Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7523
VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90 (https://dejure.org/1992,7523)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.1992 - 2 S 1369/90 (https://dejure.org/1992,7523)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 1992 - 2 S 1369/90 (https://dejure.org/1992,7523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,7523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag: verzögerte Widmung der Erschließungsanlage; Einstellung von Fremdkapitalzinsen und Pauschalierung durch Einheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 55.83

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands nach Einheitssätzen; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90
    Werden Teilanlagen einer Erschließungsanlage zu unterschiedlichen Zeitpunkten hergestellt, ist der Erschließungsaufwand jeweils nach dem Einheitssatz zu ermitteln, der im Zeitpunkt des Abschlusses der Arbeiten für die jeweilige Teilanlage gilt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.1.1985, BVerwGE 71, 25).

    Rn. 27 Ob ein satzungsgemäßer Einheitssatz dann keine Anwendung findet, wenn der dadurch errechnete Erschließungsaufwand im groben Mißverhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten steht, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher nur für die hier nicht einschlägige Fallgestaltung entschieden, daß zwischen der auf Grund neuer Einheitssätze errechneten Beitragsforderung und den vor längerer Zeit entstandenen Herstellungskosten ein grobes Mißverhältnis besteht (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 25.9.1968, BVerwGE 30, 240; Urteil vom 25.1.1985, BVerwGE 71, 25).

  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90
    Zwar ist allgemein anerkannt, daß der Grundsatz von Treu und Glauben im öffentlichen Recht und damit auch im Abgabenrecht Anwendung findet (dazu etwa BVerwG, Urteil vom 13.7.1987, Buchholz 401.0 § 77 AO Nr. 2; BFH, Urteil vom 9.8.1989, NJW 1990, 1251; Klein, DStR 1985, 391, je m.w.N.) und auch bei einem diesen zuzuordnenden Rechtsverhältnis gebietet, daß jeder an ihm Beteiligte auf die Belange des anderen Rücksicht nimmt und sich mit seinem eigenen früheren (nachhaltigen) Verhalten nicht in Widerspruch setzt, auf das der andere vertraut hat.
  • BVerwG, 18.11.1977 - IV C 104.74

    Beitragserhebungspflicht der Gemeinden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90
    Rn. 25 Zwar ist zutreffend, daß § 127 Abs. 1 BauGB die Befugnis der Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen auch als eine sie bindende Verpflichtung ausgestaltet hat (dazu BVerwG, Urteil vom 18.11.1977, DÖV 1978, 611; Urteil vom 25.11.1981, DÖV 1982, 328;… ferner Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 3. Aufl., Rdnr. 211 ff.).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72

    Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90
    Rn. 21 Wie im übrigen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu Urteil vom 23.8.1990, BWGZ 1990, 798) nunmehr und abweichend von dem von den Klägern angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.1974 (BVerwGE 45, 215, 221) geklärt ist, gehören zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand im Sinne des § 128 Abs. 1 BBauG/BauGB auch die von der Gemeinde aufgebrachten Zinsen, und zwar ausschließlich solche Zinsen auf von der Gemeinde für beitragsfähige Erschließungsmaßnahmen eingesetztes Fremdkapital, nicht aber auch Zinsen auf für derartige Maßnahmen verwandtes Eigenkapital der Gemeinde.
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 10.81

    Erschließungsanlage - Erschließungsaufgabe - Gemeinde - Erschließungsbeitrag - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90
    Rn. 25 Zwar ist zutreffend, daß § 127 Abs. 1 BauGB die Befugnis der Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen auch als eine sie bindende Verpflichtung ausgestaltet hat (dazu BVerwG, Urteil vom 18.11.1977, DÖV 1978, 611; Urteil vom 25.11.1981, DÖV 1982, 328;… ferner Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 3. Aufl., Rdnr. 211 ff.).
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66

    Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90
    Rn. 27 Ob ein satzungsgemäßer Einheitssatz dann keine Anwendung findet, wenn der dadurch errechnete Erschließungsaufwand im groben Mißverhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten steht, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher nur für die hier nicht einschlägige Fallgestaltung entschieden, daß zwischen der auf Grund neuer Einheitssätze errechneten Beitragsforderung und den vor längerer Zeit entstandenen Herstellungskosten ein grobes Mißverhältnis besteht (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 25.9.1968, BVerwGE 30, 240; Urteil vom 25.1.1985, BVerwGE 71, 25).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69

    Abrechnung von vor dem Inkrafttreten des BBauG hergestellten Teilanlagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90
    Mit der Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen wird in Kauf genommen, daß im Einzelfall ein hinter den tatsächlich entstandenen Kosten zurückbleibender oder ein diese übersteigender Erschließungsaufwand ermittelt wird; die tatsächlich entstandenen Kosten bilden eine äußerste Grenze für den nach Einheitssätzen ermittelten Erschließungsaufwand (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22.1.1971, BVerwGE 37, 99, 102;… Driehaus, aaO, Rdnr. 449 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89

