Rechtsprechung
| BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Minderung der Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfall - Bemessung der MdE - Konzertpianist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 19.10.1979 - S 3 U 2852/78
- LSG Baden-Württemberg, 12.11.1981 - L 7 U 2060/79
- BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (11)
- BSG, 18.12.1974 - 2 RU 155/74
Musikakademie - Dozent - Erwerbsfähigkeit - Nebentätigkeit
Auszug aus BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82
Zu der vom BSG mit Urteil vom 18. Dezember 1974 entschiedenen Streitsache - 2 RU 155/74 - bestünden erhebliche Unterschiede.Im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO eine Höherbewertung der MdE rechtfertigende Nachteile liegen vielmehr im allgemeinen nur dann vor, wenn die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führte (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats seit BSGE 23, 253, 255;… vgl. z.B. SozR Nr. 9 und Nr. 10 zu § 581 RVO; BSGE 31, 185, 188/189; 39, 31, 32, der sich der 5. Senat des BSG - SozR Nr. 12 zu § 581 RVO - und der 8. Senat, z.B. Urteil vom 22. August 1974 - 8 RU 66/73 = BG 1975, 521 angeschlossen haben).
Der Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung, der durch § 581 Abs. 2 RVO in keiner Weise eingeschränkt ist (vgl. z.B. BSGE 23, 253, 254 sowie BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 - 2 RU 128/69 - Breithaupt 1971, 910;… Brackmann a.a.O. S. 568 m;… Gitter a.a.O. S. 111), stellt aber grundsätzlich nicht auf die konkrete Beeinträchtigung des Verletzten in seinem Beruf, sondern auf den Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten vor und nach dem Unfall ab (BSGE 21, 63, 67; 39, 31, 33).
Den nicht wirksam mit Verfahrensrügen angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des LSG ist nicht zu entnehmen, daß die Klägerin durch die Aufgabe ihrer bisherigen Konzerttätigkeit in der Fähigkeit zum Erwerb auf dem hier maßgebenden Gesamtgebiet des Erwerbslebens so spezifisch getroffen ist, daß eine damit verbundene unbillige Härte im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO durch eine Bewertung ihrer unfallbedingten MdE mit 20 v.H. angemessen zu berücksichtigen wäre (vgl. BSGE 39, 31, 33).
Der Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung bedeutet auch, daß die Verletztenrente nicht den tatsächlichen Minderverdienst ausgleichen soll, was für die Rentenberechtigten - im großen und ganzen - einen nicht zu unterschätzenden Vorteil bildet (s. BSGE 28, 227, 229; 39, 31, 33;… Brackmann a.a.O. S. 568 m).
Zu der vom BSG mit Urteil vom 18. Dezember 1974 entschiedenen Streitsache - 2 RU 155/74 - bestünden erhebliche Unterschiede.
Im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO eine Höherbewertung der MdE rechtfertigende Nachteile liegen vielmehr im allgemeinen nur dann vor, wenn die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führte (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats seit BSGE 23, 253, 255;… vgl. z.B. SozR Nr. 9 und Nr. 10 zu § 581 RVO; BSGE 31, 185, 188/189; 39, 31, 32, der sich der 5. Senat des BSG - SozR Nr. 12 zu § 581 RVO - und der 8. Senat, z.B. Urteil vom 22. August 1974 - 8 RU 66/73 = BG 1975, 521 angeschlossen haben).
Der Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung, der durch § 581 Abs. 2 RVO in keiner Weise eingeschränkt ist (vgl. z.B. BSGE 23, 253, 254 sowie BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 - 2 RU 128/69 - Breithaupt 1971, 910;… Brackmann a.a.O. S. 568 m;… Gitter a.a.O. S. 111), stellt aber grundsätzlich nicht auf die konkrete Beeinträchtigung des Verletzten in seinem Beruf, sondern auf den Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten vor und nach dem Unfall ab (BSGE 21, 63, 67; 39, 31, 33).
