Rechtsprechung
| BSG, 08.12.1994 - 2 RU 12/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückforderung von Verletztengeld - Zulässigkeit einer Vorbehaltsbestimmung im Bewilligungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89
Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung …
Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 12/94
Mit einem solchen Rücknahmevorbehalt würde der Schutz des Begünstigten durch § 45 Abs. 2 bis 4 SGB X unzulässig unterlaufen (BSGE 67, 104, 117).Ihnen fehle die gebotene Warnfunktion hinsichtlich des mit dem Erhalt und Verbrauch vorläufiger Leistungen verbundenen Risikos (BSGE 67, 104, 120; 62, 32, 42 f).
Die Unzulässigkeit der Vorbehaltsklausel führe dazu, daß diese im Ergebnis nicht zu beachten sei (vgl BSGE 67, 104, 113).
Ausschlaggebend dazu ist - darin stimmt der Senat mit der Rechtsauffassung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) überein -, ob dem Adressaten hinreichend bestimmt (§ 33 Abs. 1 SGB X) verdeutlicht wird, daß es sich bei der bekanntgegebenen Regelung derzeit noch nicht um das letzte Wort der Verwaltung, dh um eine das Verwaltungsverfahren endgültig abschließende Regelung handelt (BSGE 67, 104, 120).
- BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85
Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld - …
Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 12/94
Ihnen fehle die gebotene Warnfunktion hinsichtlich des mit dem Erhalt und Verbrauch vorläufiger Leistungen verbundenen Risikos (BSGE 67, 104, 120; 62, 32, 42 f).Es ist zulässig, bei derartigen vorläufigen Regelungen einen Rückforderungsvorbehalt zu machen, der im Falle einer negativen endgültigen Entscheidung das Recht des Versicherungsträgers unmittelbar begründet, die vorläufig und zu Unrecht gewährte Leistung zurückzufordern (…BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2; BSGE 62, 32, 39).
- BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92
Rückforderung einer als Vorschuss geleisteten Waisenrente - Bindungswirkung des …
Auszug aus BSG, 08.12.1994 - 2 RU 12/94
Voraussetzung ist ferner, daß der gesetzliche Zweck der Leistung nur erreicht werden kann, wenn sie möglichst zeitnah zur Entstehung des Bedarfs, dem sie abhelfen soll, erbracht wird, jedoch zwingende verfahrenstechnische Gründe die endgültige Gewährung oder eine Vorschußbewilligung noch unmöglich machen (BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 mwN).Es ist zulässig, bei derartigen vorläufigen Regelungen einen Rückforderungsvorbehalt zu machen, der im Falle einer negativen endgültigen Entscheidung das Recht des Versicherungsträgers unmittelbar begründet, die vorläufig und zu Unrecht gewährte Leistung zurückzufordern (BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2; BSGE 62, 32, 39).
- BSG, 26.06.2007 - B 2 U 5/06 R
Soziales Leistungsrecht - zu Unrecht gewährter Vorschuss - Rückabwicklung - …
Für Fälle, bei denen schon der Grundanspruch nicht feststehe, habe der 2. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 - erkannt, dass sich ein Rückforderungsanspruch aus dem Bescheid selbst ergebe. - BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95
Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines …
§ 42 SGB I ermächtigt - unter anderen Voraussetzungen als der durch das 1. SKWPG geänderte § 147 AFG - zum Erlaß einer "Zwischen"-Regelung bis zur endgültigen Feststellung der Sozialleistung, ohne die spätere endgültige Entscheidung inhaltlich zu binden (…BSGE 55, 287, 290 f = SozR 1200 § 42 Nr. 2;… BSGE 57, 38, 39 = SozR 1200 § 42 Nr. 3;… BSGE 66, 44, 51 = SozR 5795 § 7 Nr. 1;… BSGE 67, 104, 109 f = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2;… BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4 und SozR 3-1200 § 42 Nr. 2;… SozR 3-1300 § 31 Nr. 10;… SozR 4150 Art. 4 § 2 Nr. 1; vgl auch BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 -, unveröffentlicht).Die Vorschußzahlung ist damit begrifflich und ihrem Wesen nach nur vorläufiger Natur; der von vornherein auf Ersetzung durch einen endgültigen Verwaltungsakt angelegte Vorschußbescheid verliert seine Wirkung mit dem endgültigen Bescheid (…BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4;… SozR 3-1300 § 31 Nr. 10; vgl auch BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 -, unveröffentlicht).
- LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 129/05 Dieser begründet im Falle einer endgültigen negativen Entscheidung das unmittelbare Recht des Versicherungsträgers, die vorläufig und zu Unrecht gewährte Leistung zurückzufordern (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 -, zitiert nach juris).
Die Befugnis zum Erlass eines einstweiligen Verwaltungsakts vom Typ der Vorwegzahlung schafft somit unabhängig von den Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 SGB I eine Ermächtigungsgrundlage für eine Bewilligung von beantragten Geldleistungen, wenn eine abschließende Entscheidung nach dem Stand der Ermittlungen im Entscheidungszeitpunkt dem Grunde nach noch nicht möglich war (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994, a.a.O.).
