Rechtsprechung
| BSG, 30.04.1991 - 2 RU 68/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ehrenamt - Unfallversicherung - Brauchtumsveranstaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen einer ehrenamtlichen Tätigkeit für eine Gemeinde iS. des § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Detmold, 17.11.1989 - S 8 U 257/87
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1990 - L 15 U 1/90
- BSG, 30.04.1991 - 2 RU 68/90
Papierfundstellen
- NZA 1991, 827
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- BSG, 26.10.1983 - 9b RU 16/82
Ehrenamtliche Tätigkeit - Unfallversicherung - Unentgeltliche Tätigkeit für eine …
Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 2 RU 68/90
Ebensowenig könnten auch im Sinne der Rechtsprechung des 9b Senats des Bundessozialgerichts (BSG) nur gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten bei einer solchen Brauchtumsveranstaltung unter den genannten, hier vorliegenden Voraussetzungen der Kommune zugeordnet werden; dabei läßt es der Senat ausdrücklich noch offen, ob er der eingehend begründeten Entscheidung des 9b Senats des BSG über nur gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten im Sinne des § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO folgt (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 95;… s auch Brackmann aaO S 474m). - BSG, 27.02.1981 - 8a RU 108/79
Ende des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsberatung - Arbeitloser - …
Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 2 RU 68/90
Werde diese Zweckbestimmung beachtet, seien grundsätzlich alle Nummern des § 539 Abs. 1 RVO einer Ausdehnung durch Abs. 2 RVO zugänglich (BSGE 51, 213, 215).
- BSG, 05.12.2023 - B 2 U 10/21 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 10 …
Daher könnten auch allein die Handlungstendenz einer Person und ihre subjektive Vorstellung, dass und für wen sie ehrenamtlich tätig sein will, keinen Unfallversicherungsschutz begründen (vgl BSG Urteile vom 10.10.2002 - B 2 U 14/02 R - juris RdNr 23, vom 13.8.2002 - B 2 U 5/02 R - juris RdNr 22…, vom 18.10.1994 - 2 RU 15/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 31 S 111 = juris RdNr 20 und vom 30.4.1991 - 2 RU 68/90 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 10 S 40 = juris RdNr 24).Wenn dieser in Bezug auf die fragliche Veranstaltung nicht bereits gesetz- oder satzungsmäßig von vornherein festgelegt ist, bedarf es für die betreffende einzelne Veranstaltung eines gesamtbezogenen, eigenständigen Auftrags (Übertragungsakt) oder Annahmeaktes der Körperschaft als Zuordnungsgrund (…BSG Urteile vom 18.10.1994 - 2 RU 15/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 31 S 111 = juris RdNr 19, vom 30.4.1991 - 2 RU 68/90 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 10 S 39 = juris RdNr 22 …und vom 26.10.1983 - 9b RU 16/82 - SozR 2200 § 539 Nr. 95 S 260 ff = juris RdNr 17 ff).
Rn. 37 Bereits deswegen handelte es sich nicht - wie von der Beklagten vertreten - um ein eigeninitiativ und selbstständig vom Elternbeirat organisiertes Fest, für das die Gemeinde als nicht zurechenbare bloße Unterstützungshandlung nur die Räume zur Verfügung gestellt hatte (…vgl BSG Urteil vom 8.12.2022 - B 2 U 19/20 R - BSGE 135, 168 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 61, RdNr 30; s auch BSG Urteil vom 30.4.1991 - 2 RU 68/90 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 10 S 39 = juris RdNr 22).
Rn. 42 Dem Kläger ist nach den Feststellungen des LSG, die für den Senat bindend sind (§ 163 SGG), im Rahmen der Planungen des Weihnachtsbasars ausdrücklich ein personenbezogener Auftrag des Kindergartens zur Beschaffung und zum Zuschneiden der Holzscheiben erteilt worden (vgl hierzu und zu den Anforderungen an eine stillschweigende Beauftragung BSG Urteile vom 10.10.2002 - B 2 U 14/02 R - juris RdNr 23 mwN…, vom 18.10.1994 - 2 RU 15/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 31 S 111 = juris RdNr 20…, vom 24.1.1992 - 2 RU 71/90 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 14 S 50 f = juris RdNr 27…, vom 27.6.1991 - 2 RU 26/90 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 11 S 42 = juris RdNr 21, vom 30.4.1991 - 2 RU 68/90 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 10 S 39 = juris RdNr 22 …und vom 26.10.1983 - 9b RU 16/82 - SozR 2200 § 539 Nr. 95 S 264 = juris RdNr 26).
