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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2002 - 2 R 270/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22101
OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2002 - 2 R 270/01 (https://dejure.org/2002,22101)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.04.2002 - 2 R 270/01 (https://dejure.org/2002,22101)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. April 2002 - 2 R 270/01 (https://dejure.org/2002,22101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - 7a D 131/02

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …

    Rn. 63 Vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 MN 297/02 -, ZNER 2003, 63 = BauR 2003, 508 und OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2002 - 2 R 270/01 - ZNER 2002, 247.
  • VGH Hessen, 05.02.2004 - 4 N 360/03

    Veränderungssperre zur Sicherung der geplanten Beschränkung von …

    Aus den vorliegenden Unterlagen ist ersichtlich, dass die von der Antragsgegnerin beabsichtigten Festsetzungen in ihrer positiven Zielsetzung gewollt und erforderlich sind und nicht lediglich im Sinne einer unzulässigen Negativplanung das vorgeschobene Mittel darstellen, um einen Bauwunsch zu durchkreuzen (OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 24.04.2002 - 2 R 270/01 - , vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, B. v. 14.11.2001 - 3 S 605/01 - ESVGH 52, 179 und VBlBW 2002, 200 bis 203, ferner VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.07.2002 - 5 S 1601/01 - VBlBW 2003, 68 bis 72).
  • VGH Hessen, 20.02.2003 - 3 N 1557/02

    Veränderungssperre - Vorranggebiet Windenergie - Regionalplan

    Mit dem OVG Magdeburg (Beschluss vom 24. April 2002 - 2 R 270/01 -) sei für eine Veränderungssperre zu fordern, dass neben dem Planaufstellungsbeschluss, der die Plangrenzen des Bebauungsplangebiets festlege, wenigstens eine positive und rechtlich zulässige planerische Festsetzung erkennbar sei.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2016 - 2 S 66.15

    Anforderungen an eine Veränderungssperre

    Demnach kann dahingestellt bleiben, ob, wie die Antragstellerin unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg (Beschluss vom 24. Februar 2002 - 2 R 270/01 -, juris Rn. 9) vorträgt, über die Grenzen des schon nach den Festlegungen des Regionalplans H... 2020 für die Ansiedlung von Windenergieanlagen vorgesehenen Gebiets hinaus wenigstens eine positive planerische Festsetzung geplant sein muss.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03

    Veränderungssperre bei Windenergieanlagen

    Eine solche dürfte auch nicht vorliegen; denn weder unter dem Gesichtspunkt des Maßes der baulichen Nutzung noch aus den ohnehin auf regionalplanerischer Ebene bereits abgewogenen naturschutzrechtlichen Belangen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 24.04.2002 - 2 R 270/01 -) lässt sich diese im vorliegenden Fall herleiten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 259/01

    Windkraftanlage, Außenbereich, Eignungsgebiet, Veränderungssperre, …

    Mit Beschluss vom 24.04.2001 (2 R 270/01) hat der Senat die Satzung der Antragsgegnerin über die Veränderungssperre - BV 2001-5 - vom 27.02.2001 auf Antrag der Antragstellerin bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag außer Vollzug gesetzt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2003 - 2 R 439/03

    Strukturänderung der Hochschulleitung an der Hochschule Anhalt ausgesetzt

    Wenn auch bei § 47 Abs. 6 VwGO die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags der Hauptsache in der Regel außer Betracht bleiben und lediglich eine Abwägungsentscheidung zu treffen ist, ob die Folgen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung verweigert wird, die Rechtsvorschrift später in der Hauptsache aber für nichtig erklärt wird, schwerer wiegen als die Folgen, die eintreten, wenn der Vollzug der Rechtsvorschrift ausgesetzt wird, die Norm indessen später in der Hauptsache bestätigt wird (vgl. für die Normenkontrolle von Gesetzen: BVerfG, Beschl. v. 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 -, BVerfGE 7, 89 [104]; LVerfG LSA, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 10/01 - vgl. i. Ü. zu Normenkontrollen: VGH BW, Beschl. v. 18.12.2000 - 1 S 1763/00 -, NVwZ 2001, 827 f.; SaarlOVG, Beschl. v. 03.11.2000 - 1 B 376/00 -, [juris]; OVG NW, Beschl. v. 19.09.1979 - Xa ND 8/79 -, NJW 1980, 1013; OVG LSA, Beschl. v. 24.04.2002 - 2 R 270/01 - Beschl. v. 29.01.2003 - 2 R 382/02 -, Beschl. v. 20.08.2003 - 2 R 390/03 -), sind wichtige Gründe für eine vorläufige Regelung jedenfalls dann anzunehmen, wenn - wie hier - der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und durch den Vollzug der Rechtsnorm vollendete, nach Lage der Dinge nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden (so zuletzt: OVG LSA, Beschl. v. 20.08.2003 - 2 R 390/03 -).
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