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Rechtsprechung
   BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5087
BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92 (https://dejure.org/1993,5087)
BSG, Entscheidung vom 13.10.1993 - 2 RU 53/92 (https://dejure.org/1993,5087)
BSG, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 53/92 (https://dejure.org/1993,5087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit - Versicherungstechnische Einstufung einer Mesotheliomerkrankung - Anforderungen an die Versicherung gegen einen Arbeitsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 13.12.1984 - 2 RU 79/83

    Hilfeleistung zur Behebung einer Autopanne auf dem Gebiet der Bundesrepublik …

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92
    Deshalb kann es dahinstehen, ob es - wie das LSG meint - tatsächlich dem erforderlichen wirklichen oder wenigstens mutmaßlichen Willen der Beigeladenen zu 1. entsprochen hätte (s BSGE 57, 262, 265;… Brackmann aaO S 475s), daß die Ehefrau als Außenstehende anstelle ihres Ehemannes wie eine Beschäftigte der Beigeladenen zu 1. für diese außerhalb des Betriebes die Kleidung gereinigt hätte.
  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 49/84

    Wehrmacht - Soldat - Fahrt - Dienstkleidung - Dienstgang - Unfallverletzung

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92
    Das schließt es aus, mit Rücksicht auf den objektiven Nutzen der schädigenden Verrichtung auch für das Unternehmen der Beigeladenen zu 1. trotzdem Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO oder nach § 549 RVO anzunehmen (im Ergebnis für das Gebiet der Kriegsopferversorgung ebenso BSG SozR 3100 § 1 Nr. 36).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92
    Verfolgt eine Person mit solchem Verhalten statt dessen wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung (BGH VersR 1985, 1082, 1083) und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 539 Abs. 2 RVO wie eine nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätige unter Versicherungsschutz (s das Urteil des Senats vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - in HV-Info 1993, 301 = BAGUV RdSchr 12/93; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119 mwN).
  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen …

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92
    Der Senat hat bereits dargelegt, daß die private Haushaltung oder der Haushalt sowohl die hauswirtschaftliche als auch jede sonstige häusliche Betätigung umfaßt, die mit der Haushaltung in einer inneren Beziehung steht (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem …

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist für die Anwendung dieser Vorschrift entscheidend, daß es sich um eine ernstliche, dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmens entspricht (s BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 15 mwN) und ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluß, tätig zu werden, unter solchen Umständen tatsächlich geleistet wird, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist.
  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92
    Bezüglich der Kosten der Klägerinnen und der Beigeladenen zu 1. hat der Senat berücksichtigt, daß die Rechtssache besonders für die Verwaltungspraxis der beklagten Berufsgenossenschaft über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung gehabt und der in diesem Falle bestätigenden höchstrichterlichen Klärung bedurft hat (s auch BSGE 17, 124, 128;… Meyer-Ladewig, SGG, 5. Auflage, § 193 RdNr 1; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 1991, XII RdNr 54).
  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 15/67

    Schuldhafte Verletzung der Pflichten der Einzugsstelle von …

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92
    Auch der vorliegende Rechtsstreit über die Feststellung einer Entschädigungspflicht aus der gesetzlichen Unfallversicherung betrifft grundsätzlich eine regelmäßig wiederkehrende, gesetzlich übertragene Pflichtaufgabe einer Trägerin der Unfallversicherung, deren Erfüllung auch dann zu den laufenden Verwaltungsgeschäften der Beklagten gehört, wenn ihr - wie im vorliegenden Fall - wegen der Besonderheit der zu entscheidenden Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugemessen wird (s auch BSGE 26, 129, 131; GK-SGB IV § 36 RdNr 39; KassKomm-Maier § 36 SGB IV RdNr 4;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl S 1560; Krasney DRV 1990, 742, 751).
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Vorliegen einer …

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92
    Verfolgt eine Person mit solchem Verhalten statt dessen wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung (BGH VersR 1985, 1082, 1083) und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 539 Abs. 2 RVO wie eine nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätige unter Versicherungsschutz (s das Urteil des Senats vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - in HV-Info 1993, 301 = BAGUV RdSchr 12/93;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119 mwN).
  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 34/84

    Eintrittspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung bei Verletzung eines …

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92
    Verfolgt eine Person mit solchem Verhalten statt dessen wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung (BGH VersR 1985, 1082, 1083) und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 539 Abs. 2 RVO wie eine nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätige unter Versicherungsschutz (s das Urteil des Senats vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - in HV-Info 1993, 301 = BAGUV RdSchr 12/93;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119 mwN).
  • BSG, 27.11.1986 - 2 RU 13/86
    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92
    Da der Versicherungsschutz der Beschäftigten nicht nur für die im jeweiligen Unternehmen typischen Tätigkeiten besteht, sondern auch die im Einzelfall weisungsgemäß zu verrichtenden Arbeiten umfaßt, ist grundsätzlich auch derjenige, der wie ein nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO Versicherter tätig wird, bei üblicherweise nicht zum Haushalt gehörenden Tätigkeiten nach § 539 Abs. 2 RVO versichert (Urteil des Senats vom 27. November 1986 - 2 RU 13/86 - in HV-Info 1987, 347 = BAGUV RdSchr 15/87 = USK 86204).
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - …

    Bei der unfallbringenden Tätigkeit muss diese Handlungstendenz wesentlich auf die Belange des als unterstützt geltend gemachten Unternehmens gerichtet sein, damit die Handlung überhaupt als beschäftigtenähnliche Tätigkeit für dieses Unternehmen gewertet werden kann (BSG Urteile vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 53/92 - HV-Info 1993, 2626 und vom 1. Juli 1997 - 2 RU 32/96 - HVBG-Info 1997, 2728 = USK 9799).

