Rechtsprechung
| BSG, 12.12.1985 - 2 RU 70/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beitragsausgleich - Berechnung vom Umlagebeitrag - Gefahrklasse - Einstufung des Unternehmens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA 1986, 623
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BSG, 18.10.1984 - 2 RU 31/83
Arbeitsunfall - Zuschläge - Durchschnittsunfallbelastungsziffer
Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 2 RU 70/84
Wie der erkennende Senat aber bereits in seinem Urteil vom 18. Oktober 1984 (- 2 RU 31/83 - SozR 2200 § 725 Nr. 10) ausgeführt hat, verstößt es nicht gegen höherrangiges Recht, daß der Zuschlag in Höhe eines bestimmten Vomhundertsatzes des Umlagebeitrags festgesetzt wird und damit Unternehmen mit hohen Lohnsummen stärker belastet werden.Auch in dem der Entscheidung des Senats vom 18. Oktober 1984 (a.a.O.) zugrunde liegenden Sachverhalt wurden durch die Berücksichtigung der Gefahrklasse (…BSG a.a.O. S. 34) die Unternehmen mit einer hohen Gefahrklasse stärker durch Zuschläge belastet als Unternehmen mit gleichhoher Lohnsumme aber niedriger Gefahrklasse.
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 2 RU 70/84
Art. 3 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen dieser und einer anderen Gruppe keine Unterschiede solcher Art bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88 ). - BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65
Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt …
Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 2 RU 70/84
Die Satzung unterliegt der Nachprüfung der Gerichte darauf, ob sie Normen höherrangigen Rechts verletzt (BSGE 27, 237, 240). - BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81
Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf
Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 2 RU 70/84
Ob die Vertreterversammlung der Beklagten die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung des Beitragsausgleichsverfahrens getroffen hat, ist dagegen von den Gerichten nicht zu entscheiden (BSGE 54, 232, 235 ).
- BSG, 16.11.2005 - B 2 U 15/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsbemessung - …
Ob die Vertreterversammlung in diesem Rahmen die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Satzungsregelung beschlossen hat, ist von den Gerichten nicht zu entscheiden (vgl BSG Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 RU 70/84 = HV-Info 1986, 283;… SozR 3-2200 § 725 Nr. 2;… SozR 4-2700 § 162 Nr. 1;… Burchardt in: Brackmann, aaO, § 162 RdNr 30;… Bereiter-Hahn/Mehrtens, aaO, § 162 RdNr 5).Denn bei betragsmäßig fixierten Beitragszuschlägen bzw -nachlässen wäre der Präventionszweck zumindest bei größeren Unternehmen nicht gewährleistet, weil der Höhe eines solchen einheitlichen Beitragszuschlages im Hinblick auf die Existenzsicherung kleiner Unternehmen enge Grenzen gesetzt wären (…vgl im Ergebnis BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10 und Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 RU 70/84 = HV-Info 1986, 283;… Bereiter-Hahn/Mehrtens, aaO, § 162 RdNr 7).
Hierdurch wird dem Übermaßverbot hinreichend Rechnung getragen (vgl zu einem auf 25 vH des Umlagebeitrags begrenzten Beitragszuschlag BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10 und zu einem auf 27, 61 vH der Durchschnittsbelastung begrenzten Beitragszuschlag BSG Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 RU 70/84 - aaO).
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 3 U 14/15
Gesetzliche Unfallversicherung - Mehrleistung - einmalige Leistung - …
Von den Gerichten ist daher nicht zu entscheiden, ob die Vertreterversammlung im gesetzlichen Rahmen die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Satzungsregelung beschlossen hat (vgl.BSG…, Urteil vom 16. November 2005 - B 2 U 15/04 R -, juris Rn. 18 und Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 RU 70/84 -, juris Rn. 12 m.w.N.). - BSG, 09.12.1993 - 2 RU 44/92
Zuschlag - Unfallversicherungsbeitrag - Differenzierung - Arbeitsunfälle
Nicht zu entscheiden ist hingegen, ob es sich um die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung handelt (BSG Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 RU 70/84 - HV-Info 1986, 283; BSGE 54, 232, 235 mwN).Der Gleichbehandlungsgrundsatz hat den Inhalt, daß eine Gruppe von Normadressaten nicht unterschiedlich behandelt werden kann, wenn bei ihr im Vergleich zu einer anderen Gruppe von Normadressaten keine Unterschiede bestehen, die eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnte (vgl BVerfGE 55, 72, 88; 85, 238, 244; BSG Urteil vom 12. Dezember 1985 aaO).
