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Rechtsprechung
   BSG, 27.06.1968 - 2 RU 212/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,4325
BSG, 27.06.1968 - 2 RU 212/67 (https://dejure.org/1968,4325)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1968 - 2 RU 212/67 (https://dejure.org/1968,4325)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1968 - 2 RU 212/67 (https://dejure.org/1968,4325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Selbsthilfebegriff - Vorsehung im Finanzierungsplan - Beitragsfreier Versicherungsschutz - Wert der Selbsthilfe

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 122
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 29/81
    Es habe sich um ein steuerbegünstigtes Bauvorhaben nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (II. WobauG) idF vom 1. September 1976 (BGBl I 2673) gehandelt und der Wert der Selbsthilfe durch den Vater des Beigeladenen und weitere Angehörige habe wenigstens 1, 5 vH der Gesamtbaukosten betragen (BSGE 28, 122).

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß eine den Versicherungsschutz nach 5 539 Abs. 1 Nr. 15 RVG begründende Selbsthilfe erst dann gegeben ist, wenn der Wert der eigenen Arbeitstätigkeit - durch den Bauherrn selbst, seine Angehörigen oder andere unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit Tätige - mindestens 1, 5 vH der Gesamtkosten des Bauvorhabens beträgt (BSGE 28, 122, 12", 126).

  • BSG, 08.09.1977 - 2 RU 20/77
    Unternehmerkosten ersparte Betrag mehr als 1, 5 v.H. der Gesamtkosten des Bauvorhabens gedeckt hat (vgl. BSGE 28, 122;… BSGSozR Nr. 26 zu 5 559 RVG).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 27. Juni 1968 (BSGE 28, 122) entschieden, daß es nicht zum Begriff der Selbsthilfe im Sinne des 5 559 Abs. 1 Nr. 15 RVO gehöre, daß sie im Finanzierung3plan vorgesehen sei.

  • BSG, 25.08.1971 - 2 RU 207/68
    Die Revision ist insofern begründet, als die Sache erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückzuverweisen ist, Der erkennende Senat hat am 27, Juni 1968 in mehreren Urteilen über Fragen des UV-Schutzes nach @ 539 Abs° 1 Nr° 15 EVO entschieden (BSG 28, 122, 128, 131, 134), Die von dem Beklagten hiergegen erhobenen Bedenken geben keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzuweichen° Dem Gesichtspunkt der praktischen Handhabung des Gesetzes hat der Senat besondere Aufmerksamkeit gewidmet (BSG 28, 134, 136)° Die Auffassung des LSG, welche der Beklagte für zutreffend hält, würde in der Praxis bedeuten, daß ein Bauherr, welcher sein Bauvorhaben in Selbsthilfe ausführen will,-nach Erteilung der Baugenehmigung nicht mit dem Bau beginnen könnte, sondern - um den UV-Schutz nicht zu verlieren - damit warten müßte, bis die nach @ 8}Abs, 1 II, WoBauG zuständige Behörde, welche zur Durchführung ihres Verfahrens die von der Bauaufsichtsbehörde genehmigten Bauzeichnungen benötigt, die Anerkennung der Wohnung als steuerbegünstigt ausgesprochen hat° Eine solche gerade für einen nicht mit ausreichenden Finanzierungse mitteln ausgestatteten Bauherrn sich bei ständig steigenden Baupreisen besonders nachteilig auswirkende zeit- "liche Verzögerung des Baubeginns wird, wie der Senat bereits näher ausgeführt hat (BSG 28, 134, 135), vom Gesetz nicht gefordert" Der Senat hat auch die - von dem Beklagten insbesondere befürchtete - Gefahr von Manipulationen nach Eintritt des Arbeitsunfalls erwogen (BSG 28, 134, l36); der Beklagte hat hierzu in der vorliegenden Sache nichts vorgebracht, was den Senat zu einer Änderung seiner Rechtsprechung veranlassen könnte° Maßgeblich ist sonach, ob die im Zeitpunkt des Arbeitsunfalls vorhanden gewesenen Umstände den Nachweis zulassen, daß in Selbsthilfe eine steuerbegünstigte Wohnung geschaffen werden sollte° Das von dem Beklagten gebrachte Beispiel einer Diskrepanz zwischen Bauplan und erst nach dem Unfall erteiltem Anerkennungsbescheid setzt voraus, daß zwischenzeitlich die Bauzeichnungen geändert worden sind; nach der von dem Beklagten für zutreffend erachteten Rechtsansicht - der Anerkennungsbescheid müsse schon vor dem Unfall erlassen worden sein - bestünde in einem solchen Fall indessen ohnehin kein UV-Schutz°.

