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| BSG, 30.07.1965 - 2 RU 57/64 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BSG, 26.09.1961 - 2 RU 191/59
Auszug aus BSG, 30.07.1965 - 2 RU 57/64
Der rechtlichen Betrachtungsweise des angefochtenen Urteils liegt ein Sachverhalt zugrunde, der dadurch gekennzeichnet ist, daß die Krebserkrankung L's nur durch Verletzungen an der Warze hervorgerufen werden sein kann, die sich in verschiedenen, mehr oder weniger eng aufeinanderfolgenden zahlreichen Arbeitsschichten ereignet und auf eine lange Zeit verteilt haben° Für das Bösartigwerden des Warzengewebes kommt als rechtlich wesentliche Ursache somit nicht eine einzelne Verletzung, sondern nur die Gesamtheit der im Laufe der Jahre eingetretenen Schädigungen am rechten Kleinfinger in Betracht° Einen solchen Geschehensablauf hat das LSG Zwar mit Recht nicht als einen Arbeitsunfall gewertet, da die Gesamtheit der auf einen längeren Zeitraum\mrteilten Gewalteinwirkungen nicht ein Unfallereignis im Sinne des 5 542 der Reichsversicherungsordnung (RVG) aF (: 5 548 Abs° 1 Satz 1 EVO nF) darstellt° Dies schließt jedoch nicht aus, daß ein Schaden, der durch wiederholte, in mehreren Arbeitsschichten aufgetretene Gewalteinwirkungen hervorgerufen wird, gleichwohl als Folge eines Arbeitsunfalles anzusehen ist, wenn sich eine einzelne Gewalteinwirkung aus der Gesamtheit derart hervorhebt, daß sie nicht nur als die letzte von mehreren für den Erfolg gleichwertigen Gewalteinwirkungen erscheint (vglo Lauterbach, Unfallversicherung, }, Auflo, S" 202 Anm° 5 C I zu @ 548 RVO nF; BSG 15, 112, 115; Bayer° LVAmt in Breith° 1951, 794; LSG Baden-Württemberg in Breith° 1955, 1030);.
- LSG Hamburg, 16.10.2017 - L 2 U 70/13
Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen …
Bei der Prüfung, ob die bei der Klägerin diagnostizierte komplexe PTBS Folge einer versicherten Tätigkeit als Schülerin ist, hat das SG nicht berücksichtigt, dass dies mangels offensichtlicher Geeignetheit der geringfügigen und vorübergehenden körperlichen Gesundheitserstschäden voraussetzen würde, dass ein einzelner der ca. 50 Vorfälle (auch) einen seelischen Gesundheitserstschaden verursacht hätte, der wiederum im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität wesentliche Teilursache für das bestehende komplexe Beschwerdebild der Klägerin sein müsste, und dass dies daran scheitert, dass Gesundheitsschäden, die auf mehreren Arbeitsunfällen beruhen, jeweils getrennt zu beurteilen sind (BSG, Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 50/02, HVBG-INFO 2003, 2845) und dass eine schädigende Einwirkung den Tatbestand eines Unfalls nur erfüllt, wenn sie innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums, höchstens innerhalb einer Arbeitsschicht geschehen ist; die Gesamtheit mehrerer, auf einen längeren Zeitraum als eine Arbeitsschicht verteilter äußerer Einwirkungen erfüllt nicht den Unfallbegriff, sondern kann unfallversicherungsrechtlich nur unter dem Gesichtspunkt einer Berufskrankheit (§ 9 SGB VII) relevant sein; ein Kausalzusammenhang mit einer zeitlich begrenzten Einwirkung im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII kann nur angenommen werden, wenn sich eine Gewalteinwirkung aus der Gesamtheit wiederholter, in mehreren Arbeitsschichten aufgetretener Gewalteinwirkungen derart hervorhebt, dass sie nicht nur als letzte von mehreren für den Erfolg gleichwertiger Gewalteinwirkungen erscheint (st. Rspr., BSG, Urteile vom 30. Mai 1985 - 2 RU 17/84, SoR 2200 § 548 Nr. 71…, vom 31. Oktober 1969 - 2 RU 15/69, SozR Nr. 14 zu § 548 RVO, vom 30. Juli 1965 - 2 RU 57/64, BG 1966, 360 …sowie vom 14. März 1958 - 2 RU 48/56, SozR Nr. 10 zu § 542 RVO, Beschlüsse vom 5. Februar 1980 - 2 BU 31/79, HVGBG RdSchr VB 56/80, …sowie vom 14. September 1955 - 5 RKn 5/54, SozR RVO § 542 Nr. 6;… s.a. Keller in Hauck/Noftz, SGB, Stand 05/15, § 8 SGB VII Rn. 12, 12b;… G. Wagner in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, Stand: 29. Juni 2017, § 8 Rn. 120; Nehls in Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, Stand: 11/12, US 0050). - BSG, 05.02.1980 - 2 BU 31/79 des Senats in den Urteilen vom 30. Juli 1965 - 2 RU 57/64 - (ZfS 1966, 115).
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