Rechtsprechung
| BSG, 11.06.1990 - 2 RU 53/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Leistung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalles - Entschädigung einer Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheitenverordnung - Ausbleiben einer Entschädigung als individuelle Härte ...
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RVO § 548 Abs. 1 S. 1 § 551 Abs. 2
Berufserkrankung bei Fernfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 26.02.1987 - S 3 U 174/86
- LSG Saarland, 28.09.1989 - L 2 U 31/87
- BSG, 11.06.1990 - 2 RU 53/89
- BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84
Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit
Auszug aus BSG, 11.06.1990 - 2 RU 53/89
Bei dieser Vorschrift handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht um eine "Härteklausel" , nach der nur deshalb zu entschädigen wäre, weil die Nichtentschädigung für den Betroffenen eine individuelle Härte bedeuten würde (BSGE 44, 90, 93; 59, 295, 297;… Brackmann a.a.O. S. 492 o).Die Gründe hierfür sind in der angeführten Entscheidung des Senats (BSGE 59, 295, 297), auf die insoweit verwiesen wird, im einzelnen dargelegt und stehen auch im Einklang mit der nachfolgenden Rechtsprechung des BVerfG (…s BVerfGE 75, 348 [BVerfG 20.05.1987 - 1 BvR 762/85] = SozR 2200 § 555a Nr. 3).
Das gleiche gilt für die von der Klägerin zitierte Entscheidung des 8. Senats des Bundessozialgerichts vom 29. Oktober 1981 (BSGE 52, 272) mit ihren durch die Besonderheiten des Sachverhalts (der damalige Kläger war im wesentlichen als einziger der krankheitsverursachenden besonderen Einwirkung - Erschütterungen und Prellschlägen bei Schmiedevorgängen - ausgesetzt gewesen) geprägten Rechtsausführungen, die nach den Feststellungen des LSG den vorliegenden Fall nicht treffen (s BSGE 59, 295, 299).
Sinn des § 551 Abs. 2 RVO kann deshalb nur sein, durch schädigende Einwirkungen bei der versicherten Tätigkeit verursachte Krankheiten wie eine BK zu entschädigen, wenn aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse über die Gefährdung besonderer Personengruppen, die bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKVO noch nicht vorhanden oder dem Verordnungsgeber nicht bekannt waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 59, 295, 297; Urteil des Senats vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 -), die übrigen Voraussetzungen des § 551 Abs. 2 RVO erfüllt sind.
Ob eine Krankheit in einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSGE 59, 295, 298 m.w.N.).
Neu sind gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse und Erfahrungen, die beim Erlaß der jeweils gültigen BKVO noch nicht vorlagen (s BSGE 59, 295, 300).
- BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85
Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit …
Auszug aus BSG, 11.06.1990 - 2 RU 53/89
Die Gründe hierfür sind in der angeführten Entscheidung des Senats (BSGE 59, 295, 297), auf die insoweit verwiesen wird, im einzelnen dargelegt und stehen auch im Einklang mit der nachfolgenden Rechtsprechung des BVerfG (s BVerfGE 75, 348 [BVerfG 20.05.1987 - 1 BvR 762/85] = SozR 2200 § 555a Nr. 3). - BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79
Berufskrankheiten
Auszug aus BSG, 11.06.1990 - 2 RU 53/89
Den von der Revisionsklägerin zitierten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in seinem Beschluß vom 22. Oktober 1981 (BVerfGE 58, 369 = SozR 2200 § 551 Nr. 19), § 551 Abs. 2 RVO ziele "auf Lückenlosigkeit des Schutzes für alle Versicherten, die an einer durch Berufstätigkeit verursachten Krankheit leiden" , kann nicht zugestimmt werden.
- BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78
Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre …
Auszug aus BSG, 11.06.1990 - 2 RU 53/89
Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem und im wesentlichen einhellig vertretenen Auffassung - auch des erkennenden Senats - (s zuletzt Beschluß vom 27. Juli 1989 - 2 BU 29/89 -) ist Unfall ein körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis (vgl. u.a. BSGE 23, 139, 141; 46, 283;… BSG SozR 2200 § 550 Nr. 35;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 479;… Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 548 Anm. 3; Gitter, SGB-RVO GK § 548 Anm. 6, jeweils m.w.N.). - BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76
Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue …
Auszug aus BSG, 11.06.1990 - 2 RU 53/89
Bei dieser Vorschrift handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht um eine "Härteklausel" , nach der nur deshalb zu entschädigen wäre, weil die Nichtentschädigung für den Betroffenen eine individuelle Härte bedeuten würde (BSGE 44, 90, 93; 59, 295, 297;… Brackmann a.a.O. S. 492 o). - BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63
Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO - …
Auszug aus BSG, 11.06.1990 - 2 RU 53/89
Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem und im wesentlichen einhellig vertretenen Auffassung - auch des erkennenden Senats - (s zuletzt Beschluß vom 27. Juli 1989 - 2 BU 29/89 -) ist Unfall ein körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis (vgl. u.a. BSGE 23, 139, 141; 46, 283;… BSG SozR 2200 § 550 Nr. 35;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 479;… Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 548 Anm. 3; Gitter, SGB-RVO GK § 548 Anm. 6, jeweils m.w.N.). - BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79
Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher
Auszug aus BSG, 11.06.1990 - 2 RU 53/89
Wesentlich für den Begriff des Unfalls sind hiernach ein ( "äußeres" ) Ereignis als Ursache und eine Körperschädigung als Wirkung (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56). - BSG, 29.10.1981 - 8a RU 82/80
Krankheit; Berufskrankheit; Entschädigung; Arbeitsbedingte Gefahr
Auszug aus BSG, 11.06.1990 - 2 RU 53/89
Das gleiche gilt für die von der Klägerin zitierte Entscheidung des 8. Senats des Bundessozialgerichts vom 29. Oktober 1981 (BSGE 52, 272) mit ihren durch die Besonderheiten des Sachverhalts (der damalige Kläger war im wesentlichen als einziger der krankheitsverursachenden besonderen Einwirkung - Erschütterungen und Prellschlägen bei Schmiedevorgängen - ausgesetzt gewesen) geprägten Rechtsausführungen, die nach den Feststellungen des LSG den vorliegenden Fall nicht treffen (s BSGE 59, 295, 299). - BSG, 24.01.1990 - 2 RU 20/89
Aufgenommene Krankheiten; Krankheit; Straßenbauarbeiter
Auszug aus BSG, 11.06.1990 - 2 RU 53/89
Sinn des § 551 Abs. 2 RVO kann deshalb nur sein, durch schädigende Einwirkungen bei der versicherten Tätigkeit verursachte Krankheiten wie eine BK zu entschädigen, wenn aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse über die Gefährdung besonderer Personengruppen, die bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKVO noch nicht vorhanden oder dem Verordnungsgeber nicht bekannt waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 59, 295, 297; Urteil des Senats vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 -), die übrigen Voraussetzungen des § 551 Abs. 2 RVO erfüllt sind. - BSG, 27.07.1989 - 2 BU 29/89
Auszug aus BSG, 11.06.1990 - 2 RU 53/89
Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem und im wesentlichen einhellig vertretenen Auffassung - auch des erkennenden Senats - (s zuletzt Beschluß vom 27. Juli 1989 - 2 BU 29/89 -) ist Unfall ein körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis (vgl. u.a. BSGE 23, 139, 141; 46, 283;… BSG SozR 2200 § 550 Nr. 35;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 479;… Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 548 Anm. 3; Gitter, SGB-RVO GK § 548 Anm. 6, jeweils m.w.N.).
- BSG, 07.05.2019 - B 2 U 34/17 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - passive …
Unfall iS des § 548 Abs. 1 S 1 RVO ist ein von außen einwirkendes körperlich schädigendes und zeitlich begrenztes Ereignis (vgl BSG Urteil vom 11.6.1990 - 2 RU 53/89 - USK 90162; nunmehr § 8 Abs. 1 S 2 SGB VII). - LSG Hessen, 29.09.1993 - L 3 U 599/93
Berufskrankheit - Coxarthrose (Hüftgelenkserkrankung) - Landwirt/Müller - neue …
Das auch für § 551 Abs. 2 RVO entschädigungserhebliche Kriterium einer gruppentypischen besonderen Gefährdung hinsichtlich des allgemeinen Auftretens der Erkrankung durch die Arbeitsbedingungen erfordert den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen bei gleichartig oder ähnlich gefährdeten berufstätigen Personen sowie eine langfristige zeitliche Überwachung der Krankheitsbilder, um mit Sicherheit daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (…u.a. BSG SozR 2100 § 551 Nr. 27; BSG, Urteile vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89, 11. Juni 1990 - 2 RU 53/89 und 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89; HLSG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - L-3/U-47/87).Soweit es in dem Lehrbuch von Jäger/Wirth, "Praxis der Orthopädie", 1986, S. 932, ohne statistische Angaben und weitere Quellennachweise allgemein heißt, daß es zwar mehr Coxarthrosen bei Bauern, Bergarbeitern und Hafenarbeitern als bei Beamten gebe, diese aber offenbar nicht Ausdruck eines "Überlastungsschadens", sondern Folgen einmaliger Traumen oder wiederholter Mikrotraumen seien, reicht dies keinesfalls aus, das Auftreten einer erhöhten Anzahl von Coxarthrosen bei Landwirten gegenüber der übrigen Bevölkerung überhaupt oder gar für den Bereich zu belegen, der im Recht der BKen in Abgrenzungen zu den Arbeitsunfällen im Sinne von § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO (s. dazu BSG, Urteil vom 11. Juni 1990 - 2 RU 53/89) berücksichtigungsfähig ist.