Den nicht wirksam mit Verfahrensrügen angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des LSG ist nicht zu entnehmen, daß die Klägerin durch die Aufgabe ihrer bisherigen Konzerttätigkeit in der Fähigkeit zum Erwerb auf dem hier maßgebenden Gesamtgebiet des Erwerbslebens so spezifisch getroffen ist, daß eine damit verbundene unbillige Härte im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO durch eine Bewertung ihrer unfallbedingten MdE mit 20 v.H. angemessen zu berücksichtigen wäre (vgl. BSGE 39, 31, 33).
Der Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung bedeutet auch, daß die Verletztenrente nicht den tatsächlichen Minderverdienst ausgleichen soll, was für die Rentenberechtigten - im großen und ganzen - einen nicht zu unterschätzenden Vorteil bildet (s. BSGE 28, 227, 229; 39, 31, 33;… Brackmann a.a.O. S. 568 m).
- BSG, 25.08.1965 - 2 RU 52/64
Auszug aus BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82
Im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO eine Höherbewertung der MdE rechtfertigende Nachteile liegen vielmehr im allgemeinen nur dann vor, wenn die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führte (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats seit BSGE 23, 253, 255;… vgl. z.B. SozR Nr. 9 und Nr. 10 zu § 581 RVO; BSGE 31, 185, 188/189;… 39, 31, 32, der sich der 5. Senat des BSG - SozR Nr. 12 zu § 581 RVO - und der 8. Senat, z.B. Urteil vom 22. August 1974 - 8 RU 66/73 = BG 1975, 521 angeschlossen haben).Der Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung, der durch § 581 Abs. 2 RVO in keiner Weise eingeschränkt ist (vgl. z.B. BSGE 23, 253, 254 sowie BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 - 2 RU 128/69 - Breithaupt 1971, 910;… Brackmann a.a.O. S. 568 m;… Gitter a.a.O. S. 111), stellt aber grundsätzlich nicht auf die konkrete Beeinträchtigung des Verletzten in seinem Beruf, sondern auf den Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten vor und nach dem Unfall ab (BSGE 21, 63, 67; 39, 31, 33).
Die Anwendung der Härteregelung des § 581 Abs. 2 RVO ist jedoch insoweit selbst in Fällen abgelehnt worden, in denen infolge des Unfalls ein Lehr- oder Anlernberuf nicht mehr ausgeübt werden konnte, weil eine Verwertung der vor dem Unfall bestehenden Kenntnisse infolge der Verletzung gänzlich ausgeschlossen war (ständige Rechtsprechung seit BSGE 23, 253 ff; vgl. insbesondere BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 -2 RU 128/69 - Breithaupt 1971, 910).
Im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO eine Höherbewertung der MdE rechtfertigende Nachteile liegen vielmehr im allgemeinen nur dann vor, wenn die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führte (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats seit BSGE 23, 253, 255;… vgl. z.B. SozR Nr. 9 und Nr. 10 zu § 581 RVO; BSGE 31, 185, 188/189;… 39, 31, 32, der sich der 5. Senat des BSG - SozR Nr. 12 zu § 581 RVO - und der 8. Senat, z.B. Urteil vom 22. August 1974 - 8 RU 66/73 = BG 1975, 521 angeschlossen haben).
Der Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung, der durch § 581 Abs. 2 RVO in keiner Weise eingeschränkt ist (vgl. z.B. BSGE 23, 253, 254 sowie BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 - 2 RU 128/69 - Breithaupt 1971, 910;… Brackmann a.a.O. S. 568 m;… Gitter a.a.O. S. 111), stellt aber grundsätzlich nicht auf die konkrete Beeinträchtigung des Verletzten in seinem Beruf, sondern auf den Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten vor und nach dem Unfall ab (BSGE 21, 63, 67; 39, 31, 33).
