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| BayObLG, 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92 |
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Volltextveröffentlichung
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus BayObLG, 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92
Da der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 72 km/h überschritten hat, war gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 BKatV i.V.m. Nr. 5.3.6 der Tabelle 1 des Anhangs das die Anordnung eines Fahrverbots in der Regel rechtfertigende Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG und zugleich eines hohen Maßes an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr indiziert (BGHSt 38, 125/134). - BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70
Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren - …
Auszug aus BayObLG, 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92
Wegen der Wechselwirkung zwischen Fahrverbot und Bußgeldausspruch (BGHSt 24, 11/14) erstreckt sich die Aufhebung auch auf die insoweit verhängte Geldbuße von 950 DM. - BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91
Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger …
Auszug aus BayObLG, 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92
Hierbei hat es nicht beachtet, dass bereits bei fahrlässiger Begehung unter gewöhnlichen Tatumständen ein Regelfall vorliegt (BGHSt 38, 106/108 f.).
- BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94 Er führt dazu u.a. aus, die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV indiziere grundsätzlich das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedürfe (so auch BayObLG vom 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92; OLG Hamm NZV 1991, 121; OLG Düsseldorf NZV 1993, 445 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ).
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