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Rechtsprechung
   LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25719
LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01 (https://dejure.org/2003,25719)
LG Rottweil, Entscheidung vom 27.11.2003 - 2 O 537/01 (https://dejure.org/2003,25719)
LG Rottweil, Entscheidung vom 27. November 2003 - 2 O 537/01 (https://dejure.org/2003,25719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 847
    Schadensersatz wegen eines Geburtsfehlers; Wehenforcierung bei Schulterdystokie als Behandlungsfehler; Durchführung einer vaginalen Geburt wegen der fehlenden Erkennbarkeit des großen Geburtsgewichts infolge einer Fettleibigkeit der Mutter; Armplexusläsion als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen eines Geburtsfehlers; Wehenforcierung bei Schulterdystokie als Behandlungsfehler; Durchführung einer vaginalen Geburt wegen der fehlenden Erkennbarkeit des großen Geburtsgewichts infolge einer Fettleibigkeit der Mutter; Armplexusläsion als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01
    Die abschließende Beurteilung des ärztlichen Verhaltens im Sinne eines groben Behandlungsfehlers obliegt aber dem Tatrichter, wobei seine juristische Gewichtung des ärztlichen Vorgehens durch die vom Sachverständigen mitgeteilten medizinischen Fakten getragen sein muss (BGH NJW 2000, 2737/2739).

    Beide Fehler des Beklagten Ziff. 1, die fehlerhafte Entwicklung des Kindes und die fehlerhafte Wehenforcierung statt der Wehenhemmung sind als Gesamtheit zu betrachten (BGH NJW 2000, 2737/2739; OLG Stuttgart, VersR 1994, 1114 ff.).

    Dass er dabei eigenes ärztliches Ermessen walten ließ, schadet nicht, weil es für die Weisungsgebundenheit im Sinne des § 831 BGB genügt, dass, wie vorliegend aufgrund der vertraglichen Beziehung zur Mutter des Klägers, sich der Beklagte Ziff. 1 im Allgemeinen nach den Vorstellungen des Beklagten Ziff. 2 bei der Behandlung der Mutter des Klägers zu richten hatte (zur Zurechnung bei belegärztlicher Behandlung und Urlaubsvertretung allgemein BGH, NJW 2000, 2737; konkret zum zwischen dem Beklagten Ziff. 1 und Ziff. 2 bestehenden Rechtsverhältnis OLG Stuttgart, VersR 2002, 235 ff.).

  • OLG Hamm, 24.06.1996 - 3 U 179/94

    Schnittentbindung zur Vermeidung des Risikos einer Schulterdystokie

    Auszug aus LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01
    Rn. 77 2.1 Es ist naheliegend, dass der Beklagte Ziff. 2 nach §§ 823, 847 BGB haftet unter dem Gesichtspunkt einer rechtswidrigen Körperverletzung wegen Einleitung einer vaginalen Entbindung am 15.12.1994 um 0.00 Uhr ohne hinreichende vorherige Aufklärung über die Möglichkeit der Schnittentbindung und damit ohne wirksame Einwilligung (dazu OLG Hamm, VersR 1997, 1403 ff.).

    Rn. 90 3.2 Es erscheint ein Zahlbetrag von 50.000 EUR als angemessen (so auch OLG Frankfurt, OLGReport 2003, 55; OLG Hamm VersR 1997, 1403).

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2002 - 8 U 49/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Armlähmung; Grob fehlerhaftes …

    Auszug aus LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01
    Verhakt sich die Schulter des Kindes während der Geburt an der Symphyse, ist es sachgerecht, die Wehentätigkeit medikamentös zu unterbrechen (OLG Düsseldorf, OLG-Report 2002, 349/350).

    Der Sachverständige stufte dies nicht nur als fehlerhaft ein, er erläuterte auch, dass es sogar umgekehrt angezeigt gewesen wäre, Wehen hemmende Mittel zu verabreichen (dazu auch OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 349/350).

  • OLG Köln, 15.11.1993 - 27 U 231/92

    Dokumentationspflicht über Komplikationen im Verlauf einer Entbindung - …

    Auszug aus LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01
    Es ist ihm deshalb eine Beweiserleichterung zuzubilligen mit der Folge, dass der Behandlungsfehler als nachgewiesen gilt, wenn er nur ernsthaft in Betracht kommt (OLG Köln, VersR 1994, 1424, OLG Saarbrücken, VersR 1988, 916 ff.).

    Rn. 70 Teilweise wird in der Rechtsprechung bei mangelhafter Dokumentation des Geburtsablaufs die Beweiserleichterung ohne weiteres auch auf die Frage der Kausalität ausgedehnt (OLG Koblenz, OLG-Report 2002, 303; OLG Saarbrücken, VersR 1988, 916; OLG Köln, VersR 1994, 1424 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 10.06.1987 - 1 U 103/85
    Auszug aus LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01
    Es ist ihm deshalb eine Beweiserleichterung zuzubilligen mit der Folge, dass der Behandlungsfehler als nachgewiesen gilt, wenn er nur ernsthaft in Betracht kommt (OLG Köln, VersR 1994, 1424, OLG Saarbrücken, VersR 1988, 916 ff.).

