Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 2 S 1213/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kommunalabgabenrecht: Auswirkungen von öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen; Vollgeschoßmaßstab
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 12.03.1992 - 5 K 1314/91
- VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 2 S 1213/92
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 148
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 2 S 1213/92
Öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen ist im kommunalen Beitragsrecht nach den zum Erschließungsbeitragsrecht ergangenen Grundsätzen (dazu BVerwGE 81, 251) Rechnung zu tragen.Derartige Ausnutzungsbehinderungen haben vielmehr keinen Einfluß auf den Umfang der erschlossenen Grundstücksfläche, wie das Bundesverwaltungsgericht für das Erschließungsbeitragsrecht entschieden hat (dazu Urteile vom 3.2.1989 - 8 C 66.87 -, BVerwGE 81, 251 und 8 C 78.88, NVwZ 1989, 1072).
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.1985 - 8 S 1658/85
Berechnung der Vollgeschosse - Statische Verweisung - Sauna als Aufenthaltsraum
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 2 S 1213/92
Dabei ergibt sich der Begriff des Vollgeschosses über § 18 BauNVO aus deren im Zeitpunkt der Beschlußfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.10.1985 - 8 S 1658/85 -, BWGZ 1986, 748), während sich der Nutzungsfaktor aus der im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht geltenden Fassung der einschlägigen Satzung ergibt. - BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88
Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 2 S 1213/92
Derartige Ausnutzungsbehinderungen haben vielmehr keinen Einfluß auf den Umfang der erschlossenen Grundstücksfläche, wie das Bundesverwaltungsgericht für das Erschließungsbeitragsrecht entschieden hat (dazu Urteile vom 3.2.1989 - 8 C 66.87 -, BVerwGE 81, 251 und 8 C 78.88, NVwZ 1989, 1072). - BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86
Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 2 S 1213/92
Wenn dementsprechend die Vorzüge des Vollgeschoßmaßstabs gegenüber dem Geschoßflächenmaßstab erst bei der Abrechnung von Anlagen, an deren Aufwandsverteilung (auch) unbeplante Grundstücke teilnehmen, deutlich werden, so ist in der Rechtsprechung doch allgemein anerkannt, daß der Vollgeschoßmaßstab auch für Grundstücke in geplanten Gebieten sich vor allem durch seine Praktikabilität und Durchschaubarkeit auszeichnet, er somit ein zulässiger und sogar empfehlenswerter Maßstab ist (…vgl. dazu Gössl in: Seeger/Gössl, KAG, § 10 Erl. 4.3 aa;… Driehaus, aaO, Rdnr. 452 ff., jeweils mit Nachw. aus der Rechtsprechung; ferner BVerwG, Urteil vom 12.12.1986, NVwZ 1987, 420 - zum Erschließungsbeitragsrecht - Beschluß vom 27.2.1987 - 8 B 106.86 -). - BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 106.86
Sielbaubeitrag - Frontlänge - Anzahl der zulässigen Vollgeschosse
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 2 S 1213/92
Wenn dementsprechend die Vorzüge des Vollgeschoßmaßstabs gegenüber dem Geschoßflächenmaßstab erst bei der Abrechnung von Anlagen, an deren Aufwandsverteilung (auch) unbeplante Grundstücke teilnehmen, deutlich werden, so ist in der Rechtsprechung doch allgemein anerkannt, daß der Vollgeschoßmaßstab auch für Grundstücke in geplanten Gebieten sich vor allem durch seine Praktikabilität und Durchschaubarkeit auszeichnet, er somit ein zulässiger und sogar empfehlenswerter Maßstab ist (…vgl. dazu Gössl in: Seeger/Gössl, KAG, § 10 Erl. 4.3 aa;… Driehaus, aaO, Rdnr. 452 ff., jeweils mit Nachw. aus der Rechtsprechung; ferner BVerwG, Urteil vom 12.12.1986, NVwZ 1987, 420 - zum Erschließungsbeitragsrecht - Beschluß vom 27.2.1987 - 8 B 106.86 -).
