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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 20.09.2016 - 2 Qs 26/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38066
LG Saarbrücken, 20.09.2016 - 2 Qs 26/16 (https://dejure.org/2016,38066)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.09.2016 - 2 Qs 26/16 (https://dejure.org/2016,38066)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. September 2016 - 2 Qs 26/16 (https://dejure.org/2016,38066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • strafrechtsiegen.de

    Ermittlungsverfahren: Befristung der vorläufigen Sicherstellung von Dokumenten durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • saaranwalt.de PDF, S. 19 (Entscheidungsbesprechung)

    Keine zeitliche Begrenzung für die Durchsicht vorläufig sichergestellter Unterlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 346
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.09.2016 - 2 Qs 26/16
    Zudem stellt sich der mit der Anordnung der Untersuchungshaft verbundene Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG als weitaus schwerwiegender dar als die Eingriffswirkung des § 110 StPO, die sich auf die Fortdauer des Sachentzugs beschränkt (vgl. BVerfG, NJW 2002, 1410, 1411).

    Auch die von dem Bundesverfassungsgericht zur zeitlichen Geltung von Durchsuchungsbeschlüssen aufgestellten Grundsätze (BVerfGE 96, 44, 51 ff.) sind auf die Phase der Durchsicht von Unterlagen nach § 110 StPO nicht anzuwenden (BVerfG, NJW 2002, 1410, 1411; aA Hoffmann/Wißmann, NStZ 1998, 443, 444).

    Zum anderen ist aber auch der Grund für die lange Dauer der Maßnahme in die Abwägung einzustellen (BVerfG, NJW 2002, 1410, 1411).

    Es kommt hinzu, dass die Entscheidung, in welchem Umfang die inhaltliche Durchsicht des aufgefundenen Materials notwendig ist, wie sie im Einzelnen zu gestalten und wann sie zu beenden ist, der Entscheidung der Staatsanwaltschaft unterliegt, die hierbei einen Ermessensspielraum hat (vgl. BVerfG, NJW 2002, 1410, 1411; NJW 2003, 2669, 2671; BGH, NJW 1995, 3397).

    Da sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keine allgemeingültigen starren Zeitgrenzen für die Auswertung von Beweismitteln ableiten lassen (LG Ravensburg, NStZ-RR 2014, 348), beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung darauf, ob die Staatsanwaltschaft die rechtlichen Grenzen des ihr zustehenden Ermessens eingehalten hat (vgl. BVerfG, NJW 2002, 1410, 1411).

  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.09.2016 - 2 Qs 26/16
    Die Durchsicht nach § 110 StPO dient dazu, die als Beweisgegenstände in Betracht kommenden Aufzeichnungen, gleichgültig auf welchem Informationsträger sie festgehalten sind, inhaltlich darauf zu prüfen, ob die richterliche Beschlagnahme zu beantragen ist oder ob die Rückgabe erfolgen muss (BGH, NStZ 2003, 670, 671;… Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 110 Rn. 2 mwN).

    Die Strafverfolgungsorgane sind insoweit zwar verpflichtet, die Durchsicht zügig durchzuführen (vgl. BGH, NStZ 2003, 670).

    Die unangemessen lange Dauer einer vorläufigen Sicherstellung kann zwar in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO sowie gegebenenfalls im Beschwerdeverfahren nach § 304 StPO gerichtlich überprüft werden (BVerfG, NStZ-RR 2002, 144, 145; BGH, NStZ 2003, 670, 671;… vgl. auch Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 110 Rn. 28).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.09.2016 - 2 Qs 26/16
    Auch die von dem Bundesverfassungsgericht zur zeitlichen Geltung von Durchsuchungsbeschlüssen aufgestellten Grundsätze (BVerfGE 96, 44, 51 ff.) sind auf die Phase der Durchsicht von Unterlagen nach § 110 StPO nicht anzuwenden (BVerfG, NJW 2002, 1410, 1411; aA Hoffmann/Wißmann, NStZ 1998, 443, 444).
  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Erschöpfung des …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.09.2016 - 2 Qs 26/16
    Es kommt hinzu, dass die Entscheidung, in welchem Umfang die inhaltliche Durchsicht des aufgefundenen Materials notwendig ist, wie sie im Einzelnen zu gestalten und wann sie zu beenden ist, der Entscheidung der Staatsanwaltschaft unterliegt, die hierbei einen Ermessensspielraum hat (vgl. BVerfG, NJW 2002, 1410, 1411; NJW 2003, 2669, 2671; BGH, NJW 1995, 3397).
  • BGH, 03.08.1995 - StB 33/95

