Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - 2 O 4/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 52 Abs 1 GKG 2004, § 53 Abs 3 Nr 2 GKG 2004
Streitwert bei bauaufsichtlicher Beschränkung von Betriebszeiten - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Streitwert bei bauaufsichtlicher Beschränkung von Betriebszeiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert bei einer bauaufsichtlichen Betriebszeitenbeschränkung; Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei "Vorwegnahme der Hauptsache"
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 15.12.2009 - 4 B 528/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - 2 O 4/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 10 S 3350/08
Fahrtenbuchauflage, sofortige Vollziehung; Streitwert bei Verfahren auf Gewährung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - 2 O 4/10
Auch dürfte eine solche Anhebung nicht nur in den Fällen gerechtfertigt sein, in denen die Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO begehrt wird, sondern auch in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, wenn die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Maßnahme beantragt wird, deren Vollzug nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. VGH BW, Beschl. v. 19.11.2009 - 9 S 1689/09 -, Juris; Beschl. v. 09.02.2009 - 10 S 3350/08 -, DAR 2009, 286; OVG SH, Beschl. v. 30.11.1993 - 2 O 12/93 -, SchlHA 1994, 55; a. A. allerdings: SächsOVG, Beschl. v. 03.05.2006 - 5 E 72/06 -, NVwZ-RR 2006, 851). - VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 9 S 1689/09
Zur Festsetzung des Streitwertes in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - 2 O 4/10
Auch dürfte eine solche Anhebung nicht nur in den Fällen gerechtfertigt sein, in denen die Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO begehrt wird, sondern auch in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, wenn die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Maßnahme beantragt wird, deren Vollzug nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. VGH BW, Beschl. v. 19.11.2009 - 9 S 1689/09 -, Juris; Beschl. v. 09.02.2009 - 10 S 3350/08 -, DAR 2009, 286; OVG SH, Beschl. v. 30.11.1993 - 2 O 12/93 -, SchlHA 1994, 55; a. A. allerdings: SächsOVG, Beschl. v. 03.05.2006 - 5 E 72/06 -, NVwZ-RR 2006, 851). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2007 - 2 M 165/07
Untersagung einer Dauerwohnnutzung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - 2 O 4/10
In entsprechender Anwendung des § 41 Abs. 2 GKG sind die insoweit maßgeblichen Aufwendungen regelmäßig auf den Jahresbetrag zu begrenzen (vgl. Beschl. d. Senats v. 12.09.2007 - 2 M 165/07 -, ZfBR 2008, 192 [194]; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 12.03.2003 - 2 C 02.1503 -, Juris, m. w. Nachw.).
- OVG Sachsen, 03.05.2006 - 5 E 72/06
Streitwert, Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - 2 O 4/10
Auch dürfte eine solche Anhebung nicht nur in den Fällen gerechtfertigt sein, in denen die Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO begehrt wird, sondern auch in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, wenn die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Maßnahme beantragt wird, deren Vollzug nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. VGH BW, Beschl. v. 19.11.2009 - 9 S 1689/09 -, Juris; Beschl. v. 09.02.2009 - 10 S 3350/08 -, DAR 2009, 286; OVG SH, Beschl. v. 30.11.1993 - 2 O 12/93 -, SchlHA 1994, 55; a. A. allerdings: SächsOVG, Beschl. v. 03.05.2006 - 5 E 72/06 -, NVwZ-RR 2006, 851). - OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1993 - 2 O 12/93
Streitwert; Vorläufiger Rechtsschutz; Vorwegnahme der Hauptsache; Hauptverfahren; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - 2 O 4/10
Auch dürfte eine solche Anhebung nicht nur in den Fällen gerechtfertigt sein, in denen die Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO begehrt wird, sondern auch in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, wenn die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Maßnahme beantragt wird, deren Vollzug nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. VGH BW, Beschl. v. 19.11.2009 - 9 S 1689/09 -, Juris; Beschl. v. 09.02.2009 - 10 S 3350/08 -, DAR 2009, 286; OVG SH, Beschl. v. 30.11.1993 - 2 O 12/93 -, SchlHA 1994, 55; a. A. allerdings: SächsOVG, Beschl. v. 03.05.2006 - 5 E 72/06 -, NVwZ-RR 2006, 851). - VGH Bayern, 12.03.2003 - 2 C 02.1503
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - 2 O 4/10
In entsprechender Anwendung des § 41 Abs. 2 GKG sind die insoweit maßgeblichen Aufwendungen regelmäßig auf den Jahresbetrag zu begrenzen (vgl. Beschl. d. Senats v. 12.09.2007 - 2 M 165/07 -, ZfBR 2008, 192 [194]; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 12.03.2003 - 2 C 02.1503 -, Juris, m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 11.11.2010 - 2 O 4/10 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 11.11.2010 - 2 O 4/10
- OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10
Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Zwangsgeldfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 11.11.2010 (2 O 4/10) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Vollstreckung aus dem Beschluss des Landgerichts nicht vor dem 01.03.2011 beginnen darf.
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