Rechtsprechung
| BSG, 30.04.1991 - 2 RU 11/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unfallversicherung - Alkoholgenuß - Arbeitsunfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVO § 548 Abs. 1 S. 1
Alkoholgenuß bei Unfällen außerhalb des Straßenverkehrs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 13.03.1984 - S 8 U 148/82
- LSG Hessen, 19.04.1989 - L 3 U 775/84
- BSG, 30.04.1991 - 2 RU 11/90
Papierfundstellen
- NZA 1992, 93
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BSG, 25.11.1977 - 2 RU 55/77
Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 2 RU 11/90
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG fehlt es an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis (haftungsbegründende Kausalität), wenn der Versicherte derart betrunken ist, daß er zu keiner dem Unternehmen förderlichen Arbeit mehr fähig ist (vgl. BSGE 45, 176, 178; 48, 224, 226 m.w.N.).Ein etwaiges Fehlverhalten ist grundsätzlich nur dann als beweiskräftig für einen alkoholbedingten Leistungsabfall als die allein wesentliche Bedingung des Unfalls zu erachten, wenn es typisch für einen unter Alkoholeinfluß stehenden Versicherten ist und nicht ebensogut andere Ursachen haben kann, wie etwa Unaufmerksamkeit, Leichtsinn, Übermüdung, körperliche Verfassung uä, die ihren Grund nicht in einem vorausgegangenen Alkoholgenuß haben können (BSGE 45, 176, 179).
Ebensowenig kann aus allgemeinen Erfahrungssätzen auf einen alkoholbedingten Leistungsabfall als allein wesentliche Unfallursache geschlossen werden (vgl. BSGE 45, 176, 180).
- BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87
Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches …
Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 2 RU 11/90
Entscheidend ist allein, ob die betriebsbedingten Ursachen wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich beigetragen haben (vgl. u.a. BSGE 63, 277, 280). - BSG, 28.06.1979 - 8a RU 34/78
Beschäftigter - Vollrausch am Arbeitsplatz - Versicherungsschutz des …
Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 2 RU 11/90
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG fehlt es an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis (haftungsbegründende Kausalität), wenn der Versicherte derart betrunken ist, daß er zu keiner dem Unternehmen förderlichen Arbeit mehr fähig ist (vgl. BSGE 45, 176, 178; 48, 224, 226 m.w.N.). - BSG, 27.11.1986 - 2 RU 67/85
Alkoholgenuß - Arbeitsunfall - Leistungsabfall - Ursachenzusammenhang
Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 2 RU 11/90
In diesem Zusammenhang konnte sich das LSG auch nicht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1986 (- 2 RU 67/85 -) berufen; denn in jener Entscheidung hat der Senat betriebsbezogenen Umständen deshalb keine wesentliche Mitursächlichkeit beigemessen, weil ein alkoholbedingtes Fehlverhalten des Versicherten als rechtlich allein wesentliche Bedingung für den Eintritt des Unfalls festgestellt war.
- BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung - …
Es handelt sich ähnlich wie bei einer Unterbrechung der versicherten Tätigkeit zur Verrichtung einer privaten Angelegenheit während der Arbeitszeit und auf der Arbeitsstelle, um eine sog "Lösung" vom Betrieb (…vgl BSG vom 28. Juni 1979 - 8a RU 34/78 - BSGE 48, 224, 226 f = SozR 2200 § 548 Nr. 45; ebenso schon BSGE 12, 242, 245 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO sowie BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 9). - BSG, 17.06.2025 - B 2 U 6/23 R
Sturz von der Klinik-Toilette kann unfallversichert sein
Rn. 19 1. Welche Anforderungen an die baulich-räumlichen Gegebenheiten zu stellen sind, ergibt sich in erster Linie aus den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften (BSG Urteile vom 30.6.1999 - B 2 U 28/98 R - juris RdNr 23 und vom 30.4.1991 - 2 RU 11/90 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 9 = juris RdNr 17). - BSG, 27.06.2000 - B 2 U 22/99 R
Unfallversicherungsschutz bei der Besorgung von Genußmitteln
Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob V. allein aufgrund des Alkoholkonsums am Unfalltag den inneren Zusammenhang zu seiner versicherten Tätigkeit gelöst hatte, wenn er zu einer betriebsdienlichen Tätigkeit nicht mehr in der Lage gewesen wäre (…vgl dazu BSGE 48, 224, 226 = SozR 2200 § 548 Nr. 45), oder ob der ursächliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall gefehlt hat, weil der Alkoholeinfluß die rechtlich wesentliche Ursache für den Unfall war (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 9; BSG Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 34/93 - BB 1994, 2209 = USK 9470).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2018 - L 15 U 699/17
Anspruch auf Anerkennung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall in der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG fehlt es an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis, wenn der Versicherte volltrunken ist (BSGE 45, 176, 178; 48, 224, 226; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 9).Führt der Alkoholgenuss nur zu einem Leistungsabfall, besteht bei einem Unfall kein Versicherungsschutz, wenn es an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall fehlt, weil der alkoholbedingte Leistungsabfall die rechtlich allein wesentliche Bedingung des Unfalls ist (BSGE 45, 176, 178; 48; 224, 226; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 9).