Die Anwendung der Härteregelung des § 581 Abs. 2 RVO ist jedoch insoweit selbst in Fällen abgelehnt worden, in denen infolge des Unfalls ein Lehr- oder Anlernberuf nicht mehr ausgeübt werden konnte, weil eine Verwertung der vor dem Unfall bestehenden Kenntnisse infolge der Verletzung gänzlich ausgeschlossen war (ständige Rechtsprechung seit BSGE 23, 253 ff; vgl. insbesondere BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 -2 RU 128/69 - Breithaupt 1971, 910).
- BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67
Geminderte Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfallfolge - Vereitelter beruflicher …
Auszug aus BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82
Im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO eine Höherbewertung der MdE rechtfertigende Nachteile liegen vielmehr im allgemeinen nur dann vor, wenn die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führte (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats seit BSGE 23, 253, 255;… vgl. z.B. SozR Nr. 9 und Nr. 10 zu § 581 RVO; BSGE 31, 185, 188/189;… 39, 31, 32, der sich der 5. Senat des BSG - SozR Nr. 12 zu § 581 RVO - und der 8. Senat, z.B. Urteil vom 22. August 1974 - 8 RU 66/73 = BG 1975, 521 angeschlossen haben).Anders als beim Schadensersatz nach bürgerlichem Recht ist deshalb versicherungsrechtlich grundsätzlich unerheblich, welchen Beruf der Versicherte nach seinen Lebensverhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten ohne die Beeinträchtigung durch die Unfallfolgen hätte erreichen können (BSGE 31, 185, 187).
Im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO eine Höherbewertung der MdE rechtfertigende Nachteile liegen vielmehr im allgemeinen nur dann vor, wenn die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führte (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats seit BSGE 23, 253, 255;… vgl. z.B. SozR Nr. 9 und Nr. 10 zu § 581 RVO; BSGE 31, 185, 188/189;… 39, 31, 32, der sich der 5. Senat des BSG - SozR Nr. 12 zu § 581 RVO - und der 8. Senat, z.B. Urteil vom 22. August 1974 - 8 RU 66/73 = BG 1975, 521 angeschlossen haben).
Anders als beim Schadensersatz nach bürgerlichem Recht ist deshalb versicherungsrechtlich grundsätzlich unerheblich, welchen Beruf der Versicherte nach seinen Lebensverhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten ohne die Beeinträchtigung durch die Unfallfolgen hätte erreichen können (BSGE 31, 185, 187).
- BSG, 04.05.1971 - 2 RU 128/69
Auszug aus BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82
Der Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung, der durch § 581 Abs. 2 RVO in keiner Weise eingeschränkt ist (vgl. z.B. BSGE 23, 253, 254 sowie BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 - 2 RU 128/69 - Breithaupt 1971, 910;… Brackmann a.a.O. S. 568 m;… Gitter a.a.O. S. 111), stellt aber grundsätzlich nicht auf die konkrete Beeinträchtigung des Verletzten in seinem Beruf, sondern auf den Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten vor und nach dem Unfall ab (BSGE 21, 63, 67; 39, 31, 33).Die Anwendung der Härteregelung des § 581 Abs. 2 RVO ist jedoch insoweit selbst in Fällen abgelehnt worden, in denen infolge des Unfalls ein Lehr- oder Anlernberuf nicht mehr ausgeübt werden konnte, weil eine Verwertung der vor dem Unfall bestehenden Kenntnisse infolge der Verletzung gänzlich ausgeschlossen war (ständige Rechtsprechung seit BSGE 23, 253 ff; vgl. insbesondere BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 -2 RU 128/69 - Breithaupt 1971, 910).
