Rechtsprechung
| BayObLG, 26.02.2004 - 2 ObOWi 45/04, 2 ObOWi 45/2004 |
Zitiervorschläge
BayObLG, Entscheidung vom 26.02.2004 - 2 ObOWi 45/04, 2 ObOWi 45/2004 (https://dejure.org/2004,70061)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 2 ObOWi 45/04, 2 ObOWi 45/2004 (https://dejure.org/2004,70061)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 09.12.2008 - 322 SsBs 247/08
Fehlende Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung von Cannabis i.R.d. Führens …
Es genügt also nicht etwa das bloße Wissen um den Konsum (herrschende obergerichtliche Rechtsprechung: OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.2008, 5 Ss OWi 282/08, juris; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 249 f. = StV 2008, 24 f.; OLG Saarbrücken, NZV 2007, 320 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.06.06, 1 Ss 88/06, juris; OLG Bremen, NZV 2006, 276 f.; soweit der Entscheidung des BayObLG vom 26.02.2004, 2 ObOWi 45/04, BA 2006, 47, eine andere Auffassung entnommen werden könnte, dürfte dieser heute keine Bedeutung mehr zukommen, weil sie vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.2004, 1 BvR 2652/03, NZV 2005, 270 ff., ergangen ist, nach der entgegen dem Wortlaut des § 24 a Abs. 2 StVG der Tatbestand nur bei einer THC-Konzentration deutlich oberhalb des Nullwertes erfüllt ist und Wirk- und Nachweiszeit nicht mehr gleichgesetzt werden dürfen).
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