Weitere Voraussetzung ist, dass der gesetzliche Zweck der Leistung nur ermöglicht werden kann, wenn sie möglichst zeitnah zur Entscheidung des Bedarfs, dem sie abhelfen soll, erbracht wird, jedoch zwingende verfahrenstechnische Gründe die endgültige Gewährung oder Vorschussbewilligung noch unmöglich machen (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994, a.a.O.).
Um eine wirksame Ermächtigung für eine Rückforderung zu schaffen, muss dem Adressaten einer solchen Vorwegzahlung vom Empfängerhorizont ausgehend hinreichend verdeutlicht werden, dass noch nicht feststeht, ob ihm überhaupt ein Recht auf eine Geldleistung zusteht und dass er nicht vertrauen könne, er dürfe nur auch nur einen Teil des Wertes des jetzt Gezahlten behalten (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 a.a.O.; BSG, Urteil vom 29. April 1997 - 4 RA 46/96 - zitiert nach juris).
- BSG, 17.04.1996 - 3 RK 13/95
Zuschüsse der Künstlersozialkasse zur privaten Krankenversicherung, Bemessung, …
Der Adressat muß erkennen können, daß es sich nicht um das letzte Wort der Verwaltung handelt und das Verwaltungsverfahren durch die getroffene Regelung nicht endgültig abgeschlossen werden soll (BSG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 - = HVBG-Info 1995, 721 unter Hinweis auf BSGE 67, 104, 120).Bei Gewährung vorläufiger Leistungen begründet ein Rückforderungsvorbehalt für den Fall einer negativen endgültigen Entscheidung zugleich das Recht des Sozialleistungsträgers, die vorläufig und zu Unrecht gewährte Leistung zurückzufordern (…BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2;… BSGE 62, 32, 39 = SozR 4100 § 71 Nr. 2; BSG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 - = HVBG-Info 1995, 721).
- LSG Baden-Württemberg, 29.06.2006 - L 10 U 3578/05
Gesetzliche Unfallversicherung - vorschussweise Leistungsgewährung - …
Diese Verpflichtung ergibt sich aufgrund der endgültigen Festsetzung des zustehenden Verletztengeldes im angefochtenen Bescheid aus § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB I. Einer Aufhebung der Vorschüsse bewilligenden Bescheide bedarf es hierbei nicht (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994, 2 RU 12/94). - SG Berlin, 21.08.2006 - S 98 U 408/03
Gesetzliche Unfallversicherung - zu Unrecht gewährter Vorschuss auf …
Rn. 53 Hingegen hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts die Zahlung von Vorschüssen analog § 42 Abs. 1 SGB I bzw. Vorwegzahlungen durch einstweilige bzw. vorläufige Regelung auch dann anerkannt, wenn Zweifel über die Leistungspflicht dem Grunde nach besteht (…vgl. BSG, Urt. v. 12. Mai 1992 - 2 RU 7/92, SozR 3-1200 § 42 Nr. 2; ausdrücklich für die Zahlung eines Vorschusses auf das Verletztengeld: BSG, Urt. v. 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94, juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2003 - L 2 U 78/00
Anspruch auf Verletztengeld ; Unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit; Folge des …
Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls hat die Beklagte für den maßgeblichen Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (vgl. BSG, Urteil vom 08.12.1994 - 2 RU 12/94 - HVBG-INFO 1995, S. 721ff.) in den Schreiben vom 28.04., 17.06., 06.07. - LSG Bayern, 11.09.2003 - L 18 U 142/03
Vorbehalt der Rückforderung bei Gewährung von Verletztengeld
Das SG hat sich zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Vorbehaltszahlung berufen (vgl. Urteil vom 08.12.1994 Az.: 2 RU 12/94, HVBG-Info 1995, 721). - SG Dresden, 18.11.2004 - S 5 U 44/02
Beschränkung des Krankengeldanspruchs durch die Einkommenshöhe eines …
Bei Gewährung vorläufiger Leistungen begründet ein Rückforderungsvorbehalt für den Fall einer negativen endgültigen Entscheidung zugleich das Recht des Sozialleistungsträgers, die vorläufig und zu Unrecht gewährte Leistung zurückzufordern (BSG, Urteil vom 08.12.1994 - 2 RU 12/94 -). - BSG, 10.02.2009 - B 2 U 278/08 B Soweit er geltend machen will, die Frage sei wieder klärungsbedürftig geworden, hätte er sich aber darüber hinaus auch mit den weiteren zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des BSG (vgl zB BSG vom 8.12.1994 - 2 RU 12/94;… BSG vom 16.6.1999 - B 9 V 4/99 R -, BSGE 84, 108 = SozR 3-3900 § 22 Nr. 1 sowie BSG vom 26.6.2007 - B 2 U 5/06 R - SozR 4-1200 § 42 Nr. 1) auseinandersetzen und darlegen müssen, aus welchen Gründen ein Klärungsbedarf wieder eingetreten ist oder noch besteht.
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