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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.08.1987 - 2 S 1084/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4941
VGH Baden-Württemberg, 20.08.1987 - 2 S 1084/86 (https://dejure.org/1987,4941)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.08.1987 - 2 S 1084/86 (https://dejure.org/1987,4941)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. August 1987 - 2 S 1084/86 (https://dejure.org/1987,4941)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1988, 138
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen

    Die gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts von der Beklagten eingelegte Berufung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg durch Urteil vom 20.8.1987 (-- 2 S 1084/86 --) als unbegründet zurückgewiesen.

    Rn. 13 Dem Senat liegen die einschlägigen Beitragsakten der Beklagten und die Beitragsakten im Verfahren S, ferner die Widerspruchsakten des Landratsamts Schwäbisch Hall, die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Stuttgart 7 K 4514/84, die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg 2 S 1084/86 sowie die Bebauungspläne K vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands - Straßenabschnittbildung - …

    Rn. 22 Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der früheren Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 20.8.1987 -- 2 S 1084/86 --, VBlBW 1988, 138) entschieden, daß der angefochtene Erschließungsbeitragsbescheid bereits deshalb aufzuheben sei, weil ihm die Bestandskraft des Beitragsbescheids der Rechtsvorgängerin der Beklagten vom 3.8.1972 entgegenstehe.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1989 - 2 S 425/87

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde bei Abrechnungsfehler

    Bei wirtschaftlicher Wertung kann nicht unberücksichtigt bleiben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.3.1988 die Zulässigkeit der Änderung früherer Abgabebescheide -- und damit auch von Erschließungsbeitragsbescheiden -- gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 c KAG nach den für Steuerbescheide geltenden Sondervorschriften der §§ 172 bis 177 AO zu beurteilen war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.6.1980 -- II 2358/79 --, BWGZ 1980, 846; Urteil vom 27.5.1982 -- 2 S 1254/81 --, VBlBW 1983, 274; Urteil vom 2.5.1983 -- 2 S 946/81 --, VBlBW 1984, 119; Urteil vom 5.3.1985 -- 2 S 2131/82 --; Urteil vom 20.8.1987 -- 2 S 1084/86 --, VBlBW 1988, 138).
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