    Diese Grundsätze finden nicht nur Anwendung, wenn - wie hier - fraglich ist, welchem von mehreren Unternehmen eine beschäftigtenähnliche Tätigkeit zuzurechnen ist, sondern auch in den Fällen, in denen die unfallbringende Tätigkeit abzugrenzen ist, entweder als beschäftigtenähnliche Tätigkeit oder als unternehmerische oder unternehmerähnliche und damit eigenwirtschaftliche Tätigkeit im eigenen Unternehmen (BSG Urteile vom 24. März 1998 - B 2 U 21/97 R - HVBG-Info 1998, 1270 und vom 13. Oktober 1993 aaO).

    Die Absicht des Beigeladenen, seine Schwester dadurch zu unterstützen, dass sich durch seine Mithilfe bei den Sägearbeiten der Werklohn um bis zu 1.800 DM verringerte und das Bauholz schneller zur Verfügung stand, ist als für die Abgrenzung der Zuständigkeiten unerhebliches Motiv seines Handelns (vgl Urteil des BSG vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 53/92 - HV-Info 1993, 2626;… Brackmann/Wiester, aaO, § 2 RdNr 827 mwN) anzusehen.

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische …

    Die Beklagte führt aus, sie werde durch den Geschäftsführer - auch - im gerichtlichen Verfahren vertreten (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 13.10.1993 - 2 RU 53/92).
  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 15/95

    Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines …

    Sie erlitt somit dabei keine von der Beklagten zu entschädigende Berufskrankheit, wie der Senat bereits in dem nahezu gleichgelagerten Rechtsstreit mit Urteil vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 53/92 - (BSG, SozSich 1994, 392 = Meso B 10/515 = HV-INFO 1993, 2626 ff) entschieden hat.

    Sie steht dann daher auch nicht nach § 539 Abs. 2 RVO wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (…BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119, BSG, Urteil vom 13. Oktober 1993, aaO).

    Die im nahezu gleichgelagerten Rechtsstreit gegen das Urteil vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 53/92 - eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1994 - 1 BvR 2143/93 -).

  • SG Hamburg, 08.10.2001 - S 36 U 94/96
    Mit Bescheid vom 6. Juli 1995 lehnte die Beklagte eine Neufeststellung ab und nahm Bezug auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Oktober 1993, Aktenzeichen: 2 RU 53/92, mit dem das von der Klägerin in Bezug genommene Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen aufgehoben worden war.

    Bei dieser Wertung sieht sich das erkennende Gericht in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Oktober 1993, Aktenzeichen: 2 RU 53/92.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2001 - L 7 U 2133/99

    UV-Zuständigkeit einer Bau-BG - Bauarbeiten

    Das BSG, welchem der Senat hierin folgt, mißt deshalb in seiner neueren Rechtsprechung (vgl. insbesondere BSG SozR 3-2200 § 550 Nrn. 4, 16 und 19, ferner Urteil vom 13.10.1993 - 2 RU 53/92 sowie Krasney, Die Handlungstendenz als Kriterium für die Zurechnung in der gesetzlichen Unfallversicherung, NZS 2000, S. 373, 374 m.N.) der mit dem Tun - selbst wenn es objektiv arbeitnehmerähnlich ist - verbundenen Handlungstendenz der betreffenden Person, so wie erstere in den gesamten objektiven Umständen ihre Bestätigung findet, eine ausschlaggebende Bedeutung bei.
  • LSG Bayern, 22.03.2005 - L 18 U 201/04

    Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses; Bestimmung der …

    Verfolgt eine Person mit einem solchen Verhalten statt dessen wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII wie eine nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätige unter Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 13.10.1993 - 2 RU 53/92 - HV-Info 1993, 2626).
  • LSG Bayern, 10.12.2003 - L 18 U 252/03

    Anspruch auf Anerkennung eines landwirtschaftlichen Arbeitsunfall ; Schutz aus …

    Verfolgt eine Person mit solchem Verhalten statt dessen wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII wie eine nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätige unter Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 13.10.1993 - 2 RU 53/92 - HV-Info 1993, 2626).
  • LSG Berlin, 22.02.2005 - L 2 U 89/02

    Abreißen der Tapeten in der Wohnung der Arbeitgeberin als Tätigwerden im Rahmen …

    Denn nach der Rechtsprechung des BSG kann allein daraus, dass eine Tätigkeit objektiv auch einem fremden Unternehmen dient, nicht auf die Handlungstendenz geschlossen werden (BSG Urteil vom 13. Oktober 1993-2 RU 53/92-).
  • SG Münster, 30.03.2015 - S 10 U 387/13
    Der Umstand, dass mittelbar auch die weitere beratende und unterstützende Tätigkeit des Beigeladenen denn ohne die Anlage könnte er für diese auch keine beratende Tätigkeit mehr erbringen sichergestellt wird, kann allenfalls als ein für die Abgrenzung der Zuständigkeiten unerhebliches (weiteres) Motiv seines Handelns angesehen werden (vgl. BSG, Urteil vom 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R; BSG, Urteil vom 13.10.1993 2 RU 53/92).
  • BSG, 09.04.2008 - B 2 U 318/07 B
    Das Bundessozialgericht hat bereits in zwei Urteilen zu im Wesentlichen gleich gelagerten Sachverhalten über die aufgeworfene Frage entschieden (Urteil vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 53/92 - SozSich 1994, 392; Urteil vom 19. März 1996 - 2 RU 15/95 - VersR 1997, 1254).
  • SG Augsburg, 12.04.2005 - S 5 U 5023/02
  • LSG Berlin, 22.02.2005 - L 2 U 89/03

    Qualifizierung eines Unfalls im Haushalt als Arbeitsunfall; Innerer Zusammenhang …

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