    Erschließungsbeitragspflicht, Aufwandsermittlung und Abrechnung mehrerer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90
    Daß die Bestimmung des § 9 Abs. 1 EBS 1978 über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsstraße insgesamt nichtig war, weil sie an die endgültige Herstellung der Straßen die weitere Voraussetzung knüpfte, daß die Flächen Eigentum der Gemeinde sind, sofern eine Erwerbspflicht nach § 14 LStrG besteht, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (dazu u.a. Urteil vom 28.6.1990 - 2 S 1852/89 - m.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1987 - 2 S 1960/84

    Beurteilung der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage nach der im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90
    Rn. 23 Wie das Verwaltungsgericht unter Bezug auf die Rechtsprechung des Senats dargelegt hat, ist für den Zeitpunkt der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage mit der Folge einer Begrenzung des beitragsfähigen Aufwands auf die Merkmalsregelung der Satzung abzustellen, die in dem Zeitpunkt gilt, in dem der Ausbau den Anforderungen dieser Regelung und der Herstellungsmerkmale entspricht (dazu Urteil vom 25.6.1987 - 2 S 1960/84 -).
  • VG Schleswig, 27.05.2020 - 9 A 312/17

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag: Anforderungen des satzungsrechtlichen …

    Fehle eine satzungsmäßige Entscheidung für eine Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen oder seien festgesetzte Einheitssätze aus welchen Gründen auch immer unanwendbar, trete keine Sperre ein, so dass kraft Gesetzes die Beitragspflicht auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten entstehe (…BVerwG U. v. 15.11.1985 - 8 C 41/84 -, juris Rn. 23 ff. m.w.N.; so auch VGH Baden-Württemberg, U. v. 17.07.1992 -2 S 1369/90 -, juris Rn. 27;… OVG Koblenz U. v. 03.11.2010 - 6 A 10699/10.OVG -, juris Rn. 21 und - vorgehend - VG Mainz, U. v. 21.04.2010 - 3 K 537/09.MZ -, juris Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96

    Erschließungsbeitrag: Ausschluß vom Erschlossensein bei Flächen, die ihrerseits …

    Wäre die A.-straße in diesem Sinne in Teileinrichtungen bereits zu einem Zeitpunkt vor Entstehung der sachlichen Beitragspflicht erstmalig hergestellt gewesen, würde sich der streitgegenständliche Ausbau insoweit als Änderung darstellen, deren Kosten nicht in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand aufgenommen werden könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1985, BWGZ 1986, 173; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.7.1992 - 2 S 1369/90 - sowie vom 30.8.1994 - 2 S 1493/90 -).
  • VG Saarlouis, 18.10.2013 - 3 K 443/12

    Abwassergebührenerhebung: Vergleichsvertrag zur Beseitigung bestehender …

    Dem steht der Grundsatz von Treu und Glauben nicht entgegen, da dieser Grundsatz bei einem Verstoß gegen das Verfassungsprinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung keine Anwendung findet(vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.1992 - 2 S 1369/90-, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2016 - 9 S 1477/14

    Beurteilung der Erforderlichkeit von Erweiterungsbauvorhaben unter Ausschluss der …

    Angesichts dessen stellt es sich als treuwidrig dar, dem Kläger den Baubeginn entgegenzuhalten (zur Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben im öffentlichen Recht vgl. BVerwG, Urteil vom 09.10.2014 - 5 C 26.13 -, juris; Beschluss vom 01.02.2005 - 7 B 115.04 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.1992 - 2 S 1369/90 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.09.2013 - 4 A 1288/12 -, juris).
  • VG Ansbach, 24.10.2013 - AN 3 K 13.00012

    Gesicherte Erschließung; Fuß- und Radweg; bürgerlich-rechtlicher …

    Dem steht entgegen, dass zum Einen weder ein Anspruch auf Widmung besteht (VGH BW, U.v. 17.7.1992, 2 S 1369/90), noch ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht.
  • VG Ansbach, 29.08.2013 - AN 3 S 13.01273

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; keine analoge Anwendung des BVerfG; …

    Im Übrigen steht dem Einzelnen weder ein Anspruch auf Widmung noch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung darüber zu, ob und wann eine Straße gewidmet werden soll (VGH Baden-Württemberg vom 17.7.1992, Az. 2 S 1369/90 - juris).
  • VG Düsseldorf, 31.05.2005 - 12 L 2718/04
    Rn. 38 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 1992 (2 S 1369/90, JURIS): keine "unzulässige Rechtsausübung" durch Beitragserhebung in einem solchen Fall, da sich "die Annahme einer pflicht- oder gesetzwidrigen Unterlassung ... verbietet".
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1993 - 2 S 287/91

    Verwirkung des Rechts zur Beitragserhebung durch Nichtausübung

    Es verstößt auch nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. Urteil des Senats v. 17.7.1992 - 2 S 1369/90 -), daß die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgängerin den Kläger nicht bereits in den siebziger Jahren zu einem Abwasserbeitrag für das Grundstück Flst.Nr. herangezogen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht