Rechtsprechung
| LG Arnsberg, 23.01.2006 - 2 Qs 1/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,24515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 81 g StPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beantragung der Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung einer Speichelprobe zwecks Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters; Zulässigkeit der Entnahme von Körperzellen eines Beschuldigten zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren; Effektive ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Werl, 08.12.2005 - 3 Gs 312/05
- LG Arnsberg, 23.01.2006 - 2 Qs 1/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus LG Arnsberg, 23.01.2006 - 2 Qs 1/06
Maßstab ist vielmehr das Vorhandensein schlüssiger, verwertbarer und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierter Tatsachen, auf deren Grundlage die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belegt wird, für die das DNA-Identifizierungsmuster einen Aufklärungsansatz durch einen (künftigen) Spurenvergleich bieten kann, vgl. BVerfG, NStZ 2001, 328. - OLG Hamm, 04.03.2004 - 4 Ws 722/03
DNA-Identitätsfeststellung; Voraussetzungen, Prognosemaßstab; Bewährungsstrafe
Auszug aus LG Arnsberg, 23.01.2006 - 2 Qs 1/06
Für die Prognose können greifbare Anhaltspunkte dafür genügen, dass es sich bei der Anlasstat z. B. nicht um eine auf besondere Lebensumstände zurückzuführende Entgleisung gehandelt hat, sondern dass vielmehr aufgrund der Persönlichkeit des Betroffenen weitere vergleichbare Straftaten von erheblicher Bedeutung zu erwarten sind ( vgl. dazu OLG Hamm, Beschluß vom 04.03.2004, Az. 4 Ws 722/03).
- OLG Celle, 19.07.2006 - 1 Ws 337/06
Gewinnung von molekulargenetischem Material bei Aussetzung einer Freiheitsstrafe …
Eine Strafaussetzung zur Bewährung schließt die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer DNA-Analyse nicht aus, weil beide Rechtsinstitute unterschiedlichen Zwecken dienen und entsprechend auch verschiedenen Prüfungsmaßstäben unterliegen (so die h. M.; vgl. schon zur alten Rechtslage BVerfG NStZ 2001, 328, 330; LG Göttingen Nds. Rpfl. 1999, 293 f.;… Meyer-Goßner, § 81 g, 48. Aufl., Rn. 8 m. w. N.; zur neuen Rechtslage etwa Beschluss des LG Arnsberg vom 23.01.2006, 2 Qs 1/06).
dejure.org
Übersicht LG Arnsberg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.