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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 31.05.1994 - 2 R 4/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13182
OVG Saarland, 31.05.1994 - 2 R 4/93 (https://dejure.org/1994,13182)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31.05.1994 - 2 R 4/93 (https://dejure.org/1994,13182)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31. Mai 1994 - 2 R 4/93 (https://dejure.org/1994,13182)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauvorhaben; Außenbereich; Pachtgelände; Landwirtschaftlicher Betrieb; Weidetierhaltung; Nebenerwerbsstelle; Privilegierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 14.12.1993 - 2 R 46/92

    Genehmigungsfreiheit einer baulichen Anlage; Nutzungspotential; Außenbereich; …

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.1994 - 2 R 4/93
    Teils ergänzend, teils wiederholend ist in diesem Zusammenhang aus Anlass des Berufungsvorbringens auszuführen: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der auch der Senat folgt, schließt ein ausschließliches oder überwiegendes Angewiesensein auf Pachtgelände für eine landwirtschaftliche Betätigung auch bei Nebenerwerbsstellen die Annahme eines auf Dauer gesicherten Betriebsbestandes in aller Regel aus (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 3.11.1972, E 41, 138, 144; Beschluss vom 3.2.1989, BRS 49 Nr. 92; OVG des Saar1andes, Urteile vom 8.6.1993 - 2 R 15/92 - und vom 14.12.1993 - 2 R 46/92 -).

    Bei diesen Gegebenheiten scheidet die Einstufung der landwirtschaftlichen Betätigung des Klägers als landwirtschaftlicher Betrieb und damit die Anwendbarkeit von § 89 Nr. 15 LBO 1974 auf das von ihm im Jahre 1977 errichtete Stall- und Scheunengebäude aus (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil des Senats vom 8.6.1993 - 2 R 15/92 - zu einer Islandponyzucht mit 10 Tieren und 2 Pensionspferden auf Pachtland; Urteil vom 14.12.1993 - 2 R 46/92 - zu einer Schafzucht bei lediglich geringem Eigenlandanteil).

    Ungeachtet dieser konkreten Nutzung stellt sich das Gebäude jedoch nach dem insoweit wesentlichen "objektiven Nutzungspotential" aufgrund seiner Ausgestaltung nicht als bloßer, auf die Gewährung von vorübergehendem Witterungsschutz ausgelegter und durch diese Zweckbestimmung auch abschließend geprägter offener Weideunterstand, sondern als Stall mit sieben Einstellboxen dar, der auch eine dauerhafte Unterbringung von Pferden zulässt (vgl. zur Beachtlichkeit der objektiv gegebenen Nutzungsmöglichkeiten Urteile des Senats vom 20.9.1985 - 2 R 126/84 - und vom 14.12.1993 - 2 R 46/92 - jeweils im Zusammenhang mit den §§ 89 Nr. 15 LBO 1974, 57 Abs. 1 Nr. 1 b LBO 1988; Beschluss vom 30.3.1987 - 2 R 468/85 - zu § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG).

  • OVG Saarland, 08.06.1993 - 2 R 15/92

    Genehmigungsfreiheit; Bauvorbescheid; Ausnahmefall; Pacht; Landwirtschaftlicher …

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.1994 - 2 R 4/93
    Teils ergänzend, teils wiederholend ist in diesem Zusammenhang aus Anlass des Berufungsvorbringens auszuführen: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der auch der Senat folgt, schließt ein ausschließliches oder überwiegendes Angewiesensein auf Pachtgelände für eine landwirtschaftliche Betätigung auch bei Nebenerwerbsstellen die Annahme eines auf Dauer gesicherten Betriebsbestandes in aller Regel aus (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 3.11.1972, E 41, 138, 144; Beschluss vom 3.2.1989, BRS 49 Nr. 92; OVG des Saar1andes, Urteile vom 8.6.1993 - 2 R 15/92 - und vom 14.12.1993 - 2 R 46/92 -).

    Bei diesen Gegebenheiten scheidet die Einstufung der landwirtschaftlichen Betätigung des Klägers als landwirtschaftlicher Betrieb und damit die Anwendbarkeit von § 89 Nr. 15 LBO 1974 auf das von ihm im Jahre 1977 errichtete Stall- und Scheunengebäude aus (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil des Senats vom 8.6.1993 - 2 R 15/92 - zu einer Islandponyzucht mit 10 Tieren und 2 Pensionspferden auf Pachtland; Urteil vom 14.12.1993 - 2 R 46/92 - zu einer Schafzucht bei lediglich geringem Eigenlandanteil).

  • BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89

    Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.1994 - 2 R 4/93
    Teils ergänzend, teils wiederholend ist in diesem Zusammenhang aus Anlass des Berufungsvorbringens auszuführen: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der auch der Senat folgt, schließt ein ausschließliches oder überwiegendes Angewiesensein auf Pachtgelände für eine landwirtschaftliche Betätigung auch bei Nebenerwerbsstellen die Annahme eines auf Dauer gesicherten Betriebsbestandes in aller Regel aus (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 3.11.1972, E 41, 138, 144; Beschluss vom 3.2.1989, BRS 49 Nr. 92; OVG des Saar1andes, Urteile vom 8.6.1993 - 2 R 15/92 - und vom 14.12.1993 - 2 R 46/92 -).

    An dieser Beurteilung ist auch nach Änderung des § 595 BGB durch das Gesetz zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts vom 8.11.1985 - BGBl. I 2065 - festzuhalten (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 3.2.1989, BRS 49 Nr. 92).

  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei …

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.1994 - 2 R 4/93
    Vielmehr gebietet es in diesem Falle in aller Regel bereits der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns, gegen den rechtswidrigen Zustand einzuschreiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.3.1980, BRS 36 Nr. 93).
  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.1994 - 2 R 4/93
    Privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG waren nämlich nur solche Vorhaben, die für den im Außenbereich verfolgten Zweck wahrhaft erforderlich waren (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 14.5.1969, BRS 22 Nr. 68).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 4 B 61.89

    Priviligierung - Unterstand - Weidehaltung - Weidewirtschaft - Interessen der …

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.1994 - 2 R 4/93
    Für derartige Fälle einer über die Liebhaberei hinausreichenden Weidetierhaltung, die aber noch nicht die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebes erfüllt, hat das Bundesverwaltungsgericht die Anerkennung einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB in den Raum gestellt (BVerwG, Beschluss vom 29.8.1989, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. = BRS 49 Nr. 97).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 8.78

    Privilegierung von zur allgemeinen Erholung bestimmten Vorhaben im Außenbereich; …

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.1994 - 2 R 4/93
    Es bedarf jedoch einer Auseinandersetzung mit dem in der Umgebung festgestellten Baubestand zur Beurteilung der Frage, ob die Landschaft in dem fraglichen Bereich angesichts der durch die Bebauung bewirkten Eingriffe überhaupt noch in der Lage ist, ihrer Funktion als Erholungsraum für die Allgemeinheit gerecht zu werden (BVerwG, Urteil vom 24.8.1979, BRS 35 Nr. 69) Hiervon ausgehend war das umstrittene Stall- und Scheunengebäude als Beeinträchtigung des in Rede stehenden öffentlichen Belanges zu werten.
  • VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 5 K 2358/09

    Außenbereich, Pferdehaltung, Pferdezucht, Pferdepension, Landwirtschaft, …

    Rn. 52 Vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. November 1994 - 8 S 976/94 -, NuR 1995, 355 f.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 31. Mai 1994 - 2 R 4/93 -, ESLR 4, ÖR 48; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 30. August 1988 - 1 A 164/86 -, BauR 1989, 180 ff.
  • OVG Saarland, 29.05.2000 - 2 V 7/00

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs; …

    Insoweit können sich auch Anforderungen an die Begründung der behördlichen Entscheidung ergeben, trotz dieser besonderen Gegebenheiten einzuschreiten (vgl. in diesem Zusammenhang Urteile des Senats vom 25.2.1992 - 2 R 78/89 - und vom 31.5.1994 - 2 R 4/93 -).
  • VG Saarlouis, 03.08.2005 - 5 K 97/04

    Planungsrechtliche Zulässigkeit von landwirtschaftlichen Erweiterungsbauten im …

    An die Nachhaltigkeit der Absicherung der wirtschaftlichen Existenz sind dabei besonders hohe Anforderungen zu stellen, mit der Folge, dass das Erfordernis der Lebensfähigkeit "auf Dauer" in aller Regel eine landwirtschaftliche Betätigung allein oder wesentlich auf gepachtetem Grund und Boden ausscheiden lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.02.1989 - 4 B 14.89 -, BRS 49 Nr. 92 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 31.05.1994 - 2 R 4/93 -, m.w.N.).
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