Rechtsprechung
| LG Paderborn, 12.03.2024 - 2 O 325/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Unerwünschte E-Mail-Werbung
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Werbeemails aus dem Online-Shop
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Anforderungen an Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen unerwünschte E-Mail-Werbung
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Widerspruch gegen Werbe-E-Mails muss umgehend berücksichtigt werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Versteckter Hinweis in Datenschutzerklärung reicht für erlaubte E-Mail-Sendung nach § 7 Abs.3 UWG nicht aus
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Versteckter Hinweis in Datenschutzerklärung unzureichend für E-Mail-Werbung nach § 7 Abs. 3 UWG
Papierfundstellen
- MMR 2024, 694
- K&R 2024, 438
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15
Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?
Auszug aus LG Paderborn, 12.03.2024 - 2 O 325/23
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt die ohne wirksame Einwilligung an eine geschäftliche E-Mailadresse versandte Werbe-E-Mail einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (vgl. BGH, Urteil vom 14.03.2017, Az. VI ZR 721/15).(vgl. BGH, Urteil vom 14.03.2017, Az. VI ZR 721/15).
- BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
Auszug aus LG Paderborn, 12.03.2024 - 2 O 325/23
Ihm verbleibt aber die Möglichkeit, den sog. quasinegatorischen Unterlassungsanspruch analog §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB auf einen rechtswidrigen Eingriff in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu stützen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az. I ZR 218/07 - E-Mail-Werbung II). - BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
Empfehlungs-E-Mail
Auszug aus LG Paderborn, 12.03.2024 - 2 O 325/23
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abmahnung eines Verstoßes gegen einen deliktsrechtlichen Tatbestand ist nur dann nicht notwendig, wenn der Abmahnende selbst über eine hinreichende eigene Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung eines unschwer zu erkennenden Verstoßes verfügt (vgl. BGH, Urt. v. 12.09.2013 - I ZR 208/12 = GRUR 2013, 1259). - LG Berlin, 16.11.2017 - 16 O 225/17
Unzulässige E-Mail-Werbung eines Online-Shops gegenüber seinen Käufern
Auszug aus LG Paderborn, 12.03.2024 - 2 O 325/23
Werbezwecke genutzt werden und sich der Empfänger von der E-Mail-Marketingkommunikation abmelden kann, insbesondere wenn dieser Hinweis - ohne textliche Hervorhebung - im Rahmen eines 26 Seiten umfassenden Schriftstücks enthalten ist (vgl. LG Berlin Urteil vom 16.11.2017 - 16 O 225/17, BeckRS 2017, 143465).
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