Der Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung, der durch § 581 Abs. 2 RVO in keiner Weise eingeschränkt ist (vgl. z.B. BSGE 23, 253, 254 sowie BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 - 2 RU 128/69 - Breithaupt 1971, 910;… Brackmann a.a.O. S. 568 m;… Gitter a.a.O. S. 111), stellt aber grundsätzlich nicht auf die konkrete Beeinträchtigung des Verletzten in seinem Beruf, sondern auf den Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten vor und nach dem Unfall ab (BSGE 21, 63, 67; 39, 31, 33).
Die Anwendung der Härteregelung des § 581 Abs. 2 RVO ist jedoch insoweit selbst in Fällen abgelehnt worden, in denen infolge des Unfalls ein Lehr- oder Anlernberuf nicht mehr ausgeübt werden konnte, weil eine Verwertung der vor dem Unfall bestehenden Kenntnisse infolge der Verletzung gänzlich ausgeschlossen war (ständige Rechtsprechung seit BSGE 23, 253 ff; vgl. insbesondere BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 -2 RU 128/69 - Breithaupt 1971, 910).
- BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
Auszug aus BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82
Daß erst - wie im Falle der Klägerin - unter Heranziehung des § 581 Abs. 2 RVO ein Anspruch auf Verletztenrente begründet werden kann, stellt keine derartige unbillige Härte dar (…BSG SozR Nr. 9 zu § 581 RVO sowie Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 169/70 - nicht veröffentlicht; ebenso schon BSGE 4, 147, 150;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl., S. 569 a).Daß erst - wie im Falle der Klägerin - unter Heranziehung des § 581 Abs. 2 RVO ein Anspruch auf Verletztenrente begründet werden kann, stellt keine derartige unbillige Härte dar (…BSG SozR Nr. 9 zu § 581 RVO sowie Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 169/70 - nicht veröffentlicht; ebenso schon BSGE 4, 147, 150;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl., S. 569 a).
- BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
Auszug aus BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82
Der Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung, der durch § 581 Abs. 2 RVO in keiner Weise eingeschränkt ist (vgl. z.B. BSGE 23, 253, 254 sowie BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 - 2 RU 128/69 - Breithaupt 1971, 910;… Brackmann a.a.O. S. 568 m;… Gitter a.a.O. S. 111), stellt aber grundsätzlich nicht auf die konkrete Beeinträchtigung des Verletzten in seinem Beruf, sondern auf den Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten vor und nach dem Unfall ab (BSGE 21, 63, 67; 39, 31, 33).Der Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung, der durch § 581 Abs. 2 RVO in keiner Weise eingeschränkt ist (vgl. z.B. BSGE 23, 253, 254 sowie BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 - 2 RU 128/69 - Breithaupt 1971, 910;… Brackmann a.a.O. S. 568 m;… Gitter a.a.O. S. 111), stellt aber grundsätzlich nicht auf die konkrete Beeinträchtigung des Verletzten in seinem Beruf, sondern auf den Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten vor und nach dem Unfall ab (BSGE 21, 63, 67; 39, 31, 33).
- BSG, 19.09.1974 - 8 RU 94/73
Fußball - Vertragsfußballspieler - Lizenzfußballspieler - Training - …
Auszug aus BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82
Da keine als "unbillige Härte" zu berücksichtigenden Nachteile festzustellen sind, kann dahinstehen, ob die unfallbedingte Einstellung der Konzerttätigkeit schon deshalb unberücksichtigt bleiben muß, weil es sich bei der Konzerttätigkeit um eine Nebentätigkeit gehandelt hat (s. BSGE 38, 118, 122).Da keine als "unbillige Härte" zu berücksichtigenden Nachteile festzustellen sind, kann dahinstehen, ob die unfallbedingte Einstellung der Konzerttätigkeit schon deshalb unberücksichtigt bleiben muß, weil es sich bei der Konzerttätigkeit um eine Nebentätigkeit gehandelt hat (s. BSGE 38, 118, 122).
