Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2023 - 2 S 13.23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Auswahl unter mehreren Störern im Rahmen der Gefahrenabwehr
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Auswahl unter mehreren Störern im Rahmen der Gefahrenabwehr
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.03.2023 - 19 L 367.22
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2023 - 2 S 13.23
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OVG Saarland, 15.06.2023 - 2 B 37/23
Bauaufsichtliches Einschreiten bei Funktionsunfähigkeit einer Brandmeldeanlage
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2023 - 2 S 13.23
Dies folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Prinzip der gerechten Lastenverteilung, das im allgemeinen Gleichheitssatz und dem Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung angesiedelt ist (vgl. VG Berlin…, Beschluss vom 12. Januar 2000 - VG 1 A 295.98 - juris Rn. 18 m.w.N.; vgl. ferner: OVG Saarlouis, Beschluss vom 15. Juni 2023 - 2 B 37/23 - juris Rn. 42;… Decker in: Busse/Kraus, BayBO, Stand: Januar 2023, Rn. 179 zu Art. 76). - VG Berlin, 21.01.2000 - 1 A 295.98
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2023 - 2 S 13.23
Dies folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Prinzip der gerechten Lastenverteilung, das im allgemeinen Gleichheitssatz und dem Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung angesiedelt ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Januar 2000 - VG 1 A 295.98 - juris Rn. 18 m.w.N.; vgl. ferner: OVG Saarlouis…, Beschluss vom 15. Juni 2023 - 2 B 37/23 - juris Rn. 42;… Decker in: Busse/Kraus, BayBO, Stand: Januar 2023, Rn. 179 zu Art. 76).
- OVG Niedersachsen, 30.01.2024 - 4 ME 84/23
Mehrere Verhaltens- oder Zustandsstörer bei Erlass einer naturschutzrechtlichen …
Die Auswahlentscheidung hat sich in erster Linie an der Effektivität der Gefahrenabwehr zu orientieren und darauf abzuzielen, wer am schnellsten und sichersten rechtmäßige Zustände wiederherstellen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.7.2023 - OVG 2 S 13/23 -, juris Rn. 3;… ferner Blum/Agena/Brüggeshemke, Niedersächsisches Naturschutzrecht, Stand 20. EL April 2023, § 2 Rn. 75).Zu berücksichtigten ist insofern allerdings, dass Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit durchaus für eine vorrangige Inanspruchnahme eines Verhaltensstörers sprechen können, wenn seine Verhaltensverantwortlichkeit dem Grunde und dem Umfang nach einwandfrei feststeht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.7.2023 - OVG 2 S 13/23 -, juris Rn. 3 …und Urt. v. 24.2.2011 - OVG 11 B 10.09 -, juris Rn. 45;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9.8.2001 - 1 S 523/01 -, juris Rn. 21 …und Urt. v. 1.10.1991 - 5 S 1823/90 - juris Rn. 19).
- VG Berlin, 23.02.2026 - 19 L 554.25
Haus ohne Dach: Wohnungseigentümergemeinschaft muss abdichten
Die gefahrenabwehrrechtliche Auswahlentscheidung wird zuvörderst von der Effektivität der Gefahrenabwehr geleitet; sie zielt darauf ab, auf welche Weise und durch wen am ehesten rechtmäßige Zustände hergestellt werden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2023 - OVG 2 S 13/23 - juris Rn. 3; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 4 ME 84/23 - juris Rn. 17).In der anzustellenden Gesamtschau können einerseits Gesichtspunkte für eine vorrangige Inanspruchnahme eines Verhaltensverantwortlichen sprechen, wenn seine Verhaltensverantwortlichkeit dem Grunde und dem Umfang nach einwandfrei feststeht (zu einer solchen Konstellation OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2023 - OVG 2 S 13/23 - juris Rn. 3).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2026 - 3 L 10/26
Anforderungen an die Ausführungen zur Ermessensentscheidung hinsichtlich der …
Die gefahrenabwehrrechtliche Auswahlentscheidung wird in erster Linie von der Effektivität der Gefahrenabwehr geleitet; sie zielt darauf ab, auf welche Weise und durch wen am ehesten rechtmäßige Zustände hergestellt werden können (vgl. OVG LSA…, Beschluss vom 2. September 2014 - 2 M 31/14 - juris Rn. 23 ; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Juli 2023 - OVG 2 S 13/23 - juris Rn. 3; NdsOVG…, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 4 ME 84/23 - juris Rn. 17). - VG Berlin, 23.02.2025 - 19 L 554.25 Die gefahrenabwehrrechtliche Auswahlentscheidung wird zuvörderst von der Effektivität der Gefahrenabwehr geleitet; sie zielt darauf ab, auf welche Weise und durch wen am ehesten rechtmäßige Zustände hergestellt werden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2023 - OVG 2 S 13/23 - juris Rn. 3; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 4 ME 84/23 - juris Rn. 17).
In der anzustellenden Gesamtschau können einerseits Gesichtspunkte für eine vorrangige Inanspruchnahme eines Verhaltensverantwortlichen sprechen, wenn seine Verhaltensverantwortlichkeit dem Grunde und dem Umfang nach einwandfrei feststeht (zu einer solchen Konstellation OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2023 - OVG 2 S 13/23 - juris Rn. 3).
- VG Cottbus, 27.02.2026 - 3 L 720/25
Baueinstellungsverfügung, einstweiliger Rechtschutz, Ermessensfehlerhafte …
Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2023 OVG 2 S 13.23 , juris Rn. 3; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 30. Januar 2024 4 ME 84/23 , juris Rn. 17; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2021 1 CS 21.1974 u. a. , juris Rn. 12; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 15. Juni 2023 2 B 37/23 , juris Rn. 42, …und Urteil vom 27. August 1996 2 R 9/96 , juris Rn. 28; offen lassend: VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9. August 2001 1 S 523/01 , juris Rn. 21).
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