015 - 2 O 298/15; LG Braunschweig, Beschl. v. 30.09.2015 - 8 S 341/15). - LG Stuttgart, 15.06.2016 - 4 S 194/15
Unternehmerdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer Bearbeitungsentgeltklausel
Dementsprechend indiziert ein Handelsbrauch grundsätzlich auch die Wirksamkeit einer Klausel, so dass derjenige die Beweislast trägt, der sich auf die Unwirksamkeit der Klausel beruft (vgl. hierzu LG Wiesbaden, Urt. v. 12.06.2015 - 2 O 298/15; LG Braunschweig, Beschl. v. 30.09.2015 - 8 S 341/15). - LG Stuttgart, 28.06.2016 - 4 S 230/15
Unternehmerdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer Bearbeitungsentgeltklausel
Dementsprechend indiziert ein Handelsbrauch grundsätzlich auch die Wirksamkeit einer Klausel, so dass derjenige die Beweislast trägt, der sich auf die Unwirksamkeit der Klausel beruft (vgl. hierzu LG Wiesbaden, Urt. v. 12.06.2015 - 2 O 298/15; LG Braunschweig, Beschl. v. 30.09.2015 - 8 S 341/15).
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