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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 17.03.2023 - 2 PA 313/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,5631
OVG Bremen, 17.03.2023 - 2 PA 313/22 (https://dejure.org/2023,5631)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17.03.2023 - 2 PA 313/22 (https://dejure.org/2023,5631)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17. März 2023 - 2 PA 313/22 (https://dejure.org/2023,5631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 15a; VwGO § 123
    Keine Duldung von in § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Personen vor einer Entscheidung über die Verteilung - Antrag; Duldung; Einstweilige Anordnung; Rechtsschutzbedürfnis; unerlaubt eingereiste Ausländer; Verfahrensverzögerung; Verteilung; zwingende Gründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldungsentscheidung vor der Entscheidung über eine Verteilung einer betroffenen Person; Unerlaubte Einreise eines Ausländers ohne erforderliches Visum

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung im Eilverfahren

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2018 - 18 B 1537/17

    Duldung; Verteilungsverfahren; zwingende Gründe

    Auszug aus OVG Bremen, 17.03.2023 - 2 PA 313/22
    Bis dahin kommt die Erteilung einer Duldung für Ausländer, die - wie der Antragsteller - die Voraussetzungen des § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG erfüllen, nicht in Betracht (OVG NW, Beschl. v. 25.01.2018 - 18 B 1537/17, juris Rn. 15).
  • OVG Bremen, 23.06.2021 - 2 B 203/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verhältnis von …

    Auszug aus OVG Bremen, 17.03.2023 - 2 PA 313/22
    die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden nach dem AufenthG sowie OVG Bremen, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 203/21, juris Rn. 11).
  • OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer - Anscheinsbeweis; Arbeitsvertrag; …

    Auszug aus OVG Bremen, 17.03.2023 - 2 PA 313/22
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass unerlaubt eingereiste Ausländer ihr Interesse an einer schnellen Verteilungsentscheidung mit einem Antrag nach § 123 VwGO gegen den Rechtsträger der die Verteilung veranlassenden Behörde mit dem Ziel, diese Behörde mittels einstweiliger Anordnung zu einer Entscheidung im Verteilungsverfahren zu verpflichten, verfolgen können (OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16;… Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 26.07.2022 - 2 B 149/22

    Keine Duldung für einen unerlaubt eingereisten Ausländer vor der Verteilung nach …

    Auszug aus OVG Bremen, 17.03.2023 - 2 PA 313/22
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass unerlaubt eingereiste Ausländer ihr Interesse an einer schnellen Verteilungsentscheidung mit einem Antrag nach § 123 VwGO gegen den Rechtsträger der die Verteilung veranlassenden Behörde mit dem Ziel, diese Behörde mittels einstweiliger Anordnung zu einer Entscheidung im Verteilungsverfahren zu verpflichten, verfolgen können (…OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 29.09.2026 - 2 B 168/26

    Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO auf Absehen von der länderübergreifenden und …

    Das bedeutet, dass zunächst im Verteilungsverfahren die Entscheidung zu treffen ist, dass die ausländische Person wegen des Vorliegens zwingender Gründe in dem Bundesland verbleiben darf, in dem sie sich aufhält (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 17.03.2023 - 2 PA 313/22, juris Rn. 10; Beschl. v. 03.11.2023 - 2 B 133/23, n.v.).

    Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist vielmehr, dass die Antragstellenden ihr Antragsbegehren im Verwaltungsverfahren geltend gemacht haben und damit erfolglos geblieben sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 17.03.2023 - 2 PA 313/22, juris Rn. 15).

  • OVG Bremen, 22.09.2023 - 2 B 236/23

    Verteilung (§ 15a AufenthG); Anspruch auf Verfahrensbescheinigung - …

    Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. Beschl. v. 22.03.2023 - 2 LA 10/23, juris Rn. 9; Beschl. v. 17.03.2023 - 2 PA 313/22, juris Rn. 10;… Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 4 ff.).

    Jedenfalls hat die Antragsgegnerin aber durch ihre Einlassung im gerichtlichen Verfahren eindeutig zu erkennen gegeben, dass sie dem Antrag auf Ausstellung einer solchen Bescheinigung nicht stattgeben will (vgl. zu den Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis in solchen Fällen OVG Bremen, Beschl. v. 17.03.2023 - 2 PA 313/22, juris Rn. 13 ff.).

    Die Ausstellung von Bescheinigungen über das laufende Verteilungsverfahren ist zudem in der behördlichen Praxis weithin üblich (…vgl. VG Aachen, Beschl. v. 04.04.2017 - 4 L 992/16, juris Rn. 14;… VG Berlin, Beschl. v. 30.04.2021 - 19 L 2/21, juris Rn. 3 f.; 21;… OVG NW, Beschl. v. 20.05.2020 - 18 B 530/20, juris Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 17.03.2023 - 2 PA 313/22, juris Rn. 3 f., 13;… Hailbronner, AuslR, § 15a AufenthG Rn. 9c).

  • OVG Bremen, 08.12.2023 - 2 B 290/23

    Studierenden-Energiepreispauschale; Antragstellung; Zugangsschlüssel; …

    Gibt eine Behörde unmissverständlich zu erkennen, dass sie das Begehren des Betroffenen ablehnt, besteht ein Bedürfnis für einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz ausnahmsweise auch ohne vorherige Befassung der Behörde mit der Angelegenheit (OVG Bremen, Beschl. v. 17.03.2023 - 2 PA 313/22, juris Rn. 15).
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