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Rechtsprechung
   BSG, 21.08.1991 - 2 RU 37/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2799
BSG, 21.08.1991 - 2 RU 37/90 (https://dejure.org/1991,2799)
BSG, Entscheidung vom 21.08.1991 - 2 RU 37/90 (https://dejure.org/1991,2799)
BSG, Entscheidung vom 21. August 1991 - 2 RU 37/90 (https://dejure.org/1991,2799)
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  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Forstwirtschaft - Staatliche Forstverwaltung - Beitragsermäßigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 804 Abs. 2
    Ermäßigung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmer der Forstwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 21.08.1991 - 2 RU 37/90
    Nach § 47 der am 15. Dezember 1954 genehmigten Satzung idF des am 14. Dezember 1982 genehmigten 19. Nachtrags (Satzung alt) bestimmte sich der Beitragsmaßstab nach dem Arbeitsbedarf (…s zur Zulässigkeit dieses Maßstabes BSG SozR 2200 § 809 Nr. 1; BSG Urteil vom 24. Januar 1991 - 2 RU 62/89).
  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 21.08.1991 - 2 RU 37/90
    Nach der am 20. Dezember 1983 genehmigten und ab 1. Januar 1984 geltenden Satzung der Beklagten (Satzung neu) ist nach § 32 für ein Unternehmen der Forstwirtschaft ein einheitlicher Grundbeitrag und ein zusätzlicher Flächenwertbeitrag zu entrichten (§ 33 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Satzung neu;… s zur Zulässigkeit BSG SozR 2200 § 803 Nr. 2; BSG Urteil vom 24. Januar 1991 - 2 RU 32/90).
  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81

    Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf

    Auszug aus BSG, 21.08.1991 - 2 RU 37/90
    Nach § 47 der am 15. Dezember 1954 genehmigten Satzung idF des am 14. Dezember 1982 genehmigten 19. Nachtrags (Satzung alt) bestimmte sich der Beitragsmaßstab nach dem Arbeitsbedarf (s zur Zulässigkeit dieses Maßstabes BSG SozR 2200 § 809 Nr. 1; BSG Urteil vom 24. Januar 1991 - 2 RU 62/89).
  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82

    Beitragsbemessung - Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Flächenwert

    Auszug aus BSG, 21.08.1991 - 2 RU 37/90
    Nach der am 20. Dezember 1983 genehmigten und ab 1. Januar 1984 geltenden Satzung der Beklagten (Satzung neu) ist nach § 32 für ein Unternehmen der Forstwirtschaft ein einheitlicher Grundbeitrag und ein zusätzlicher Flächenwertbeitrag zu entrichten (§ 33 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Satzung neu; s zur Zulässigkeit BSG SozR 2200 § 803 Nr. 2; BSG Urteil vom 24. Januar 1991 - 2 RU 32/90).
  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 133/59

    Anspruch auf Entschädigungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer …

    Auszug aus BSG, 21.08.1991 - 2 RU 37/90
    Ein unmittelbares oder mittelbares Beschäftigungsverhältnis zwischen ihm und den vom Forstamt eingesetzten Arbeitskräften lag nicht vor, weil der Kläger nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) keinerlei Einfluß auf Art und Weise der tatsächlichen Arbeitsausführung nehmen konnte und das Forstamt somit gegenüber dem Kläger nicht unselbständig handelte (s BSGE 17, 273, 278; Brackmann, aa0, S 470 c).
  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 12/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsermäßigung - land- und …

    Diese Arbeitskräfte müssen nicht direkte Beschäftigte des landwirtschaftlichen Unternehmers sein (teilweise Korrektur von BSG vom 21.8.1991 - 2 RU 37/90 = SozR 3-2200 § 804 Nr. 1).

    Rn. 17 3. Der erkennende Senat hat am 21.8.1991 (2 RU 37/90 - SozR 3-2200 § 804 Nr. 1) zu § 804 Abs. 2 RVO aF (idF des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes <UVNG> vom 30.4.1963, BGBl I 241), der Vorläufernorm des § 183 Abs. 3 SGB VII, entschieden, dass lediglich dann, wenn die Forstbewirtschaftung durch eigene Arbeitskräfte durchgeführt wird, die nicht versichert oder versicherungsfrei sind, das Risiko einer Einstandspflicht der Beklagten sinkt und dementsprechend ein Anspruch auf Beitragsermäßigung besteht (BSG vom 21.8.1991 - 2 RU 37/90 - SozR 3-2200 § 804 Nr. 1 - juris RdNr 21).