    Rn. 70 Teilweise wird in der Rechtsprechung bei mangelhafter Dokumentation des Geburtsablaufs die Beweiserleichterung ohne weiteres auch auf die Frage der Kausalität ausgedehnt (OLG Koblenz, OLG-Report 2002, 303; OLG Saarbrücken, VersR 1988, 916; OLG Köln, VersR 1994, 1424 ff.).

  • OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99

    Geburtsleitung durch Belegarzt - Weiterleitung durch vertretenden Arzt - …

    Auszug aus LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01
    Dass er dabei eigenes ärztliches Ermessen walten ließ, schadet nicht, weil es für die Weisungsgebundenheit im Sinne des § 831 BGB genügt, dass, wie vorliegend aufgrund der vertraglichen Beziehung zur Mutter des Klägers, sich der Beklagte Ziff. 1 im Allgemeinen nach den Vorstellungen des Beklagten Ziff. 2 bei der Behandlung der Mutter des Klägers zu richten hatte (zur Zurechnung bei belegärztlicher Behandlung und Urlaubsvertretung allgemein BGH, NJW 2000, 2737; konkret zum zwischen dem Beklagten Ziff. 1 und Ziff. 2 bestehenden Rechtsverhältnis OLG Stuttgart, VersR 2002, 235 ff.).
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01
    Rn. 54 1.1 Dem Kläger kann ein deliktischer Ersatzanspruch zustehen, obwohl er während der Tätigkeit des Beklagten Ziff. 1 noch nicht rechtsfähig war im Sinne des § 1 BGB, so weit er im Mutterleib verletzt wurde und die weiteren Haftungsvoraussetzungen vorliegen (BGHZ 106, 153/155).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01
    Rn. 73 Zwar wollte der Sachverständige die Einschätzung eines groben Behandlungsfehlers, also eines eindeutigen Verstoßes gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln und einen Fehler, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (so BGH u.a. in VersR 1999, 231), nicht treffen.
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 122/82

    Abweichung von einem Sachverständigengutachten nach Heranziehung von …

    Auszug aus LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01
    Die Art der Entwicklung des Klägers, also des Lösens der Dystokie, ist nicht genau beschrieben (dazu BGH VersR 1984, 354 ff.).
  • OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96

    Schmerzensgeldansprüche bei vaginaler Risikogeburt und unterbliebener Aufklärung …

    Auszug aus LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01
    Eine Aufklärung über diesen anderen Geburtsweg ist erst notwendig, wenn bei der vaginalen Geburt dem Kind ernst zu nehmende Gefahren drohen und daher im Interesse des Kindes gewichtige Gründe für eine abdominale Schnittentbindung sprechen und diese unter Berücksichtigung der Konstitution der Mutter in der konkreten Situation eine medizinisch verantwortbare Alternative darstellt (OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 310/311 m. w. Nachw.; OLG München, VersR 1994, 1345).
  • OLG München, 06.08.1993 - 24 U 645/90

    Aufklärungspflichtverletzung für Geburtsschaden anläßlich einer …

  • OLG Koblenz, 17.04.2002 - 7 U 893/98

    Haftung des Arztes bei Unaufklärbarkeit des fehlerhaften Verhaltens während eines …

  • OLG Zweibrücken, 16.01.1996 - 5 U 45/94

    Aufklärungs- und Handlungspflichten bei hoher Schulterdystokie

  • OLG Stuttgart, 15.07.1993 - 14 U 3/93

    Kompetenzgrenzen für Hebammen bei Risikogeburt

  • LG Hechingen, 15.10.2004 - 2 O 285/02

    Arzthaftung: Beweislastverteilung bei mangelhafter Dokumentation; Schmerzensgeld …

    Rn. 39 1.) Aus den Darlegungen des Sachverständigen Prof. Dr. Kr. ergibt sich im Einklang mit den Anforderungen an die Dokumentation einer Schulterdystokie, die in der Medizin und ihr folgend in der Rechtsprechung gestellt werden (vgl. OLG Stuttgart VersR 1999, 582 mwN., OLG Düsseldorf VersR 2003, 114, LG Rottweil, Urteil vom 27.11.2003, Az.: 2 O 537/01, jeweils für Vorfälle aus dem Jahr 1994 und früher), dass zunächst festgehalten werden muss, um welche Art der Schulterdystokie es sich handelt (hoher Schultergeradstand/tiefer Schulterquerstand) und dass sodann die ergriffenen Maßnahmen chronologisch unter Angabe der Uhrzeiten der relevanten Maßnahmen und unter Nennung der hieran beteiligten Personen zu schildern sind.
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