- BSG, 27.09.1968 - 2 RU 149/66
Geminderte Erwerbsfähigkeit - Berufliche Nachteile - Rentenbemessung
Auszug aus BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82
Der Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung bedeutet auch, daß die Verletztenrente nicht den tatsächlichen Minderverdienst ausgleichen soll, was für die Rentenberechtigten - im großen und ganzen - einen nicht zu unterschätzenden Vorteil bildet (s. BSGE 28, 227, 229; 39, 31, 33;… Brackmann a.a.O. S. 568 m).Der Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung bedeutet auch, daß die Verletztenrente nicht den tatsächlichen Minderverdienst ausgleichen soll, was für die Rentenberechtigten - im großen und ganzen - einen nicht zu unterschätzenden Vorteil bildet (s. BSGE 28, 227, 229; 39, 31, 33;… Brackmann a.a.O. S. 568 m).
- BSG, 31.10.1972 - 2 RU 169/70
Auszug aus BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82
Daß erst - wie im Falle der Klägerin - unter Heranziehung des § 581 Abs. 2 RVO ein Anspruch auf Verletztenrente begründet werden kann, stellt keine derartige unbillige Härte dar (…BSG SozR Nr. 9 zu § 581 RVO sowie Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 169/70 - nicht veröffentlicht; ebenso schon BSGE 4, 147, 150;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl., S. 569 a).Daß erst - wie im Falle der Klägerin - unter Heranziehung des § 581 Abs. 2 RVO ein Anspruch auf Verletztenrente begründet werden kann, stellt keine derartige unbillige Härte dar (…BSG SozR Nr. 9 zu § 581 RVO sowie Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 169/70 - nicht veröffentlicht; ebenso schon BSGE 4, 147, 150;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl., S. 569 a).
- BSG, 23.11.1976 - 5 RKnU 5/75
Hauer - Erhöhung der MdE - Durchschnittslohn - Nettolohn - Vergleich - Differenz
Auszug aus BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82
Insbesondere hat die Revision nicht dargelegt, daß das Berufungsgericht gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen hat, als es aufgrund der Gegenüberstellung der Netto-Einkünfte aus der Konzerttätigkeit und des Nettoentgelts (s. auch BSG SozR 2200 § 581 Nr. 8) aus der nichtselbständigen Hochschultätigkeit in rund fünf Jahren vor dem Arbeitsunfall geschlossen hat, die Konzerttätigkeit habe schon vor dem Arbeitsunfall im Verhältnis zur Tätigkeit als Hochschullehrerin jedenfalls nicht die Bedeutung gehabt, daß ein unfallbedingter Fortfall der Konzerttätigkeit im Rahmen des § 582 Abs. 2 RVO zu einer Bewertung der Unfallfolgen der Klägerin mit 20% führen müßte.Insbesondere hat die Revision nicht dargelegt, daß das Berufungsgericht gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen hat, als es aufgrund der Gegenüberstellung der Netto-Einkünfte aus der Konzerttätigkeit und des Nettoentgelts (s. auch BSG SozR 2200 § 581 Nr. 8) aus der nichtselbständigen Hochschultätigkeit in rund fünf Jahren vor dem Arbeitsunfall geschlossen hat, die Konzerttätigkeit habe schon vor dem Arbeitsunfall im Verhältnis zur Tätigkeit als Hochschullehrerin jedenfalls nicht die Bedeutung gehabt, daß ein unfallbedingter Fortfall der Konzerttätigkeit im Rahmen des § 582 Abs. 2 RVO zu einer Bewertung der Unfallfolgen der Klägerin mit 20% führen müßte.