    Welchem Zweck das Bauvorhaben des Klägers gedient hat und welcher Art und welchen Umfangs die Selbsthilfemaßnahmen gewesen sind (s. BSG 28, 122), hat das LSG nicht festge- Der Senat.

  • BSG, 26.03.1980 - 2 RU 13/78
    Es kann dahingestellt bleiben" ob trotz der Bezugnahme auf Angaben in der Unfallanzeige allein durch den Hinweis auf den Bescheid des Landratsamts als tatsächlich festgestellt angesehen werden kann, daß B ein steuerbegünstigtes Familienheim erstellen wollte; denn jedenfalls-fehlt es an der für die EntschädigungSpflicht des beigeladenen GUV ebenfalls erheblichen Feststellung, daß G' seiner Behauptung entsprechend unentgeltlich geworden tätig ist° Darüber hinaus wird das LSG noch zu prüfen haben, ob der durch den Wert der Selbsthilfearbeiten beim Familienheimbau gegenüber den üblichen Unternehmerkosten ersparte Betrag wenigstens 1, 5 vH der Gesamtkosten des Bauvorhabens betragen hat (3 BSGE 28, 122, 126)" Ergeben die Feststellungen9 daß die angeführten Voraussetzungen des 5 539 Abs. 1 Nr. 15 RVG vorliegen, stand der Beigeladene G bei der unfallbringenden Tätigkeit nach dieser Vorschrift unter Versicherungsschutz° Denn das Fällen der Bäume, die nach entsprechender Bearbeitung als Bauholz für den Bau des Familienheimes verwendet werden sollten, zählt bereits zur Selbsthilfe iS des @539 Abs. 1 Nr. 15 nvo".

    Sollte sich nach der Zurückverweisung ergeben, daß sonstige Voraussetzungen des 5 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO nicht vorliegen, etwa der erforderliche Mindestwert der Selbsthilfe (3 BSGE 28, 122) nicht erreicht worden ist, richtetdie sich Zuständigkeit des Versicherungsträgers nach dem Unternehmen des E in dem dieser als Unternehmer und der Bei- ,.

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 9/92

    Zu errichtendes Eigenheim - Zuständige Wohnungsbaubehörde - Anerkennung der …

    Auch die weitere Voraussetzung, daß der durch den Wert der Selbsthilfe gegenüber den üblichen Unternehmerkosten ersparte Betrag wenigstens 1, 5 vH der Gesamtkosten des Bauvorhabens abgedeckt haben muß (BSGE 28, 122, 126; 45, 258, 262;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung 11. Aufl, S 475a I), ist erfüllt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 31 U 368/08

    Abgrenzung der Zuständigkeit der Bau-Berufsgenossenschaft von derjenigen der …

    Rn. 25 Eine Zuständigkeit der Beklagten ergibt sich auch nicht aus § 2 Absatz 1 Nr. 16 SGB VII, da bereits das Sozialgericht zutreffend darauf hingewiesen hat, dass die geplanten Selbsthilfemaßnahmen sich laut Auskunft der Investitionsbank Schleswig-Holstein lediglich auf 1, 14 % der Baukosten beliefen und damit nicht die notwendigen 1, 5 % erreichten (siehe Urteil des BSG vom 27. Juni 1968, Az. 2 RU 212/76, BSGE 28, 122).
  • BSG, 20.10.1983 - 2 RU 53/82

