Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitragsrecht - Ablauf der Festsetzungsfrist - Erlaß eines neuen Erschließungsbeitragsbescheides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.03.1987 - 11 K 2325/86
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
Papierfundstellen
- ESVGH 40, 77 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87
Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
Die Beklagte war jedoch nach Auffassung des Senats unter Anwendung des Rechtsgedankens des § 174 Abs. 4 S. 3 AO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 4 c KAG berechtigt, innerhalb eines Jahres nach Aufhebung des Erstbescheids ihrer Pflicht zur Erhebung des Erschließungsbeitrags in der gesetzlichen Höhe nachzukommen (vgl. § 127 Abs. 1 BBauG = BauGB; vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1988, BVerwG 8 C 92/87, VBlBW 88, 335 = BWGZ 88, 531 = KStZ 88, 144 = DVBl. 88, 899).Rn. 29 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Gemeinden grundsätzlich zur vollständigen Ausschöpfung ihres aus den §§ 127 f. BBauG bzw. BauGB sich ergebenden Beitragsanspruchs verpflichtet (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 18.3.1988, aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.1987 - 2 S 1266/87
Beitragspflicht für eine einzelne Erschließungsanlage - Zurückverweisung an das …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (…vgl. Urt. v. 10.4.1986 -- 2 S 2584/85 --, VBlBW 1987, 104; Urt. v. 28.7.1987 -- 2 S 1266/87 --), entsteht die Beitragspflicht für eine bestimmte beitragsfähige einzelne Erschließungsanlage nach § 133 Abs. 2 S. 1 BBauG kraft Gesetzes, und zwar unabhängig von einem darauf gerichteten Willen der Gemeinde und unabhängig von der Geltendmachung der entsprechenden Beitragsforderungen durch Beitragsbescheide, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, von denen das Entstehen der (sachlichen) Beitragspflicht abhängt (…BVerwG, Urt. v. 27.9.1982, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26;… Urt. v. 26.9.1983, BVerwGE 68, 48, 53).Die sich auf die Auslegung des § 130 Abs. 2 BBauG stützende Auffassung des Verwaltungsgerichts verkennt, daß sich diese Vorschrift lediglich mit der Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands befaßt, aber keine Regelung über die Entstehung der Beitragspflicht enthält (vgl. im einzelnen Urt. d. Senats v. 28.7.1987 -- 2 S 1266/87 --).
- BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82
Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (…vgl. Urt. v. 10.4.1986 -- 2 S 2584/85 --, VBlBW 1987, 104;… Urt. v. 28.7.1987 -- 2 S 1266/87 --), entsteht die Beitragspflicht für eine bestimmte beitragsfähige einzelne Erschließungsanlage nach § 133 Abs. 2 S. 1 BBauG kraft Gesetzes, und zwar unabhängig von einem darauf gerichteten Willen der Gemeinde und unabhängig von der Geltendmachung der entsprechenden Beitragsforderungen durch Beitragsbescheide, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, von denen das Entstehen der (sachlichen) Beitragspflicht abhängt (…BVerwG, Urt. v. 27.9.1982, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26; Urt. v. 26.9.1983, BVerwGE 68, 48, 53).
- BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72
Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
Ein Bebauungsplan ist entbehrlich, wenn eine beidseitige Bebauung im Ortsinnern der Gemeinde ohnehin keinen nennenswerten Spielraum für die Herstellung der Straße läßt, wenn also nach der vorhandenen Bebauung (und den sonst bestehenden Umständen) der Verlauf und das Ausmaß der Anlage derartig festgelegt sind, daß ein Bebauungsplan daran nichts mehr ändern könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.1974, IV C 23/72, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18 S. 29, 31; vgl. Driehaus, NJW-Schriften 42, RdNr. 126). - BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86
Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
Die Merkmalsregelung in § 9 ES 1977 verstieß gegen das Bestimmtheitsgebot, da die endgültige Herstellung der Straßen von dem Eigentumserwerb ihrer Flächen durch die Gemeinde nur für den Fall abhängig gemacht wurde, daß eine Erwerbspflicht nach § 14 LStrG bestand (…st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 6.11.1985 -- 2 S 2851/83 --; vgl. BVerwG, Urt. v. 14.8.1987, BVerwG 8 C 60/86). - BFH, 22.06.1977 - I R 171/74
Dauer eines Einspruchsverfahren - Unverhältnismäßig lange Dauer - Geltendmachung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
Die lange Dauer des Verfahrens über den Widerspruch gegen den Erstbescheid rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme einer Verwirkung (…vgl. Driehaus, aaO, RdNr. 606; vgl. Urt. d. Bundesfinanzhofs v. 22.6.1977, BFHE 123, 321). - VGH Baden-Württemberg, 10.04.1986 - 2 S 2584/85
Erschließungsbeitrag - Veranlagung entgegen behördlicher Auskunft - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Urt. v. 10.4.1986 -- 2 S 2584/85 --, VBlBW 1987, 104;… Urt. v. 28.7.1987 -- 2 S 1266/87 --), entsteht die Beitragspflicht für eine bestimmte beitragsfähige einzelne Erschließungsanlage nach § 133 Abs. 2 S. 1 BBauG kraft Gesetzes, und zwar unabhängig von einem darauf gerichteten Willen der Gemeinde und unabhängig von der Geltendmachung der entsprechenden Beitragsforderungen durch Beitragsbescheide, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, von denen das Entstehen der (sachlichen) Beitragspflicht abhängt (…BVerwG, Urt. v. 27.9.1982, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26;… Urt. v. 26.9.1983, BVerwGE 68, 48, 53). - VGH Baden-Württemberg, 04.08.1987 - 2 S 72/85
Erstmalige Herstellung einer Straße und Funktionstüchtigkeit nach altem Recht - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
War ein solcher Ortsbauplan oder Bebauungsplan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG "bereits hergestellt" oder im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (…st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 17.11.1983 -- 2 S 1811/83 --; Urt. v. 4.8.1987 -- 2 S 72/85 --, BWGZ 1987, 903). - VGH Baden-Württemberg, 17.11.1983 - 2 S 1811/83
Zum Erschließungsbeitrag bei historischer Ortsstraße; Außenbereichsgrundstück
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
War ein solcher Ortsbauplan oder Bebauungsplan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG "bereits hergestellt" oder im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 17.11.1983 -- 2 S 1811/83 --;… Urt. v. 4.8.1987 -- 2 S 72/85 --, BWGZ 1987, 903). - VGH Baden-Württemberg, 21.01.1988 - 2 S 1660/87
Erschließungsbeitrag für Straßenausbau vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
Für den später durchgeführten Ausbau der Straße bestand sowohl hinsichtlich der Trassenführung als auch hinsichtlich der Ausbaubreite aufgrund der tatsächlichen Umstände kein Planungsspielraum mehr, der in einem Bebauungsplan hätte ausgefüllt werden müssen (vgl. Urt. d. Senats v. 21.1.1988 -- 2 S 1660/87 --). - VGH Baden-Württemberg, 18.03.1985 - 2 S 2455/84
Erschließungsbeitrag; Verteilungsregelung für mehrfach erschlossene Grundstücke
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13
Bildung einer Abrechnungseinheit nach baden-württembergischen Landesrecht
Die auf die einzelne Anlage bezogene Beitragspflicht entsteht nach der landesrechtlichen Regelung des § 37 Abs. 1 KAG unabhängig von einem entsprechenden Willen der Gemeinde kraft Gesetzes, falls sich die Gemeinde nicht schon vor Entstehen der Beitragspflicht gemäß § 37 Abs. 4 Satz 1 KAG (rechtmäßig) dazu entschieden hat, eine Abrechnungseinheit zu bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.1983 - 8 C 27.82 - Buchholz 406.11 § 130; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.12.1988 - 2 S 1158/87 - Reif in Gössl/Reif, KAG, § 37 Anm. 2.1). - VGH Baden-Württemberg, 25.06.1992 - 2 S 1447/90
Inzident - Verwerfungskompetenz der Gemeinde bei Satzungen - Neuerlaß einer …
Kann somit frühestens seit Entstehen der sachlichen Beitragspflicht am 1.3.1991 überhaupt Raum für eine Verwirkung des Beitragserhebungsrechts der Beklagten sein, scheidet eine Verwirkung allein schon mangels des erforderlichen längeren Zeitraums der Nichtausübung dieses Rechts aus (vgl. auch Urteil des Senats vom 6.12.1988 - 2 S 1158/87 -). - VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 2 S 2947/94
Nacherhebung von Verwaltungsgebühren wegen nicht ausgeschöpften Gebührenrahmens
Dies würde u.a. voraussetzen, daß der Beklagte - zusätzlich zu einem unangemessenem Zeitablauf bei der Geltendmachung des Gebührenanspruchs - durch sein Verhalten dem Gebührenschuldner gegenüber zum Ausdruck gebracht hätte, dieser müsse mit einer Heranziehung nicht mehr rechnen (dazu das Urteil des Senats vom 06.12.1988 - 2 S 1158/87).
