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| BSG, 29.02.1972 - 2 RU 214/71 |
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Wird zitiert von ... (2)
- LSG Hessen, 16.07.1975 - L 3 U 584/70
Ausgleichsanspruch
Er ist zwar erst für die Zeit vom 1. Juni 1960 an in § 81 b BVG (in der Fassung des 1. Neuordnungsgesetzes - NOG - vom 27. Juni 1960) positiv geregelt, jedoch bereits zuvor in der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit als allgemeiner öffentlich-rechtlicher Ausgleichsanspruch in den Fällen der hier vorliegenden Art, in denen die Versorgungsverwaltung zu Unrecht Leistungen gewährt hat, die ein anderer öffentlich-rechtlicher Leistungsträger hätte gewähren müssen, anerkannt gewesen und wurde als Rechtsinstitut der Abwälzung bezeichnet (…vgl. BSG, Urt. v. 30.1.1962 - 2 RU 219/59 - in E 16, 151 ff. mit zahlreichen Nachweisen; 29.2.1972 - 2 RU 214/71 - und 19.12.1974 - 2 RU 81/74 -).Die vom BSG in den Urteilen vom 29. Februar 1972 (2 RU 214/71) und 18. Dezember 1974 (2 RU 81/74) vorgenommene einschränkende Auslegung findet im Gesetz hingegen keine Stütze.
Rn. 26 Der Senat hat die Revision zugelassen, da das Urteil von den in den Entscheidungen des BSG vom 29. Februar 1972 (2 RU 214/71) und vom 18. Dezember 1974 (2 RU 81/74) entwickelten Grundsätzen abweicht und auf dieser Abweichung beruht (§ 160 Abs. 1 und 2 Nr. 2 SGG).
- BSG, 28.04.1976 - 2 RU 119/75
Ersatzanspruch - Verjährung
Der Senat hat in seinen Urteilen vom 29. Februar 1972 (2 RU 214/71 - unveröffentlicht), und vom 18. Dezember 1974 (…SozR 3100 § 81b Nr. 2) entschieden, daß der Rechtsgedanke des internen Leistungsausgleichs zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern nicht dazu herangezogen werden darf, die Abwälzung von Leistungen zu fordern, die angesichts einer klaren Sach- und Rechtslage auf einem von Anfang an eindeutig dem Gesetz nicht entsprechenden Verwaltungshandeln beruht.
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