    Durchsuchungsanordnung 'AIZ' - §§ 102, 304 StPO, prozessuale Überholung (Hinweis: …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.09.2016 - 2 Qs 26/16
    Es kommt hinzu, dass die Entscheidung, in welchem Umfang die inhaltliche Durchsicht des aufgefundenen Materials notwendig ist, wie sie im Einzelnen zu gestalten und wann sie zu beenden ist, der Entscheidung der Staatsanwaltschaft unterliegt, die hierbei einen Ermessensspielraum hat (vgl. BVerfG, NJW 2002, 1410, 1411; NJW 2003, 2669, 2671; BGH, NJW 1995, 3397).
  • LG Frankfurt/Main, 04.09.1996 - 29 Qs 16/96
    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.09.2016 - 2 Qs 26/16
    So bestimmt sich die Dauer der zur Durchsicht erforderlichen Zeitspanne nicht zuletzt nach dem Umfang der sichergestellten Unterlagen und der Schwierigkeit der Auswertung (LG Frankfurt a.M., NJW 1997, 1170;… Hadamitzky, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl., § 110 Rn. 8;… Hauschild, in: Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, 1. Aufl., § 110 Rn. 10).
  • BVerfG, 19.06.2008 - 2 BvR 1111/08

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Gehörsverletzung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.09.2016 - 2 Qs 26/16
    Dabei ist zum einen von Bedeutung, ob der mit der Fortdauer der Sicherstellung verbundene Eingriff noch in einem angemessenen Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts und der Schwere der in Rede stehenden Straftaten steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1111/08).
  • BGH, 20.05.2021 - StB 21/21

    Ermittlungsrichterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung eines …

    Rn. 13 bb) Die Fortdauer der vorläufigen Sicherstellung ist auch unter dem Gesichtspunkt des Gebots der zügigen Auswertung zur Durchsicht mitgenommener potentieller Beweismittel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410; BGH…, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 8; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 4. September 1996 - 5/29 Qs 16/96, NJW 1997, 1170; LG Saarbrücken, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 2 Qs 26/16, NStZ-RR 2016, 346; vom 10. September 2010 - 2 Qs 24/10, BeckRS 2010, 25477;… SSW-StPO/Hadamitzky, 4. Aufl., § 110 Rn. 9;… Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 2a;… SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 110 Rn. 24) zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beanstanden.

    Rn. 18 aa) Die Entscheidung, in welchem Umfang eine inhaltliche Durchsicht potentieller Beweismittel nach § 110 StPO notwendig ist, wie sie im Einzelnen zu gestalten und wann sie zu beenden ist, obliegt vielmehr dem Ermessen der Staatsanwaltschaft (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03, NJW 2003, 2669, 2671; vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; BGH…, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 7; LG Saarbrücken, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 Qs 26/16, NStZ-RR 2016, 346, 347;… SSW-StPO/Hadamitzky, 4. Aufl., § 110 Rn. 8).

    Rn. 20 Daher ist eine gerichtliche Befristung der Dauer einer vorläufigen Sicherstellung potentiell beweisrelevanter Gegenstände nicht statthaft (so auch LG Saarbrücken, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 2 Qs 26/16, NStZ-RR 2016, 346; vom 14. Juli 2016 - 2 Qs 16/16, NStZ 2016, 751, 752;… Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 8a;… aA LR/Tsambikakis, StPO, 27. Aufl., § 110 Rn. 31;… SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 110 Rn. 29).

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