Ein etwaiges Fehlverhalten ist grundsätzlich nur dann als beweiskräftig für einen alkoholbedingten Leistungsabfall als die allein wesentliche Bedingung des Unfalls zu erachten, wenn es typisch für einen unter Alkoholeinfluss stehenden Versicherten ist und nicht ebenso gut andere Ursachen haben kann, wie etwa Unaufmerksamkeit, Leichtsinn, Übermüdung, körperliche Verfassung u. ä., die ihren Grund nicht in einem vorausgegangenen Alkoholgenuss haben können (BSGE 45, 176, 179; BSG vom 30.04.1991 - 2 RU 11/90 = SozR 3 - 2200 § 548 Nr. 9).
Hieraus kann auch in Verbindung mit der von der Beklagten errechneten BAK von ca. 1,8 Promille nicht auf einen alkoholbedingten Leistungsabfall als allein wesentliche Unfallursache geschlossen werden (vgl. auch BSG vom 30.04.1991 - 2 RU 11/90 -, das selbst bei einer BAK von 2 Promille mangels weiterer beweiskräftiger Umstände für ein alkoholtypisches Fehlverhalten einen Ausschluss des Versicherungsschutzes verneint hat).
- LSG Baden-Württemberg, 22.04.1998 - L 2 U 3620/97
Unterbrechung des UV-Schutzes nach einem Arbeitsessen auf dem Weg zur Hotelbar - …
Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn der Kläger sich aus unternehmensfremden Gründen durch übermäßigen Alkoholgenuß in einen Zustand des Vollrausches versetzt hätte und daher zur Durchführung einer vernünftigen und zweckgerichteten Tätigkeit nicht mehr imstande gewesen wäre (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 9;… BSGE 45, 176, 178 und 48, 224, 226 sowie BSG vom 05.07.1994 ? 2 RU 34/93 - Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, Stand September 1997, Kennzahl 120, S. 7;… Ricke, Kasseler Kommentar, Stand November 1997, § 8 SGB VII, Rdnr. 107 m. w. N.).Vielmehr müssen neben der Blutalkoholkonzentration oder auch ohne deren Bestimmung beweiskräftige Umstände (Fehlverhalten und/oder Ausfallerscheinungen) im Verhalten des Versicherten vor, während oder nach dem Unfall festgestellt werden, die typisch für eine unter Alkoholeinfluß stehende Person sind und nicht ebensogut andere Ursachen haben können, die ihrem Grund nicht in einem vorangegangenen Alkoholgenuß haben (vgl. BSGE 45, 176, 179 und SozR 3-2200 § 548 Nr. 9).
Zwar kann eine bautechnisch oder baurechtlich verfehlte Anlage neben der Alkoholbeeinflussung des Versicherten eine wesentliche Bedingung des Unfalls darstellen (vgl. BSG vom 17.02.1998 ? B 2 U 2/97 R-; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 9); dies ist aber ausgeschlossen, wenn der Versicherte ? wie hier ? die Gefährlichkeit der Unfallstelle kannte und diese Gefahr nur wegen seiner Alkoholbeeinflussung nicht beachtet hat.
Dem steht das Urteil des BSG in SozR 3-2200 § 548 Nr. 9 nicht entgegen, denn dort wurde bei einem ähnlichen Sachverhalt Unfallversicherungsschutz allein deshalb angenommen, weil keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen des Versicherten festzustellen waren und das BSG deswegen die nicht vorschriftsmäßige Geländersicherung als rechtlich wesentliche Ursache des Sturzes angesehen hat.
- LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 159/05
Anerkennung eines Arbeitsunfalls auf dem Heimweg von einer versicherten …
Bei Fußgängern im Straßenverkehr gibt es keinen allgemeinen Grenzwert der BAK, der für sich auf Verkehrsuntüchtigkeit schließen lässt (vgl. BSG, Urteil vom 26.04.1977 8 RU 92/76, BSGE 43, 293; BSG, Urteil vom 30.04.1991, 2 RU 11/90 SozR 3-2200 § 548 Nr. 9; BSG, Urteil vom 25.06.1992, 2 RU 31/91, RegNr. 20432).Bei Fußgängern ist jedoch zu beachten, dass an diese die geringsten Anforderungen für die Teilnahme am Verkehr gestellt werden (BSG, Urteil vom 30.04.1991, a.a.O.).
Aus allgemeinen Erfahrungssätzen kann nicht auf einen alkoholbedingten Leistungsabfall als allein wesentliche Unfallursache geschlossen werden (vgl. BSG, Urteil vom 30.04.1991, a.a.O.).
- BSG, 05.07.1994 - 2 RU 34/93
Sturz im Treppenflur eines Gasthofs als Arbeitsunfall - Verursachung des Unfalls …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) fehlt es an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis, wenn der Versicherte derart betrunken ist, daß er zu keiner dem Unternehmen förderlichen Arbeit mehr fähig ist (BSGE 45, 176, 178; 48, 224, 226; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 9;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 484a, jeweils mwN).Führt der Alkoholgenuß nur zu einem Leistungsabfall, besteht bei einem Unfall kein Versicherungsschutz, wenn es an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall fehlt, weil der alkoholbedingte Leistungsabfall die rechtlich allein wesentliche Bedingung des Unfalls ist (s ua BSGE 45, 176, 178; 48, 224, 226, BSG Urteil vom 27. November 1986 - 2 RU 67/85 - HV-Info 1987, 325 = USK 86199; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 9;… Brackmann aaO S 484b, jeweils mwN).
Vielmehr müssen neben der ermittelten BAK - oder auch ohne die Bestimmung einer solchen - beweiskräftige Umstände (Fehlverhalten/Ausfallerscheinungen) im Verhalten des Versicherten vor, während oder nach dem Unfall festgestellt werden, die typisch für eine unter Alkoholeinfluß stehende Person sind und nicht ebensogut andere Ursachen haben können, wie etwa Unaufmerksamkeit, Leichtsinn, Übermüdung, körperliche Verfassung uä, die ihren Grund auch in einem nicht vorangegangenen Alkoholgenuß haben können (…BSGE aaO 179; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 9).
- BSG, 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R
Übergangsrecht - Unfallversicherung - nicht begünstigender DDR-Bescheid - …
Dies belegt sowohl für das DDR-Recht der spätere § 220 Abs. 5 AGB-DDR als auch die Rechtsprechung des BSG für die Bundesrepublik Deutschland (…zB BSGE 48, 224 = SozR 2200 § 548 Nr. 45, Urteil vom 27. November 1986 - 2 RU 67/85 -, USK 86199; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 9; BSG Beschluß vom 2. März 1993 - 2 BU 214/92 - HV-Info 1993, 2303). - LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Rn. 52 Die zentrale Aussage des BSG im Urteil vom 30.04.1991 (2 RU 11/90), Alkoholgenuss führe bei Unfällen außerhalb des Straßenverkehrs nur dann zum Ausschluss des Versicherungsschutzes, wenn neben der Blutalkoholkonzentration (kein allgemeiner Grenzwert) weitere beweiskräftige Umstände für ein alkoholtypisches Fehlverhalten vorhanden seien, ist nach wie vor gültig (…vgl. aus jüngerer Zeit Urteil vom 05.09.2006 -B 2 U 24/05 R- Juris-Rdnr. 21ff).Rn. 58 Zum anderen kann Unachtsamkeit aufgrund Übermüdung, Dunkelheit und Leichtsinn ebenfalls Ursache für einen Unfall sein (BSG, Urteil vom 30.04.1991 a. a. O. juris-Rdnr. 14).
- LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04
Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt es, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber von einem vor Zugang der Kündigung gestellten Antrag bzw. Verschlimmerungsantrag binnen eines Monats nach Zugang in Kenntnis setzt (vgl. BAG vom 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 - NZA 1992, 93; BAG vom 07.03.2002 - 2 AZR 612/00 - NZA 2002, 1145/1146). - LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 104/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher …
- LSG Sachsen, 27.09.2001 - L 6 KN 36/00
Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus gesetzlicher Unfallversicherung; …
- LSG Bayern, 27.07.2006 - L 3 U 63/04
Ausschluss des Schutzes der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer auf …
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