- BSG, 10.10.2002 - B 2 U 14/02 R
Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - kirchliche …
Wenn dieser in Bezug auf die fragliche Veranstaltung nicht bereits gesetz- oder satzungsmäßig von vornherein festgelegt ist, bedarf es für die betreffende einzelne Veranstaltung eines gesamtbezogenen, eigenständigen Annahmeaktes der Körperschaft als Zuordnungsgrund (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 10 und Nr. 31; Brackmann/Wiester, SBG VII, § 2 RdNr 560; Riebel in Hauck/Noftz, SGB VII § 2 RdNr 136a).Der stillschweigende Auftrag setzt einen klaren Zuordnungsgrund zum Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereich der Körperschaft (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 10) sowie - zB durch laufende Förderung eines langjährigen Brauchtums - eine erkennbare Bereitschaft der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voraus, jeden einzelnen, der dem Brauch entsprechend mitarbeitet, stillschweigend demgemäß zu beauftragen (…BSG SozR 2200 § 539 Nr. 95).
Diese subjektiven Tatsachen indizieren nur den inneren Zusammenhang zwischen der unfallbringenden Handlung und dem Kernbereich der den Unfallversicherungsschutz begründenden Tätigkeit (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 10).
- BSG, 18.10.1994 - 2 RU 15/94
Unfallversicherung - Kirchenchormitglied - Ehrenamtliche Tätigkeit
Wenn dieser in bezug auf die fragliche Veranstaltung nicht bereits gesetz- oder satzungsmäßig von vornherein festgelegt ist, bedarf es für die betreffende einzelne Veranstaltung eines gesamtbezogenen, eigenständigen Annahmeaktes der Körperschaft als Zuordnungsgrund (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 10).Insoweit steht ihre Tätigkeit im inneren Zusammenhang mit der Gebietskörperschaft oder einem ihrer Unternehmen und somit unter Unfallversicherungsschutz (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 10).
Der stillschweigende Auftrag setzt einen klaren Zuordnungsgrund zum Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereich der Körperschaft (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 10) sowie - zB durch laufende Förderung eines langjährigen Brauchtums - eine erkennbare Bereitschaft der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voraus, jeden einzelnen, der dem Brauch entsprechend mitarbeitet, stillschweigend demgemäß zu beauftragen (…BSG SozR 2200 § 539 Nr. 95).
Diese subjektiven Tatsachen indizieren nur den inneren Zusammenhang zwischen der unfallbringenden Handlung und dem Kernbereich der den Unfallversicherungsschutz begründenden Tätigkeit (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 10).
- LSG Thüringen, 10.12.2015 - L 1 U 1264/14
Sozialgerichtliches Verfahren - zulässige Berufung - Rechtsmittelberechtigung - …
Ebenso begründet die Zurverfügungstellung des Geländes für die Veranstaltung keine organisatorische Mitverantwortlichkeit der Hochschule (vgl. zur (fehlenden) Verantwortlichkeit einer Gemeinde für eine Brauchtumsveranstaltung - Osterfeuer-: BSG, Urteil vom 30. April 1991, Az.: 2 RU 68/90 zitiert nach Juris) und rechtfertigt nicht den Schluss auf die Übernahme der dort durchgeführten Veranstaltung in den Verantwortungsbereich einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. - BSG, 27.06.1991 - 2 RU 26/90
Unfallversicherungsschutz bei einer nur einmalig und für wenige Stunden …
In seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 30. April 1991 (2 RU 68/90) hat der Senat ebenfalls eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht deshalb verneint, weil das zum Unfall führende Böllerschießen nur jährlich einmal verrichtet wurde. - LSG Sachsen, 08.02.2017 - L 6 U 92/14
Arbeitsunfall
Fehlt es an einem solchen Zuordnungsgrund, können auch Ehrenämter bei der von den Bürgern einer Gemeinde durchgeführten Brauchtumsveranstaltung nicht als Ehrenämter der Kommune gewertet werden (vgl. für alles BSG, Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 68/90 - juris).Auftrag, Einwilligung oder Genehmigung stellen damit den vom BSG bereits im Urteil vom 30.04.1991 (a.a.O.) geforderten "eigenständigen Annahmeakt" dar, der vorliegend gerade nicht existiert.
- LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2000 - L 3 U 303/98
Kein UV-Schutz bei Vorbereitungen für ein Dorf- und Heimatfest durch einen …
Dazu bedarf es als Zuordnungsgrund vielmehr eines gesamtbezogenen, eigenständigen Annahmeaktes der Kommune (vgl BSG, Urteil vom 30.4.1991 - 2 RU 68/90 = Breithaupt 1992, 27 ff).Zutreffend weist daher das BSG in seiner Entscheidung vom 30.4.1991 (2 RU 68/90) darauf hin, dass der Zuordnungsgrund zur unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung im Sinne des § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO den Zweck dieses Versicherungsschutzes begründet und zugleich beschränkt.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2003 - L 17 U 216/02
Erleiden eines entschädigungspflichtigen Arbeitsunfalls; Leistungen aus der …
Wenn dieser ohne Bezug auf die fragliche Veranstaltung nicht bereits gesetz- oder satzungsmäßig von vornherein festgelegt ist, bedarf es für die betreffende einzelne Veranstaltung eines gesamtbezogenen, eigenständigen Annahmeaktes der Körperschaft als Zuordnungsgrund (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 10 und Nr. 31, Brackmann/Wiester, SGB VII, § 2 Rdnr. 560).Ehrenamtlich i.S.v. § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO und § 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VII wird danach derjenige tätig, der entweder einen ausdrücklichen oder einen stillschweigenden Auftrag zum Tätigwerden erhalten hat, wobei letzterer einen klaren Zuordnungsgrund zum Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereich der Körperschaft (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 10) erfordert.
- BSG, 02.02.1999 - B 2 U 7/98 R
Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - arbeitnehmerähnliche …
Fehlen diese Zuordnungsvoraussetzungen des den Unfallversicherungsschutz begründenden Versicherungsverhältnisses iS des § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO, dann ist auch - entgegen der Ansicht der Revision - eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO durch § 539 Abs. 2 RVO ausgeschlossen (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 10). - LSG Thüringen, 19.03.2015 - L 1 U 1629/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 10 …
Zunächst ist der Beklagten zuzugeben, dass allein das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten und die Gewährung von finanziellen Zuschüssen nicht ausreicht, um die Zooschule dem öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich der Stadt S. zuzuordnen (vgl. zu einer Brauchtumsveranstaltung: BSG, Urteil vom 30. April 1991, Az.: 2 RU 68/90, NZA 1991 S. 827). - LSG Bayern, 16.05.2024 - L 17 U 81/22
Coronavirus, SARS-CoV-2, Gemeinde, Unfallversicherung, Arbeitsunfall, Unfall, …
- BSG, 24.01.1992 - 2 RU 71/90
Begrenzung des Versicherungsschutzes für Helfer von ehrenamtlich Tätigen
- BSG, 04.08.1992 - 2 RU 39/91
Feststellung der Verletzung als Folge eines Arbeitsunfalls - Anforderungen an die …
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2024 - L 17 U 81/22
Anerkennung eines Unfalls eines ehrenamtlichen Gemeinderats als Arbeitsunfall …
- SG Würzburg, 30.12.2021 - S 5 U 220/21
Versicherte Tätigkeit, Vertreter der Gemeinde, Gemeindeteil, Gemeinderatssitzung, …
- LSG Bayern, 23.04.2003 - L 2 U 192/01
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