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   LG Bad Kreuznach, 09.08.2012 - 2 Qs 69/12   

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https://dejure.org/2012,51289
LG Bad Kreuznach, 09.08.2012 - 2 Qs 69/12 (https://dejure.org/2012,51289)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 09.08.2012 - 2 Qs 69/12 (https://dejure.org/2012,51289)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 09. August 2012 - 2 Qs 69/12 (https://dejure.org/2012,51289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • strafrechtsiegen.de

    Strafaussetzung Bewährung: Bestimmtheitserfordernis bei Arbeitsauflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 349
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 13.04.2005 - 5 Ws 157/05

    Strafprozessrecht: Inhaltliche Ausgestaltung einer Bewährungsauflage

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 09.08.2012 - 2 Qs 69/12
    Maßgeblich ist, dass der Verurteilte ihnen unmissverständlich entnehmen kann, unter welchen Umständen ihm der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung und damit ein einschneidender Eingriff in ihr verfassungsrechtlich verbürgtes Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG droht (vgl. OLG Zweibrücken BA 1995, 189; OLG Braunschweig StV 2007, 257; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1997, 2; OLG Hamm StV 2004, 657; KG Berlin, Beschluss vom 13.04.2005, Az: 1 AR 319/05 - 5 Ws).

    Wenn bereits nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung die Anregung zur Ableistung in einer bestimmten Einrichtung durch den Bewährungshelfer eine Konkretisierung durch das Gericht nicht ersetzen kann, (vgl. u.a. OLG Zweibrücken BA 1995, 189; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1997, 2; OLG Hamm NStZ 1998, 56; KG Berlin, Beschluss vom 13.04.2005, Az: 1 AR 319/05 - 5 Ws), muss dies im Wege des Erst-Recht-Schlusses umso mehr für das eigenmächtige Bestimmen einer Einsatzstelle durch den Verurteilten gelten.

  • OLG Braunschweig, 09.01.2006 - Ws 1/06

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Auflage zur Ableistung gemeinnütziger

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 09.08.2012 - 2 Qs 69/12
    Maßgeblich ist, dass der Verurteilte ihnen unmissverständlich entnehmen kann, unter welchen Umständen ihm der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung und damit ein einschneidender Eingriff in ihr verfassungsrechtlich verbürgtes Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG droht (vgl. OLG Zweibrücken BA 1995, 189; OLG Braunschweig StV 2007, 257; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1997, 2; OLG Hamm StV 2004, 657; KG Berlin, Beschluss vom 13.04.2005, Az: 1 AR 319/05 - 5 Ws).
  • OLG Hamm, 26.06.1997 - 2 Ws 189/97
    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 09.08.2012 - 2 Qs 69/12
    Wenn bereits nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung die Anregung zur Ableistung in einer bestimmten Einrichtung durch den Bewährungshelfer eine Konkretisierung durch das Gericht nicht ersetzen kann, (vgl. u.a. OLG Zweibrücken BA 1995, 189; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1997, 2; OLG Hamm NStZ 1998, 56; KG Berlin, Beschluss vom 13.04.2005, Az: 1 AR 319/05 - 5 Ws), muss dies im Wege des Erst-Recht-Schlusses umso mehr für das eigenmächtige Bestimmen einer Einsatzstelle durch den Verurteilten gelten.
  • LG Kaiserslautern, 26.09.2013 - 8 Qs 7/13

    Bewährungswiderruf: Nichterfüllung einer Arbeitsauflage nach Aussetzung einer

    Bewährungsanordnungen müssen klar, bestimmt und in ihrer Einhaltung überprüfbar sein und der Verurteilte muss ihnen unmissverständlich entnehmen können, unter welchen Umständen ihm der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung und damit ein einschneidender Eingriff in sein verfassungsrechtlich verbürgtes Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG droht (BVerfG, Beschluss vom 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 09.01.2006 - Ws 1/06, Rn. 4, zitiert nach juris; LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 09.08.2012 - 2 Qs 69/12, NStZ 2013, 349; Schönke/Schröder, StGB, 28. A., § 56b, Rn. 34; Heintschel-Heinegg in BeckOK StGB, Stand 01.12.2012, § 56b, Rn. 2).
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