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Rechtsprechung
   BSG, 29.08.1974 - 2 RU 189/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,10348
BSG, 29.08.1974 - 2 RU 189/72 (https://dejure.org/1974,10348)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1974 - 2 RU 189/72 (https://dejure.org/1974,10348)
BSG, Entscheidung vom 29. August 1974 - 2 RU 189/72 (https://dejure.org/1974,10348)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines …

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 2 RU 189/72
    unter Versicherungsschutz Bei Anwendung der in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) entwickelten Grundsätze zur Frage des Versicherungsschutzes auf Dienstreisen (BSG 8, 48; 12, 247;… SozR Nr° 17, 33, 57 zu 5 542 RVO aF; Nr. 47 zu 5 543 RVO a? und Nr" 3 zu 5 548 RVO) sei festzustellen, daß die Klägerin beim Aufsuchen der Kapelle eine Tätigkeit verrichtet habe, die in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis gestanden habe° Es komme entscheidend darauf an, ge-l.
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche …

    Rn. 22 c) Schließlich stand der Verletzte auch nicht deshalb unter Versicherungsschutz, weil er durch die Umstände einer Dienstreise besonderen Gefahren ausgesetzt war, die ihm während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (…vgl dazu BSG vom 18.3.2008 - B 2 U 13/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 26 = Juris RdNr 14;… vom 4.8.1992 - 2 RU 43/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 17;… vom 30.5.1985 - 2 RU 9/84 - SozR 2200 § 539 Nr. 110 S 306 und vom 29.8.1974 - 2 RU 189/72 - Juris RdNr 16 sowie BSG Urteil vom 13.2.1975 - 8 RU 86/74 - BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7 S 15).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher …

    Denn ein rechtlich wesentlicher innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit kann nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch dadurch begründet werden, dass der Reisende gezwungen ist, sich bei seiner privaten Lebensgestaltung am Aufenthaltsort Risiken auszusetzen, die ihm während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (…vgl BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7 S 15;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110 S 306;… BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 17 S 65; BSG Urteil vom 29. August 1974 -2 RU 189/72 - USK 74128;… siehe auch Krasney, aaO, § 8 SGB VII RdNr 107, 108).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 21/01 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Dienstreise - eigenwirtschaftliche …

    Besondere Gefahrenmomente in diesem Sinne sind solche Umstände, die in ihrer besonderen Eigenart dem Beschäftigten während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Betriebsort nicht begegnet wären (BSG Urteil vom 22. September 1966 - 2 RU 16/65 - BSG Urteil vom 29. August 1974 - 2 RU 189/72 - BKK 1975, 152, 153).
  • LSG Hessen, 03.02.1999 - L 3 U 1028/98

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - auswärtiger Lehrgang - Nahrungsaufnahme - …

    Rn. 18 Nach den von der Rechtsprechung für den Versicherungsschutz auf Dienst- und Geschäftsreisen außerhalb des Betriebsortes entwickelten Grundsätzen, die auch für die Teilnahme an auswärtigen Schulungen/Lehrgängen in Auswirkung des Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers u.a. mit internatsmäßiger Unterbringung gelten (BSG, Urteile vom 29. August 1974 -- 2 RU 189/72 --, 9. Dezember 1976 -- 2 RU 145/74 --, 26. Januar 1983 -- 9b/8 RU 38/81 --, 26. April 1990 -- 2 RU 54/89 --), ist auch während einer Dienstreise der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht schlechthin und "rund um die Uhr" bei jeder Betätigung schon deshalb ohne weiteres gegeben, weil sich der Reisende bedingt durch die Ausführung der Dienstreise außerhalb seines Wohn- und Beschäftigungsortes aufhalten und bewegen muß.

    Die Anerkennung des Versicherungsschutzes im Falle der Verursachung eines Unfalls durch eine solche Gefahrenquelle unter den hier gegebenen Verhältnissen ist auch mindestens ebenso gerechtfertigt wie für Unfälle, die durch verdorbene Speisen in einer vom Versicherten zur an sich eigenwirtschaftlichen Nahrungsaufnahme aus Gründen seiner Arbeit aufgesuchten Fremdkantine (…BSG SozR § 542 RVO a.F. Nr. 28) oder dadurch zustande kommen, daß der Versicherte in einer auswärtigen Unterbringungsstätte beim Aufsuchen einer ihr zugehörigen Kapelle einen Lichtschalter nicht vorfindet (BSG, Urteil vom 29. August 1974 -- 2 RU 189/72 --).

