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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,653
VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94 (https://dejure.org/1996,653)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 (https://dejure.org/1996,653)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 2 S 1407/94 (https://dejure.org/1996,653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gebührenkalkulation: Einbeziehung von Entwicklungskosten; keine Einbeziehung von Personalkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 177
  • NVwZ-RR 1996, 593
  • VBlBW 1996, 382
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90

    Bemessung der Abfallbeseitigungsgebühr - Gebührenkalkulation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Ist dem Satzungsgeber vor oder bei der Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat bzw. Kreistag ohne eine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation das ihm bei der Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (so das Urteil des Senats vom 16.2.1989, VBlBW 1989, 462 und das Urteil vom 31.8.1989, VBlBW 1990, 103 und ferner das Urteil des Senats vom 5.9.1990, ESVGH 41, 63; zum Ganzen kritisch neuerdings Gern, NVwZ 1995, 1145).

    In der Rechtsprechung des Senats ist  geklärt, daß es dem Satzungsgeber grundsätzlich gestattet ist, die Abfallgebührensätze auf Grund einer teils leistungsorientierten, teils kostenorientierten Mischkalkulation festzusetzen (Urteil des Senats vom 05.09.1990, ESVGH 41, 63 und neuerdings auch BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, KStZ 1995, 54 = BWGZ 1995, 336).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1988 - 2 S 1719/88

    Hausmüllgebühren - Äquivalenzprinzip, Gleichheitssatz, Kostendeckung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Rn. 61 Zur Ungültigkeit des Gebührensatzes muß nach dem Gesagten jedoch führen, daß dem Satzungsgeber eine unzutreffende Gebührenkalkulation unterbreitet worden ist, in der auch Kosten berücksichtigt werden, die nicht gebührenfähig sind (vgl. auch Urteil des Senats vom 02.09.1988 - 2 S 1719/88 -).

    Die gebührenrechtliche Ansatzfähigkeit von solchen Kosten setzt dementsprechend grundlegend voraus, daß sie durch die Einrichtung selbst bedingt sind (vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 02.09.1988 - 2 S 1719/88 - und Gössl, aaO.).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Bekanntmachung des Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt insbesondere nicht, daß der Gemeinderat oder Kreistag als Parlament tätig wird, wenn er normative Regelungen trifft; er ist vielmehr Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft (BVerfGE 78, 344, 348), die auch bei der Rechtssetzungstätigkeit im System der staatlichen Gewaltenteilung dem Bereich der Verwaltung und nicht dem der Gesetzgebung zuzuordnen ist (BVerfGE 65, 283, 289).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 975/83

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eines kommunalen Mandatsträgers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt insbesondere nicht, daß der Gemeinderat oder Kreistag als Parlament tätig wird, wenn er normative Regelungen trifft; er ist vielmehr Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft (BVerfGE 78, 344, 348), die auch bei der Rechtssetzungstätigkeit im System der staatlichen Gewaltenteilung dem Bereich der Verwaltung und nicht dem der Gesetzgebung zuzuordnen ist (BVerfGE 65, 283, 289).
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Gebührenfähigkeit - jedenfalls für die hier in Rede stehenden Benutzungsgebühren (zu den Verwaltungsgebühren s. etwa BVerwGE 12, 162, 164; 13, 214, 219) - ist also dort nicht mehr gegeben, wo Aufgaben der öffentlichen Hand für die Allgemeinheit wahrgenommen werden, wo also der durch die Inanspruchnahme der Leistung durch den Betroffenen entstandene engere Kontakt nicht hergestellt wird (vgl. dazu v. Mutius VerwArch 1975, 75, 80; Dahmen, KStZ 1992, 143, 144; Kober, BWVPr. 1991, 73, 76, je m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Gebührenfähigkeit - jedenfalls für die hier in Rede stehenden Benutzungsgebühren (zu den Verwaltungsgebühren s. etwa BVerwGE 12, 162, 164; 13, 214, 219) - ist also dort nicht mehr gegeben, wo Aufgaben der öffentlichen Hand für die Allgemeinheit wahrgenommen werden, wo also der durch die Inanspruchnahme der Leistung durch den Betroffenen entstandene engere Kontakt nicht hergestellt wird (vgl. dazu v. Mutius VerwArch 1975, 75, 80; Dahmen, KStZ 1992, 143, 144; Kober, BWVPr. 1991, 73, 76, je m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1995 - 15 B 2839/93

    Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung; Selbstverwaltungsangelegenheiten; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Der Rechtsordnung des Abfallrechts kann daher entnommen werden, daß in diesem Zusammenhang (ent)stehende Kosten nicht von vornherein einrichtungsbezogen, sondern eher planungsbezogen anfallen (zum Erfordernis einer Planung bei der Umsetzung der Anforderungen der TA Siedlungsabfall vgl. OVG NW, B. v. 16.03.1995- 15 B 2839/93, LS DÖV 1995, 1054).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    In der Rechtsprechung des Senats ist  geklärt, daß es dem Satzungsgeber grundsätzlich gestattet ist, die Abfallgebührensätze auf Grund einer teils leistungsorientierten, teils kostenorientierten Mischkalkulation festzusetzen (Urteil des Senats vom 05.09.1990, ESVGH 41, 63 und neuerdings auch BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, KStZ 1995, 54 = BWGZ 1995, 336).
  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Unwirksamer Babauungsplan, - Verfahrensfehler beim Bebauungsplan - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Für den vorliegenden Rechtsstreit bleibt maßgeblich, daß jedenfalls in den Fällen, in denen das Satzungsorgan - wie hier - auf Schätzungen zurückgreifen muß, da die Grundlagen für eine Feststellung der tatsächlichen Kosten des Haushaltsjahrs als Rechnungsperiode noch nicht vorhanden sind, das Festhalten an den Prognosen für den Schätzungszeitraum nicht zu beanstanden ist (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß v. 3.7.1995 - 4 NB 11.95 - BayVBl. 1995, 730).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1989 - 2 S 2805/87

    Abwassergebühr; Starkverschmutzungszuschlag; Berechnungsmodell; Mischkanalisation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Ist dem Satzungsgeber vor oder bei der Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat bzw. Kreistag ohne eine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation das ihm bei der Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (so das Urteil des Senats vom 16.2.1989, VBlBW 1989, 462 und das Urteil vom 31.8.1989, VBlBW 1990, 103 und ferner das Urteil des Senats vom 5.9.1990, ESVGH 41, 63; zum Ganzen kritisch neuerdings Gern, NVwZ 1995, 1145).
  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1983 - 2 S 199/80

    Abwassergebühr; Gebührenbemessung; Wahrscheinlichkeitsmaßstab und …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 2 S 1449/94

    Abfallgebühr: keine Verpflichtung der Behörde zur Begründung des ausgeübten …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1989 - 2 S 2279/87

    Gebührenkalkulation für Gebührensatzung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1982 - 2 S 1254/81

    Erschließungsbeitrag; Bescheid; Änderungsbescheid; Stufenklage; endgültige …

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1986 - 2 S 376/85

    Abfallbeseitigungsgebühren - Staffelung der Gebührensätze - Gewerbemüllgebühren - …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 2 S 361/89

    Bemessungsmaßstab für Abfallbeseitigungsgebühren

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen …

    An der in seinem Normenkontrollbeschluss vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - (NVwZ-RR 1996, 593) beiläufig geäußerten Auffassung, dass die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Gebührenkalkulation nicht zu den auf die Gebührenschuldner abwälzbaren Kosten der Einrichtung gehörten, hält der Senat deshalb nicht fest.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung; …

    Rn. 76 Lassen sich Kosten nicht rein rechnerisch, sondern nur im Wege von Schätzungen oder finanzpolitischen Bewertungen ermitteln, ist der Gemeinde bei der Ermittlung der in den Gebührensatz einzustellenden Kostenfaktoren ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.01.2010, aaO Rn. 30; Urteil vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - juris Rn. 59;… Urteil vom 16.02.1989, aaO; BVerwG…, Beschluss vom 30.12.2016 - 9 BN 2.16 - juris Rn. 8;… Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188, juris Rn. 20 ff.;… Gössl, aaO, § 14 Anm. 3.1).

    Ein solcher Prognosespielraum besteht insbesondere auch bei der Ermittlung des "angemessenen" Zinssatzes, und zwar nicht nur bezüglich der Eigenkapitalverzinsung, sondern auch hinsichtlich der Fremdkapitalzinsen, sofern sich diese nicht aufgrund der bereits vorhandenen Kredite exakt berechnen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.1996, aaO Rn. 59;… Gössl, aaO, § 14 Anm. 3.1, 4.2.1.3).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 2 S 3968/20

    Außerkrafttreten einer Norm während des Normenkontrollverfahrens; …

    Rn. 111 Lassen sich Kosten nicht rein rechnerisch, sondern nur im Wege von Schätzungen oder finanzpolitischen Bewertungen ermitteln, ist der Gemeinde bei der Ermittlung der in den Gebührensatz einzustellenden Kostenfaktoren ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist ( VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 76 ;… Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 30; Urteil vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - juris Rn. 59; Urteil vom 16.02.1989 - 2 S 2279/87 - VBlBW 1989, 462; BVerwG…, Beschluss vom 30.12.2016 - 9 BN 2.16 - juris Rn. 8;… Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188, juris Rn. 20 ff.; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 14 Anm. 3.1).

    Der Gemeinde ist bei der Kostenprognose ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 76 ;… Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 30; Urteil vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - juris Rn. 59; Urteil vom 16.02.1989 - 2 S 2279/87 - VBlBW 1989, 462; BVerwG…, Beschluss vom 30.12.2016 - 9 BN 2.16 - juris Rn. 8;… Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188, juris Rn. 20 ff.; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 14 Anm. 3.1).

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