Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.04.2014 - 2 PA 115/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Begründung eines Antrags auf Gestattung der nochmaligen Wiederholung der zweiten Staatsprüfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NJAG § 17 Abs. 2 S. 1
Begründung eines Antrags auf Gestattung der nochmaligen Wiederholung der zweiten Staatsprüfung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründung eines Antrags auf Gestattung der nochmaligen Wiederholung der zweiten Staatsprüfung
Verfahrensgang
- VG Hannover, 04.01.2014 - 6 A 6829/12
- OVG Niedersachsen, 23.04.2014 - 2 PA 115/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.11.1998 - 6 PKH 11.98
Zulassung zur nochmaligen Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2014 - 2 PA 115/14
Im Übrigen ist eine für alle Bundesländer und Prüfungssituationen einheitliche Regelung und/oder Handhabung auch nicht durch Art. 3 Abs. 1 GG gefordert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.11.1998 - 6 PKH 11/98 -, NVwZ-RR 1999, 245; Beschl. v. 30.3.2000 - 6 B 8.00 -, NVwZ-RR 2000, 503).Dafür gibt es in Bezug auf die zweite juristische Staatsprüfung keine Anhaltspunkte (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 12.11.1998, a.a.O.).
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Approbation
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2014 - 2 PA 115/14
Rn. 6 Soweit das Verwaltungsgericht Freiburg auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darüber zurückgegriffen hat, wie oft eine Wiederholungsprüfung zuzulassen sei (Beschl. v. 14.3.1989 - 1 BvR 1033/82 und 174/84 -, DVBl. 1989, 814), ist dort nach Erörterung verschiedener Gesichtspunkte nur zum Ausdruck gebracht worden, ein Ausschluss jeder Wiederholungsmöglichkeit könne verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen. - BVerwG, 30.03.2000 - 6 B 8.00
Mehrdeutige Einzelbewertung; Klarstellung durch den Prüfer im gerichtlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2014 - 2 PA 115/14
Im Übrigen ist eine für alle Bundesländer und Prüfungssituationen einheitliche Regelung und/oder Handhabung auch nicht durch Art. 3 Abs. 1 GG gefordert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.11.1998 - 6 PKH 11/98 -, NVwZ-RR 1999, 245; Beschl. v. 30.3.2000 - 6 B 8.00 -, NVwZ-RR 2000, 503).
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.1996 - 4 S 1684/95
Prüfungsrecht: Geltendmachung eines besonderen Härtefalls im nachhinein ist nicht …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2014 - 2 PA 115/14
Rn. 5 Soweit die Klägerin demgegenüber unter Berufung auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Beschl. v. 13.3.1996 - 4 S 1684/95 -) und des Verwaltungsgerichts Freiburg (Beschl. v. 24.7.2007 - 1 K 1177/07 -) geltend gemacht hat, ein Indiz für das Vorliegen außergewöhnlicher Beeinträchtigungen könne auch darin liegen, dass die in den anderen Prüfungsteilen erzielten Noten deutlich besser seien, beruhten die genannten Entscheidungen auf anders ausgestalteten Rechtsgrundlagen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1993 - 22 A 3246/92
Zweite Wiederholungsprüfung; Begründeter Ausnahmefall
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2014 - 2 PA 115/14
Ähnlich verhielt es sich in dem Fall, der einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zugrunde lag (Urt. v. 26.11.1993 - 22 A 3246/92 -, DVBl. 1994, 652); danach war eine zweite Wiederholung derselben Fachprüfung oder der ganzen Diplom-Vorprüfung nur in "begründeten Ausnahmefällen" zulässig. - VG Freiburg, 24.07.2007 - 1 K 1177/07
Prüfungswiederholung aufgrund eines Härtefallantrags wegen Erkrankung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2014 - 2 PA 115/14
Rn. 5 Soweit die Klägerin demgegenüber unter Berufung auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Beschl. v. 13.3.1996 - 4 S 1684/95 -) und des Verwaltungsgerichts Freiburg (Beschl. v. 24.7.2007 - 1 K 1177/07 -) geltend gemacht hat, ein Indiz für das Vorliegen außergewöhnlicher Beeinträchtigungen könne auch darin liegen, dass die in den anderen Prüfungsteilen erzielten Noten deutlich besser seien, beruhten die genannten Entscheidungen auf anders ausgestalteten Rechtsgrundlagen.
- VG Cottbus, 27.06.2014 - 1 K 1131/12
Hochschulrecht
Vor diesem Hintergrund müssen auch solche die vorangegangenen Prüfungen betreffenden Aspekte als "besondere Umstände" ausgegrenzt werden, die durch Rücktritt oder Anfechtung hätten geltend gemacht werden können (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 4 B 412/07 -, juris Rn. 6 f.; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 3. November 2005 - 4 E 268/05 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. April 2014 - 2 PA 115/14 -, juris; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 1. Juni 2004 - 2 LA 153/03 -, juris Rn. 9; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26. November 1993 - 22 A 3246/92 -, juris Rn. 28 ff.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 27. März 1979 - XV A 2329/77 -, juris Rn. 32).
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