Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 2 S 1435/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 67 Abs 4 S 1 VwGO, § 124a Abs 4 S 1 VwGO, § 78b Abs 1 ZPO
Beiordnung eines Notanwalts; Bemühungen der Partei, einen Anwalt zu finden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts für einen noch zu erhebenden Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachweis zumutbarer Anstrengungen bei der Anwaltssuche; Zumutbare Bemühungen für einen Antrag auf Zulassung der Berufung im Rundfunkbeitragsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts für einen noch zu erhebenden Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachweis zumutbarer Anstrengungen bei der Anwaltssuche; Zumutbare Bemühungen für einen Antrag auf Zulassung der Berufung im Rundfunkbeitragsrecht
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.05.2017 - 3 K 5816/16
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 2 S 1435/17
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.03.2017 - 2 B 4.17
Beamter; Begründungsfrist; Beiordnung; Darlegungsanforderung; Einlegungsfrist; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 2 S 1435/17
Ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung ist zunächst, dass der Antragsteller bei der Suche nach einem Rechtsanwalt zumutbare Anstrengungen unternimmt (OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 18.02.2015 - 6 A 2174/14 -, juris) und ferner, dass der Verfahrensbeteiligte nicht mittellos ist; andernfalls wäre sein Antrag nach den Vorgaben des Prozesskostenhilferechts gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 B 4/17 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 29.08.2007 - 8 S 1892/07
Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b ZPO
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 2 S 1435/17
Was zumutbar ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 29.08.2007 - 8 S 1892/07 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2015 - 6 A 2174/14
Antrag eines Steueramtsinspektors auf Beiordnung eines Notanwalts für einen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 2 S 1435/17
Ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung ist zunächst, dass der Antragsteller bei der Suche nach einem Rechtsanwalt zumutbare Anstrengungen unternimmt (OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 18.02.2015 - 6 A 2174/14 -, juris) und ferner, dass der Verfahrensbeteiligte nicht mittellos ist; andernfalls wäre sein Antrag nach den Vorgaben des Prozesskostenhilferechts gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 B 4/17 -, juris). - BVerwG, 21.02.1997 - 2 B 4.97
Einstellung eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens wegen Rücknahme der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 2 S 1435/17
Wie bereits ausgeführt (s.o. 1.), ist weder vom Kläger dargelegt noch sonst ersichtlich, dass er unverschuldet daran gehindert war, die Vorgabe des § 67 Abs. 4 VwGO einzuhalten (§ 60 Abs. 1 VwGO, hierzu BVerwG, Beschluss vom 28.03.2017 - 2 B 4/97 - juris Rdnr. 20).
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2025 - A 9 S 1147/25
Notanwalt; Prozesskostenhilfe; Rechtsmittelfrist; Wiedereinsetzung; Verschulden; …
Was zumutbar ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.07.2017 - 2 S 1435/17 -, juris Rn. 2 , vom 29.08.2007 - 8 S 1892/07 -, juris Rn. 3 f., …und vom 09.11.1998 - 1 S 2376/98 -, juris Rn. 3).Rn. 14 Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwaltes muss - um die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für den Antrag auf Zulassung der Berufung nicht zu verlieren - innerhalb der Frist für die Stellung des Zulassungsantrags beim Oberverwaltungsgericht gestellt werden ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.07.2017 - 2 S 1435/17 - juris Rn. 2 ).
Rn. 20 Ob nach den vorgelegten Absagen zu vermuten ist, dass diese auf eine (Sammel-)E-Mail der Klägerin mit dem Betreff "Bitte um rechtliche Vertretung im Berufungsverfahren" bezogen sind, und ob dieser Umstand ggf. weitere Informationen dazu erfordert, was für Anfragen den Absagen der Klägerin zugrunde liegen (vgl. BFH, Beschluss vom 22.02.2023 - VII S 80/22 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.07.2017 - 2 S 1435/17 -, juris Rn. 4 ff.), kann nach alledem dahingestellt bleiben.
- VGH Bayern, 28.09.2017 - 3 ZB 17.1724
Versäumung der Begründungsfrist
Rn. 7 Im Übrigen wäre die Fristversäumnis vorliegend auch nicht unverschuldet i.S.d. § 60 Abs. 1 VwGO, da die Klägerin bereits aufgrund des Hinweises ihrer Bevollmächtigten im Schreiben vom 28. Juli 2017 Kenntnis davon hatte, dass die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung innerhalb der nicht verlängerbaren Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO von einem anderen Anwalt eingereicht werden hätte müssen (VGH BW, B.v. 7.7.2017 - 2 S 1435/17 - juris Rn. 15). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2019 - 2 A 331/19
Beiordnung eines Notanwalts für die Rechtsverfolgung zweiter Instanz hinsichtlich …
Rn. 6 Vgl. hierzu z. B. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 B 4.17 -, NVwZ 2017, 1550 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7. Juli 2017 - 2 S 1435/17 -, juris Rn. 2 ff. m. w. N.; zusammenfassend Vollkommer, in: Zöller, ZPO - Kommentar, 31. Aufl. 2016, § 78b Rn. 4 f.
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