    Hingegen entfalte die Beauftragung eines Drittunternehmens mit entsprechenden versicherungsfreien Arbeitskräften lediglich Auswirkungen auf das Unfallrisiko dieses Werkunternehmers und führe daher unabhängig davon, ob für diese Arbeitskräfte Beiträge erhoben wurden, nicht zu einem Anspruch auf Beitragsermäßigung (BSG vom 21.8.1991 - 2 RU 37/90 - SozR 3-2200 § 804 Nr. 1 - juris RdNr 20).

    Rn. 24 Die Gegenansicht, die den Anwendungsbereich der Vorschrift auf die in § 2 Abs. 2 Satz 2 SGB VII genannten Fälle der Beschäftigung von Strafgefangenen bzw auf richterliche Anordnung tätigen Personen sowie die Fälle der Arbeitnehmerüberlassung als auch der kraft europäischen Kollisionsrechts bei ausländischen Trägern versicherten Personen reduzieren möchte (Roßkopf in Lauterbach, Unfallversicherung, Stand Juni 2013, § 183 RdNr 15; Thüringer LSG vom 26.3.2009 - L 1 U 915/08 - juris), vermag nicht zu überzeugen, weil zum einen dieser Anwendungsbereich vergleichsweise gering und zum anderen nicht verständlich wäre, warum der Gesetzgeber gerade in Kenntnis der Rechtsprechung des BSG vom 21.8.1991 - 2 RU 37/90 - einen solchen Willen dann nicht im Gesetz deutlicher zum Ausdruck gebracht hat.

    Mit den in § 56 Abs. 1 Satz 1 der Satzung genannten "nicht versicherten Personen" sind folglich - unabhängig davon, dass die Satzung keine Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 183 Abs. 3 SGB VII vornehmen darf - nicht unversicherte, sondern nur die bei einer anderen als der landwirtschaftlichen BG versicherten Personen gemeint (vgl BSG vom 21.8.1991 - 2 RU 37/90 - SozR 3-2200 § 804 Nr. 1 zu § 804 Abs. 2 RVO).

  • BSG, 17.07.2003 - B 10 LW 15/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Forstwirtsehegatte - Land- …

    Das BSG hat darüber hinaus in ständiger Rechtsprechung zur Agrarsozialversicherung von Forstwirten nicht darauf abgestellt, ob der Forstwirt die Bewirtschaftung - in bäuerlicher Weise - selbst betreibt oder durch Dritte (zB durch abhängig Beschäftigte oder Werkunternehmer) betreiben lässt (vgl BSG-Urteile vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 80/90 -, HV-INFO 1992, 257; 21. August 1991, SozR 3-2200 § 804 Nr. 1;… 13. Dezember 1984, SozR 5420 § 2 Nr. 32).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 80/90

    Klage gegen die Beitragsforderungen zu einer landwirtschaftlichen …

    Die Berechnung nach dem Einheitswert erfolgt ohne Rücksicht auf tatsächlich eingesetzte Arbeitskräfte (zum Maßstab des Flächenwertes und des Arbeitsbedarfs siehe das Urteil des Senats vom 21. August 1991 - 2 RU 37/90 -).

    Nicht versicherte Personen sind in diesem Zusammenhang Personen, die nicht der landwirtschaftlichen Unfallversicherung unterliegen; versicherungsfreie Personen sind die in § 541 Abs. 1 RVO genannten Personengruppen (BSG Urteil vom 27. August 1991, - 2 RU 37/90 - Lauterbach/ Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, Anm 10 und 11 zu § 804; Noell/Breitbach, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, § 804, Anm 2 Buchst a; KassKomm/Ricke, § 804 RVO, RdNr 3).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 3 U 107/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftliche Unfallversicherung - …

    So hat deren Angestellter Herr H telefonisch gegenüber der Beklagten bestätigt, dass die Zustimmung zu seinen Bewirtschaftungsvorschlägen bei dem jeweiligen Eigentümer verbleibe (Gesprächsvermerk vom 02. Mai 2000) Das BSG stellt in ständiger Rechtsprechung zur Agrarsozialversicherung von Forstwirten nicht darauf ab, ob der Forstwirt die Bewirtschaftung - in bäuerlicher Weise - selbst betreibt oder durch Dritte (z. B. durch abhängig Beschäftigte oder Werkunternehmer) betreiben lässt (…vgl. BSG-Urteile vom 17. Juli 2003 - B 10 Lw 15/01 R, in SozR 4-5868 § 1 Nr. 1; vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 80/90 -, HV-INFO 1992, 257; vom 21. August 1991, in SozR 3-2200 § 804 Nr. 1;… vom 13. Dezember 1984, in SozR 5420 § 2 Nr. 32).
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