- BSG, 22.08.1974 - 8 RU 66/73
- BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …
Zwar wird diese Bestimmung bzw ihre Vorgängerregelung (vgl § 581 Abs. 2 RVO) vom BSG sehr restriktiv ausgelegt; das Gericht verlangt, daß die Ausübung des Berufs aufgrund der Dauer oder der Intensität oder aufgrund besonderer Begabung oä nicht nur ein spezielles Fachwissen, sondern auch besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt hat, die die Stellung im Erwerbsleben wesentlich begünstigt haben (…vgl BSG SozR 2200 § 581 Nrn 2, 8); dem Versicherten müßten gerade diesbezüglich durch den Arbeitsunfall beträchtliche Nachteile in finanziell-wirtschaftlicher Hinsicht treffen, erst künftige Schäden dieser Art (zB verlorene Aufstiegsmöglichkeiten) seien dagegen auch später unbeachtlich (…vgl BSGE 31, 185 = SozR Nr. 7 zu § 581 RVO; SozR 2200 § 581 Nr. 18; Ricke in Kasseler Komm, § 56 SGB VII RdNrn 28 bis 33).Die Beitragszahlung ist vielmehr als (Teil der) Gegenleistung des Arbeitgebers für die von den Arbeitnehmern erbrachte Arbeitsleistung zu qualifizieren und nicht zuletzt auch dadurch "erkauft", daß den Arbeitnehmern auch im übrigen im Wege des Haftungsersetzungsprinzips im Regelfall die Geltendmachung deliktischer Schadensersatzansprüche (§§ 823 ff BGB) und eines Anspruchs auf Schmerzensgeld iS einer Genugtuung sowie eines über die immateriellen Komponenten des besonderen beruflichen Betroffenseins hinausgehenden konkreten Fortkommensschadens abgeschnitten ist (…vgl zur Unbeachtlichkeit verlorener Aufstiegsmöglichkeiten BSGE 31, 185, 187 ff = SozR Nr. 7 zu § 581 RVO; BSG SozR 2200 § 581 Nr. 18).
- BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90
Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe
In einem solchen Fall ist es zur Beseitigung dieser unbilligen Härte unter Berücksichtigung der übrigen Umstände angemessen, die Rentenleistung durch eine MdE-Erhöhung auf den beantragten rentenberechtigenden Grad von 20 vH zu ermöglichen (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 581 Nr. 18 unter Bezugnahme auf Gitter, Grundlagen der Sozialversicherung, Festschrift für Brackmann, 1977, 103, 115). - LSG Bayern, 05.12.2007 - L 2 U 214/07
Beweiserleichterung der hinreichenden Wahrscheinlichkeit für den ursächlichem …
Auch dass erst bei einer Erhöhung der MdE ein Verletztenrentenanspruch begründet werden könnte, stellt für sich noch keine unbillige Härte dar (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 18 m.w.N.).Wenn man, wie das BSG fordert (vgl.BSG SozR 2200 § 581 Nr. 18), nicht auf die konkrete Beeinträchtigung des Verletzten in seinem Beruf, sondern auf den Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten vor und nach dem Unfall abstellt, so ergibt sich keine unbillige Härte.
- BSG, 16.05.1984 - 9b RU 48/82
Auslegung eines Bescheides - MdE-Bewertung
Da dies 1967 bis 1970 noch nicht in Rechtsprechung und Schrifttum klargestellt war, hielt sich die Praxis erfahrungsgemäß auch bei der üblichen MdE-Bemessung an jene umfassende Definition und berücksichtigte vielfach besondere berufliche Verhältnisse auch dann, wenn sie nicht § 581 Abs. 2 RVO bewußt und ausdrücklich anwendete (…vgl. zur engen Auslegung dieser Vorschrift: BSGE 38, 118, 119 ff. = SozR 2200 § 581 Nr. 2; SozR 2200 § 581 Nr. 18). - BSG, 20.10.1983 - 2 RU 41/82 Eine Höherbewertung der MdE im Rahmen des S 581 Abs. 2 RVO rechtfertigende Nachteile liegen im allgemeinen nur vor, wenn die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (…ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats seit BSGE 23, 253, 255, der sich der 5. Senat - SozR Nr. 12 zu S 581 RVO - und der 8. Senat des BSG - zB in BG 1975, 521 - angeschlossen haben; 3 auch Urteil vom 23. Juni 1983 - 2 RU 13/82 - mwN).