- VG Weimar, 05.02.2014 - 3 K 1548/12
Heranziehung zur Zahlung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags
Dem - ebenfalls als Verteilungsmaßstab in Betracht kommenden - Geschossflächenmaßstab kommt insoweit kein Vorrang zu, da einerseits der Vollgeschossmaßstab gegenüber dem Geschossflächenmaßstab den Vorzug der besseren - auch kostensparenden - Verwaltungspraktikabilität und Durchschaubarkeit besitzt und es andererseits dem Ortsgesetzgeber nach dem abgabenrechtlichen Grundsatz der Typengleichheit nicht verwehrt ist, unter Inkaufnahme gewisser Ungenauigkeiten zu verallgemeinern und zu pauschalieren (vgl. z.B. BVerwG…, Beschluss vom 13.09.1996 - 8 B 186/96 - Juris Rdnr. 4; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.1994 - 2 S 1213/92 - Juris Rdnr. 19; VG Gera…, Beschluss vom 10.03.1997 - 5 E 1569/96.Ge - Juris Rdnr. 43 ff.; VG Weimar…, Beschluss vom 16.06.1998 - 3 E 64/98.We - Juris Rdnr. 18 und Urteil vom 01.03.2012 - 3 K 1225/10 We - UA S. 11;… Driehaus, a.a.O., § 18 Rdnr. 30). - VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09
Vorausleistung auf Anschlussbeitrag; Eigentümerwechsel im Widerspruchsverfahren; …
Unbillig im Sinne des Gesetzes ist es jedenfalls, wenn der Beitrag auch unter dem Gesichtspunkt einer zulässigen Typisierung nicht mehr gerecht erscheint (VGH Baden-Württemberg, B. v. 13.01.1994, 2 S 1213/92). - VG Weimar, 02.06.1999 - 3 E 1013/99
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Entstehung der …
Dem Geschoßflächenmaßstab kommt insoweit kein Vorrang zu, da einerseits der Vollgeschoßmaßstab gegenüber dem Geschoßflächenmaßstab den Vorzug der besseren - auch kostensparenden - Verwaltungspraktikabilität besitzt und es andererseits dem Ortsgesetzgeber nach dem abgabenrechtlichen Grundsatz der Typengleichheit nicht verwehrt ist, unter Inkaufnahme gewisser Ungenauigkeiten zu verallgemeinern und zu pauschalieren (vgl. z. B. BVerwG, Beschluß vom 13.09.1996 8 B 186/96 ; VGH BW, Urteil vom 13.01.1994 2 S 1213/92 ; VG Gera, Beschluß vom 10.03.1997 5 E 1569/96.Ge ; VG Weimar, Beschluß vom 16.06.1998 3 E 64/98.We ;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: Januar 1999, § 8 Rdn. 452 ff., jeweils m. w. N.).
- VG Weimar, 16.06.1998 - 3 E 64/98
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
Dem Geschoßflächenmaßstab kommt insoweit kein Vorrang zu, da einerseits der Vollgeschoßmaßstab gegenüber dem Geschoßflächenmaßstab den Vorzug der besseren - auch kostensparenden - Verwaltungspraktikabilität besitzt und es andererseits dem Ortsgesetzgeber nach dem abgabenrechtlichen Grundsatz der Typengerechtigkeit nicht verwehrt ist, unter Inkaufnahme gewisser Ungenauigkeiten zu verallgemeinern und zu pauschalieren (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 13.09.1996 - 8 B 186/96 - VGH BW, Urteil vom 13.01.1994 - 2 S 1213/92 - VG Gera…, Beschluß vom 10.03.1997 - 5 E 1569/96.GE - Driehaus, a.a.O., § 8 Rdn. 452 ff., jeweils m.w.N.). - VG Magdeburg, 13.12.2012 - 9 A 251/11
Erlass von Anschlussbeiträgen
Unbillig im Sinne des Gesetzes ist es jedenfalls, wenn der Beitrag auch unter dem Gesichtspunkt einer zulässigen Typisierung nicht mehr gerecht erscheint (VGH Baden-Württemberg, B. v. 13.01.1994, 2 S 1213/92; juris). - VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
Dem Geschoßflächenmaßstab kommt insoweit kein Vorrang zu, da einerseits der Vollgeschoßmaßstab gegenüber dem Geschoßflächenmaßstab den Vorzug der besseren - auch kostensparenden - Verwaltungspraktikabilität besitzt und es andererseits dem Ortsgesetzgeber nach dem abgabenrechtlichen Grundsatz der Typengerechtigkeit nicht verwehrt ist, unter Inkaufnahme gewisser Ungenauigkeiten zu verallgemeinern und zu pauschalieren (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 13.09.1996 - 8 B 186/96 - VGH BW, Urteil vom 13.01.1994 - 2 S 1213/92 - VG Gera…, Beschluß vom 10.03.1997 - 5 E 1569/96.GE - Driehaus, a.a.O., § 8 Rdn. 452 ff., jeweils m.w.N.). - VG Schwerin, 25.01.2007 - 4 A 217/06
Rechtmäßigkeit einer Beitragskalkulation bei der Heranziehung zu …
Rn. 48 Die Verwendung eines Vollgeschoßmaßstabes ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich weitgehend anerkannt ( VGH Mannheim vom 13.01.1994, 2 S 1213/92 ; OVG Lüneburg, Beschluß vom 19.10.1993, 9 M 2240/93, KStZ 1994, 77 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.01.1993, 9 L 4763/91 , OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.05.1991, 9 M 4630/91 ). - VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 3183/04
Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag Schmutzwasser
Rn. 60 Die Verwendung eines Vollgeschoßmaßstabes ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich weitgehend anerkannt ( VGH Mannheim vom 13.01.1994, 2 S 1213/92 ; OVG Lüneburg, Beschluß vom 19.10.1993, 9 M 2240/93, KStZ 1994, 77 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.01.1993, 9 L 4763/91 , OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.05.1991, 9 M 4630/91 ).
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