Denn durch § 551 Abs. 2 RVO soll nicht erreicht werden, daß jede Krankheit, deren ursächlicher Zusammenhang mit der Berufstätigkeit im Einzelfall nachgewiesen oder hinreichend wahrscheinlich ist, "wie" eine BK entschädigt wird (so ständige Rechtsprechung des BSG u.a. Urteil vom 11. Juni 1990 - 2 RU 53/89 m.w.N.).
- LSG Bayern, 14.08.2024 - L 2 U 438/16
Richterliche Rechtsfortbildung, Terminsverlegungsantrag, Haftung des …
Zum einen wäre aufgrund der zeitlichen Beschränktheit der beiden Ereignisse auf jeweils höchstens eine Arbeitsschicht (vgl. BSG, Urteile vom 11.06.1990, 2 RU 53/89, und vom 08.12.1998, B 2 U 1/98 R) von jeweils einem Arbeitsunfall im Sinne des § 8 SGB VII auszugehen, nicht von einem Geschehen, das einer BK zuzurechnen wäre (vgl. zur Differenzierung zwischen Lärmschwerhörigkeit als BK 2301 und Lärmunfall als Arbeitsunfall im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII: BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 6/04 R).
- BSG, 26.11.2019 - B 2 U 3/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Schülerunfall - …
Unfall iS des § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO ist ein von außen einwirkendes körperlich schädigendes und zeitlich begrenztes Ereignis (vgl BSG Urteil vom 11.6.1990 - 2 RU 53/89 - USK 90162; nunmehr § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII). Nach den den Senat bindenden Feststellungen des LSG hatte die Klägerin am 24.5.1978 durch den Sprung in die Sprunggrube einen Unfall erlitten, als sie auf dem Boden aufkam, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkte (vgl BSG Urteil vom 17.2.2009 - B 2 U 18/07 R - mwN). - BSG, 28.08.1990 - 2 RU 64/89
Arbeitsunfall; Berufskrankheit; Infektionserkrankung
Unfall ist ein von außen einwirkendes körperlich schädigendes und zeitlich begrenztes Ereignis (BSG-Urteil vom 11. Juni 1990 - 2 RU 53/89 - sowie Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 479, jeweils mwN). - LSG Hessen, 08.11.1995 - L 3 U 143/95
Neue Erkenntnisse - Berufskrankheit - Straßenbau - Bronchialkarzinom
Denn dieses Urteil ist vom 2. Senat des BSG wiederholt mit den Besonderheiten des entschiedenen Sachverhalts erklärt worden (BSGE 59, 295; BSG, Urteile vom 30. Juli 1987 - 2 RU 30/86 und 11. Juni 1990 - 2 RU 53/89). - SG Lüneburg, 03.02.2010 - S 2 U 89/08
Gesetzliche Unfallversicherung: Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Einfluss einer …
Vielmehr ist es nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ausreichend, wenn eine schädigende Einwirkung innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraumes, d. h. innerhalb einer Arbeitsschicht, auftritt (…vgl. BSG, Urt. v. 30. Mai 1985 - 2 RU 17/84, abgedruckt in Breithaupt, 1986.114; BSG, Urt. v. 11. Juni 1990 - 2 RU 53/89). - LSG Hessen, 30.04.1997 - L 3 U 97/95
Wegeunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gesundheitsstörung
Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum seit längerem vertretenen Auffassung ist unter einem Unfall ein von außen auf den Menschen einwirkendes, körperlich schädigendes Ereignis zu verstehen, das sich innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums, höchstens innerhalb einer Arbeitsschicht zugetragen hat (…BSG in SozR 2200 § 550 Nr. 35; BSG, Urteil vom 11. Juni 1990, Az.: 2 RU 53/89; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, S. 479). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1998 - L 17 U 142/97
Hinterliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ; Äußeres Ereignis ; …
Wesentlich für den Begriff des Unfalls sind hiernach ein ("äußeres") Ereignis als Ursache und eine Körperschädigung als Wirkung (vgl. zu allem z.B. BSG, Urteile vom 26.01.1982 - 2 RU 45/81 - USK 8215, vom 22.03.1983 - 2 RU 14/82 -, vom 29.03.1984 - 2 RU 21/83 - und vom 11.06.1990 - 2 RU 53/89 - m.w.N.;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 56 und SozR 2200 § 550 Nr. 35;… s. auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 479 b; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung - Handkommentar -, Anm. 2.1 zu § 548 RVO). - VG Münster, 25.06.2014 - 3 K 3303/13
Witwenrente Ausschluss von Versorgungsehen Begriff des Unfalls
Rn. 21 Ständige Rspr. BSG, vgl. nur Urteile vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R, Rn. 24 und vom 11. Juni 1990 - 2 RU 53/89 -, Rn. 12, beide zitiert nach juris und jeweils m.w.N. - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1999 - L 17 U 63/97
Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Witwenrente, …
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