    Soweit im Rahmen der Gefahrenrechtsprechung insbesondere der sog. Hotelrechtsprechung dem Umstand, daß der Versicherte die Gefahrenquelle nicht kannte oder kennen mußte, sie ihm von zu Hause her nicht vertraut war und er wesentlich wegen seiner mangelnden Vertrautheit mit der ihm fremden Umgebung zu Schaden gekommen ist, eine wesentliche und häufig sogar ausschlaggebende Bedeutung beigemessen wird (…BSG SozR § 548 RVO Nrn. 3, 5;… SozR 2200 § 548 Nrn. 6, 7; BSG, Urteile vom 29. August 1974 -- 2 RU 189/72 -- und 26. Januar 1983 -- 9b/8 RU 38/81 --) und dies auch für den vorliegenden Fall von Bedeutung sein sollte, ist festzustellen, daß der Kläger die durch Eis und Schnee verursachte Nässe des Kantinenbodens zwar schon beim Betreten der Kantine bemerkt und während seines ca.  1/2stündigen Aufenthalts auch beobachtet hatte, daß sich dieser Zustand mangels Aufwischarbeiten nicht besserte, sondern allenfalls verschlechterte.

  • SG Frankfurt/Main, 23.11.2017 - S 8 U 47/16

    Kein Arbeitsunfall bei Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise

    Ein rechtlich wesentlicher innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit kann nach der ständigen Rechtsprechung des BSG dadurch begründet werden, dass der Reisende gezwungen ist, sich bei seiner privaten Lebensgestaltung am Aufenthaltsort Risiken auszusetzen, die ihm während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (…vgl BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7 S 15;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110 S 306;… BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 17 S 65; BSG, Urteil vom 29. August 1974 - 2 RU 189/72 - USK 74128) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.03.2008 - L 8 U 50/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher …

    Besondere Gefahrenmomente in diesem Sinne sind solche Umstände, die in ihrer besonderen Eigenart dem Beschäftigten während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Betriebsort nicht begegnet wären ( BSG Urteil vom 22. September 1966 - 2 RU 16/65 - BSG Urteil vom 29. August 1974 - 2 RU 189/72 - BKK 1975, 152 , 153).
  • LSG Hessen, 13.07.1994 - L 3 U 817/92
    Vor allem diesem in der Rechtsprechung zum Versicherungsschutz auf Dienst- und Geschäftsreisen als bedeutsam erachteten Gesichtspunkt der fehlenden oder mangelhaften Vertrautheit des Reisenden mit den räumlichen Gegebenheiten seiner Übernachtungsstätte kommt vielfach eine ausschlaggebende Bedeutung zu (…s. dazu BSG SozR § 548 Nrn. 3, 5;… BSG SozR 2200 § 548 Nrn. 6, 7; BSG, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 9 b/8 RU 38/89 und 29. August 1974 - 2 RU 189/72).
  • LSG Hessen, 15.04.1986 - L 3 U 968/82

    Unfallversicherung; Ehegatte; Begleitperson; Betreuungsaufgaben; Kureinrichtung; …

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist ein Versicherungsschutz auch für Tätigkeiten gegeben, die unmittelbar nur einer persönlichen Bedürfnisbefriedigung dienen (BSG, Urteil vom 29. August 1974 - 2 RU 189/72 - in BKK 1975, 152; Urteil vom 26. Juni 1980 - 8a RU 36/79 - in SGb 1980, 443;… Urteil vom 29. Oktober 1980 - 2 RU 41/78 - in BSG SozR 2200 § 539 Nr. 72).
  • BSG, 29.10.1986 - 2 RU 42/85

    Betriebliche Tischlerausbildung - Gesellenprüfung - Ausbildungsverhältnis - …

    Diese Vorschrift hat jedoch nur subsidiäre Bedeutung, nämlich für den Fall, daß die Lernenden nicht bereits zu den nach Nrn 1 bis 3 und 5 bis 8 des § 539 Abs. 1 RVO versicherten Personen gehören (BSG Urteil vom 29. August 1974 - 2 RU 189/72 - USK 74128).
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