    Nutzung des Bauwerks als Familienheim - Absicht des Bauherrn

    Auch die sonstigen vom Kläger in der Revisionsbegründung erwähnten Entscheidungen des BSG (BSGE 28, 122: Kein Nachweis der Selbsthilfe im Finanzierungsplan; BSGE H5, 258: Bindung des Gerichts an die Entscheidung der zuständigen Stelle über die Steuerbegünstigung des Bauvorhabens;… SozR 2200 5 539 Nr. 69: Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens) gehen alle eindeutig davon aus, daß im Unfallzeitpunkt die Zweckbestimmung des Bauvorhabens als Familienheim vorliegen muß.
  • LSG Hessen, 15.12.1999 - L 3 U 1075/94

    Unfallversicherungsschutz - Tatbestandsmerkmal - Familienwohnung

    Die Selbsthilfemaßnahmen waren wesentlich für die Baumaßnahme, denn sie überwogen nach dem Eigenbaunachweis des Ehemannes vom 13. Juli 1986 gegenüber der Bau-BG sogar die Fremdarbeiten (zum Mindesterfordernis von 1, 5 % der Bausumme für Selbsthilfearbeiten BSGE 28, 122; 64, 29).
  • BSG, 11.08.1988 - 2 RU 25/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSGE 28, 122, 126; 45, 258, 262; Urteile vom 26. März 1980 - 2 RU 7/78 - USK 80143 und 2 RU 13/78 - USK 80138; Urteil vom 8. Juli 1980 - 2 RU 30/80 - USK 80150;… SozR 2200 § 539 Nr. 85;… Brackmann aaO S 475 a) begründet nur eine Selbsthilfe, die für die Finanzierung des Bauvorhabens eine erhebliche Bedeutung hat, Versiche- - 11.
  • LSG Hessen, 14.12.1988 - L 3 U 148/87

    Unfallversicherung; Versicherungsschutz; Selbsthilfe; Abdichtarbeiten; …

    Rn. 16 Dass der Betrag, der durch den Wert der vom Kläger geleisteten Selbsthilfe gegenüber den üblichen Unternehmerkosten erspart wurde, wenigstens 1, 5 v.H. der Gesamtkosten des Erweiterungsbaus gedeckt hat (BSGE 28, 122), ist nach dem vorgelegten "Nachweis der Selbst- und Verwandtenhilfe" vom 28. Juli 1975 und den Angaben des Klägers vom 24. Januar 1985 gegenüber der Ortspolizeibehörde Bad Hersfeld eindeutig und im übrigen auch unstreitig.
  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 34/85

    Selbsthilfeleistung - Unfallversicherungsschutz - Ausbau des Familienheims

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 27/91

    Anspruch der Witwe auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen …

  • BSG, 11.08.1988 - 2 RU 75/87
  • BSG, 25.08.1982 - 2 RU 75/81

    Begriff des Angehörigen; Begriff der Familie; Arbeitsleistung eines Angehörigen; …

  • BSG, 27.06.1968 - 2 RU 263/67

    Bau des Familienheims - Ausbau des Familienheims - Erweiterung des Familienheims

  • BSG, 11.08.1988 - 2/9b RU 6/86
  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 2/83

    Unentgeltlichkeit einer Arbeitsleistung - Beitragsfreie Selbsthilfe - …

  • BSG, 11.08.1988 - 2/9b RU 76/87
  • BSG, 27.06.1968 - 2 RU 64/67

    Bau eines Familienheims - Spätere Baumaßnahmen - Garagenanbau

  • BSG, 26.03.1980 - 2 RU 79/78
  • LSG Niedersachsen, 24.11.1981 - L 3 U 82/80
  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 30/80
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 102/69

    Aufschließung des Geländes - Erschließung eines Baugrundstücks - Abbruch eines …

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