- BSG, 18.04.2000 - B 2 U 2/99 R
Zulässigkeit des Schätzverfahrens zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl in der …
Nicht zu entscheiden ist hingegen, ob es sich um die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung handelt (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 RU 70/84 - HV-Info 1986, 283;… BSGE 54, 232, 235 = SozR 2200 § 809 Nr. 1;… BSG SozR 3-2200 § 725 Nr. 2). - LSG Baden-Württemberg, 15.10.2009 - L 6 U 1859/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragszuschlagsverfahren gem § …
Denn bei betragsmäßig fixierten Beitragszuschlägen beziehungsweise -nachlässen wäre der Präventionszweck zumindest bei größeren Unternehmen nicht gewährleistet, weil der Höhe eines solchen einheitlichen Beitragszuschlages im Hinblick auf die Existenzsicherung kleiner Unternehmen enge Grenzen gesetzt wären (BSG…, Urteil vom 16.11.2005 - B 2 U 15/04 R, juris Rz. 25 m. w. N., insbesondere BSG, Urteil vom 12.12.1985 - 2 RU 70/84; BSG, Urteil vom 18.10.1994 - 2 RU 6/94). - LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - L 3 U 14/15
Zahlung einer einmaligen Entschädigung als Mehrleistung durch die Unfallkasse …
Von den Gerichten ist daher nicht zu entscheiden, ob die Vertreterversammlung im gesetzlichen Rahmen die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Satzungsregelung beschlossen hat (vgl. BSG…, Urteil vom 16. November 2005 - B 2 U 15/04 R -, juris Rn. 18 und Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 RU 70/84 -, juris Rn. 12 m.w.N.). - LSG Bayern, 17.11.1999 - L 2 U 18/97
Beitragsbemessung (Sozialversicherung) eines Landwirtes unter Zugrundelegung der …
Da die Satzung der Berufsgenossenschaften ihrer Rechtsnatur nach autonomes Recht ist, unterliegt sie im Sozialgerichtsverfahren nicht der Nachprüfung auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur der Prüfung, ob die Grenze der Regelungshoheit überschritten ist (…BSG vom 18.10.1984, SozR 2200 § 725 RVO Rdnr.10; vom 12.12.1985 2 RU 70/84 = NZA 1986 S.623). - LSG Bayern, 17.11.1999 - L 2 U 17/97 Da die Satzung der Berufsgenossenschaften ihrer Rechtsnatur nach autonomes Recht ist, unterliegt sie im Sozialgerichtsverfahren nicht der Nachprüfung auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur der Prüfung, ob die Grenze der Regelungshoheit überschritten ist (…BSG vom 18.10.1984, SozR 2200 § 725 RVO Rdnr.10; vom 12.12.1985 2 RU 70/84 = NZA 1986 S.623).
- LSG Bayern, 05.05.1999 - L 2 U 105/93
Forderungen aus Beitragsbescheiden; Umlageprinzip der nachträglichen …
Denn da die Satzung der Berufsgenossenschaften ihrer Rechtsnatur nach autonomes Recht ist, unterliegt sie im Sozialgerichtsverfahren nicht der Nachprüfung auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur der Prüfung, ob die Grenze der Regelungshoheit überschritten ist (…BSG vom 18.10.1984, SozR 2200 § 725 RVO Rdnr.10; vom 12.12.1985, 2 RU 70/84 = NZA 1986 S.623).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".