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Rechtsprechung
   LG Bonn, 17.03.2015 - 2 O 379/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6286
LG Bonn, 17.03.2015 - 2 O 379/13 (https://dejure.org/2015,6286)
LG Bonn, Entscheidung vom 17.03.2015 - 2 O 379/13 (https://dejure.org/2015,6286)
LG Bonn, Entscheidung vom 17. März 2015 - 2 O 379/13 (https://dejure.org/2015,6286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Richterin als "Ohrenzeugin" überzeugt: Möbelhaus muss für störende Bettgeräusche haften

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geräuschentwicklung eines Bettes bei Bewegungen als Sachmangel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Das quietschende Doppelbett - Käufer können das "zum Schlafen ungeeignete Bett" zurückgeben

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Publiziert am

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geräuschentwicklung eines Bettes bei Bewegungen als Sachmangel

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 243/08

    Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

    Auszug aus LG Bonn, 17.03.2015 - 2 O 379/13
    Ein solcher Nutzungswertersatz ist auch bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs vom Käufer zu leisten (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.2009, Az. VIII ZR 243/08).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 334/06

    Ansprüche des Käufers beim Rücktritt vom Autokauf, wenn der Fahrzeughändler das …

    Auszug aus LG Bonn, 17.03.2015 - 2 O 379/13
    Diese Summe war im Rahmen der Rückabwicklung mit dem Zahlungsanspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises von 5.157 EUR zu saldieren (das Gericht folgt hierbei ausdrücklich der Vorgehensweise des Bundesgerichtshofs, etwa im Urteil vom 20.02.2008, Az. VIII ZR 334/06 zitiert nach juris).
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender …

    Auszug aus LG Bonn, 17.03.2015 - 2 O 379/13
    Entgegen der Auffassung des Klägers ergibt sich nicht nur bei Kraftfahrzeugen, sondern auch bei Möbeln ein Nutzungs- und Gebrauchsvorteil, der auszukehren ist (vgl. nur BGH Urteil vom 26.06.1991, Az. VIII ZR 198/90 = BGHZ 115, 47).
  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 325/03

    Umfang des Nutzungsvorteils beim Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine …

    Auszug aus LG Bonn, 17.03.2015 - 2 O 379/13
    Auch bezüglich der Berücksichtigung des Mangels ist eine Bewertung analog § 287 ZPO vorzunehmen, orientiert an der Gewichtigkeit der Beeinträchtigung des Klägers im bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kaufsache (vgl. BGH Urteil vom 06.10.2005, Az. VII ZR 325/03).
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