Schließlich liegt eine bei der Bemessung der MdE zu berücksichtigende unbillige Härte auch nicht darin, daß - wie im vorliegenden Fall - erst unter Heranziehung des S 581 Abs. 2 RVO eine MdE im rentenberechtigenden Grade angenommen und damit ein Anspruch auf eine Verletztenrente begründet werden kann (…BSG SozR Nr. 9 zu 5 581 EVO; BSG Urteile vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 169/70 - und vom 23. Juni 1983 aaO;… Brackmann aaO S 569a mwN).
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - L 27 U 9/01
Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Höherbewertung - unbillige Härte …
Auch dass erst bei einer Erhöhung der MdE nach § 581 Abs. 2 RVO ein Rentenanspruch begründet werden kann, stellt für sich noch keine derartige unbillige Härte dar (BSGE SozR 2200 § 581 Nr. 18). - LSG Thüringen, 30.10.2025 - L 1 U 565/22
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - fokale Dystonie (BK 2115) bei …
Zwar trifft es zu, dass allein die unfallbedingte Aufgabe des erlernten Berufs nach der Rechtsprechung des BSG ebenso wenig eine Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach § 581 II RVO zu begründen vermag wie allein der Umstand, dass erst unter Heranziehung der Erhöhungsvorschrift ein Anspruch auf Verletztenrente ermöglicht werden kann (BSGE 28, 227; BSG, SozR 2200 § 581 Nr. 18; Urt. des erkennenden Senats v. 20.10.1983 - 2 RU 41/82). - LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2000 - L 4 RA 96/99
Anrechnung einer UV-Rente auf eine RV-Rente (§ 93 SGB VI)
Wenn dessen Voraussetzungen vorlägen (vgl. dazu: BSG, SozR 2200 § 581 Nr. 18), die hier im übrigen nicht substantiiert dargetan sind und von der BG anerkannt würden, ergäbe sich allerdings eine höhere MdE, die dann nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 a SGB VI zu einem höheren Freibetrag bei der Anrechnung führen würde. - LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2010 - L 22 U 128/08 Auch die Tatsache, dass erst eine Erhöhung der MdE einen Rentenanspruch begründen würde, begründet nach der Rechtsprechung des BSG keine unbillige Härte (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 18).
- SG Lüneburg, 09.02.2010 - S 2 U 75/05
Gewährung einer Rente aufgrund der anerkannten Berufskrankheiten nach den Nr. …
Selbst im Fall einer Konzertpianistin, die aufgrund einer Handverletzung diese Tätigkeit aufgeben musste, wurde das Vorliegen einer unbilligen Härte verneint, weil sie noch als angestellte Lehrkraft, wenn auch mit einer nicht unerheblichen Verdiensteinbuße, tätig sein konnte ( BSG, Urt. v. 23. Juni 1983 - 2 RU 13/82 = BSG SozR 2200 § 581 Nr. 18). - LSG Sachsen, 16.04.2004 - L 2 U 154/01
Gewährung einer Verletztenrente; Merkmale für die Beurteilung der Rechtfertigung …
- LSG Bayern, 29.05.2002 - L 2 U 376/00
Wiedergewährung von Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall wegen der Erkennung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12
- SG Lüneburg, 10.02.2010 - S 2 U 75/05
Bewertung einer allergischen Erkrankung mit Symptomen an der Haut und den …
- LSG Baden-Württemberg, 16.10.2009 - L 1 U 3549/09
- LSG Baden-Württemberg, 24.04.2007 - L 9 U 5332/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1998 - L 15 U 126/98
Verletztenrente - Erhöhung - besondere berufliche Betroffenheit - Fliesenleger
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - L 15 U 52/96
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