- VG Halle, 22.11.2011 - 2 A 123/09
Abstand der Straßenbeleuchtung muss Sicherheit für Fußgängerverkehr bieten; …
Rn. 98 Die geltend gemachte Verwirkung eines Beitragsanspruchs kommt nur in Betracht, wenn zusätzlich zu einem unangemessenen Zeitablauf die Gemeinde durch ihr Verhalten dem Beitragspflichtigen gegenüber zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Beitrag nicht (mehr) schulde oder mit einer Heranziehung nicht mehr zu rechnen brauche, der Pflichtige sich darauf verlassen hat, sich nach den Umständen des Einzelfalls darauf verlassen durfte und sich demzufolge auf die Nichterhebung des Beitrags eingerichtet hat, so dass die Geltendmachung des Beitrags unter diesen Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen würde (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.12.1988 - 2 S 1158/87 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.05.1997 - 2 L 241/95 - BFH, Urt. v. 07.02.1962 - II 137/60 -, BFHE 75, 628, 631). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2004 - 2 O 7/04
Erforderlichkeit einer Ausstattung der Erschließungsanlage liegt in der Regel im …
Ferner setzt die Verwirkung voraus, dass der Pflichtige sich darauf verlassen hat, sich nach den Umständen des Einzelfalls darauf verlassen durfte und sich demzufolge auf die Nichterhebung des Beitrags eingerichtet hat, so dass die Geltendmachung des Beitrags unter diesen Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen würde (…Driehaus, a. a. O., § 19 RdNr. 47, m. w. N.; VGH BW, Urt. v. 06.12.1988 - 2 S 1158/87 -). - VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 298/09
Nachweis des beitragsfähigen Aufwandes nach Vernichtung der Schlussrechnung; …
Rn. 44 Die in diesem Zusammenhang geltend gemachte Verwirkung eines Beitragsanspruchs kommt nur in Betracht, wenn zusätzlich zu einem unangemessenen Zeitablauf die Gemeinde durch ihr Verhalten dem Beitragspflichtigen gegenüber zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Beitrag nicht (mehr) schulde oder mit einer Heranziehung nicht mehr zu rechnen brauche, der Pflichtige sich darauf verlassen hat, sich nach den Umständen des Einzelfalls darauf verlassen durfte und sich demzufolge auf die Nichterhebung des Beitrags eingerichtet hat, so dass die Geltendmachung des Beitrags unter diesen Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen würde (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.12.1988 - 2 S 1158/87 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.05.1997 - 2 L 241/95 - BFH, Urt. v. 07.02.1962 - II 137/60 -, BFHE 75, 628, 631). - VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 322/09
Nachweis des beitragsfähigen Aufwandes nach Vernichtung der Schlussrechnung, …
Die geltend gemachte Verwirkung eines Beitragsanspruchs kommt nur in Betracht, wenn die Gemeinde zusätzlich zu einem unangemessenen Zeitablauf durch ihr Verhalten dem Beitragspflichtigen gegenüber zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Beitrag nicht (mehr) schulde oder mit einer Heranziehung nicht mehr zu rechnen brauche, der Pflichtige sich darauf verlassen hat, sich nach den Umständen des Einzelfalls darauf verlassen durfte und sich demzufolge auf die Nichterhebung des Beitrags eingerichtet hat, so dass die Geltendmachung des Beitrags unter diesen Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen würde (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.12.1988 - 2 S 1158/87 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.05.1997 - 2 L 241/95 - BFH, Urt. v. 07.02.1962 - II 137/60 -, BFHE 75, 628, 631). - VG Sigmaringen, 26.05.2003 - 2 K 481/03
Vorhandene Erschließungsanlage; Erforderlichkeit der Kosten
Ferner setzt die Verwirkung voraus, dass der Pflichtige sich darauf verlassen hat, sich nach den Umständen des Einzelfalls darauf verlassen durfte und sich demzufolge auf die Nichterhebung des Beitrags eingerichtet hat, so dass die Geltendmachung des Beitrags unter diesen Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen würde (…Driehaus, a.a.O., Rdnr. 47; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.12.1988 - 2 S 1158/87 -).
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