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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 11.01.2007 - 2 Q 35/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5606
OVG Saarland, 11.01.2007 - 2 Q 35/06 (https://dejure.org/2007,5606)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.01.2007 - 2 Q 35/06 (https://dejure.org/2007,5606)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 2 Q 35/06 (https://dejure.org/2007,5606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit einer Bebauung in Ortsrandlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zersiedelungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Erteilung eines positiven Vorbescheids für die Errichtung eines Wohngebäudes; Anforderungen an die Darstellung eines Flächennutzungsplans; Streit über die Grenze zwischen Ortslage und Außenbereich; Frage einer zulässigen Anschlussbebauung; Grundsätze über die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 307 (Ls.)
  • BauR 2008, 485
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 16.10.1985 - 2 R 143/84
    Auszug aus OVG Saarland, 11.01.2007 - 2 Q 35/06
    Es handele sich daher um ein nicht genehmigungsfähiges Außenbereichsvorhaben, was sich im Übrigen bereits einem Urteil des Senats betreffend ein Bauvorhaben in der Nachbarschaft entnehmen lasse (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 16.10.1985 - 2 R 143/84 -, BRS 44 Nr. 51).

    Die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich an der fraglichen Stelle sei bereits Gegenstand des Urteils des Oberverwaltungsgerichts vom 16.10.1985 - 2 R 143/84 - gewesen.

    Die vom Senat in dem Urteil vom 16.10.1985 - 2 R 143/84 - angestellten Erwägungen hinsichtlich der positiven städtebaulichen Aspekte des damals zur Rede stehenden Vorhabens westlich des Doppelhauses Nr. 45/47 wegen dessen "Anbindung" an die Ortslage von G sind auf den vorliegenden Fall offensichtlich nicht übertragbar, was im Übrigen in der damaligen Entscheidung auch bereits unmissverständlich zum Ausdruck gekommen ist.

  • BVerwG, 04.07.1990 - 4 B 103.90

    Flächennutzungsplan - Nichtausräumen von materiellen Belangen - Grenze zwischen …

    Auszug aus OVG Saarland, 11.01.2007 - 2 Q 35/06
    Mit Blick auf die hier zur Rede stehende Grenzziehung zwischen Ortslage und Außenbereich (§ 35 BauGB) bleibt festzuhalten, dass diese Grenzlinie wegen ihrer bereits angesprochenen Abhängigkeit (allein) von den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen nicht an abstrakten mathematisch-geografischen Maßstäben zu orientieren ist und deswegen nicht "gerade", hier etwa dem an den Parzellengrenzen orientierten Feldwirtschaftsweg folgend, verlaufen muss, sondern dass sie im Einzelfall auch durch Vor- und Rücksprünge gekennzeichnet sein kann (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 4.7.1990 - 4 B 103.90 -, BRS 50 Nr. 83, st. Rspr., ebenso OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.8.1999 - 2 Q 27/99 -, SKZ 2000, 102, Leitsatz Nr. 52 und vom 22.7.2005 - 2 Q 16/05 -, SKZ 2006, 46 Leitsatz Nr. 25).
  • OVG Saarland, 04.01.2000 - 2 Q 34/99

    Wirksamkeit eines Fluchtlinienplanes; Überleitung bestehender städtebaulicher …

    Auszug aus OVG Saarland, 11.01.2007 - 2 Q 35/06
    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung verschafft und anschließend eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung nur geboten, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können (vgl. speziell für die Abgrenzung von bebauter Ortslage und Außenbereich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.7.2005 - 2 Q 16/05 -, SKZ 2006, 46 Leitsatz Nr. 25, vom 31.8.1999 - 2 Q 27/99 -, SKZ 2000, 102, Leitsatz Nr. 52, und vom 4.1.2000 - 2 Q 34/99 -, SKZ 2000, 215, Leitsatz Nr. 48; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38).
  • OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15

    Zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie vorliegend im Mai 2015 geschehen - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft und anschließend eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses begründen können.(vgl. speziell für die Abgrenzung von bebauter Ortslage und Außenbereich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.1.2007 - 2 Q 35/06 -, BRS 71 Nr. 95 = BauR 2008, 485, vom 22.7.2005 - 2 Q 16/05 -, SKZ 2006, 46 Leitsatz Nr. 25, vom 31.8.1999 - 2 Q 27/99 -, SKZ 2000, 102, Leitsatz Nr. 52, und vom 4.1.2000 - 2 Q 34/99 -, SKZ 2000, 215, Leitsatz Nr. 48; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38, oder - im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits - für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25) Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, was die Zuordnung des "Bauplatzes" zum Innen- oder Außenbereich angeht, im konkreten Fall im Ergebnis "mit Gewissheit" richtig ist, ist nach dem Wortlaut des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - anders als in einem Berufungsverfahren - keine sich in dem insoweit prozessrechtlich vorgeschalteten Zulassungsverfahren stellende Frage.(vgl. dazu bezüglich der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.2.2013 - 2 A 333/12 -, SKZ 2013, 142 ff., und 167, Leitsatz Nr. 20, und vom 2.10.2013 - 2 A 312/12 -, SKZ 2014, 35, Leitsatz Nr. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 3.11

    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Baugenehmigung; Innenbereich; Außenbereich; …

    Eine natürliche Schranke, die aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten die Bebauung insoweit beschränkte (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 2 Q 35/06 -, BRS 71 Nr. 95), ist nicht vorhanden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11

    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Bauvorbescheid; Innenbereich; Außenbereich; …

    Eine natürliche Schranke, die aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten die Bebauung insoweit beschränkte (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 2 Q 35/06 -, BRS 71 Nr. 95), ist nicht vorhanden.
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