Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 2 S 145/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitrag: erstmalige, endgültige Herstellung einer Anbaustraße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 09.12.1993 - 7 K 3242/92
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 2 S 145/94
- BVerwG, 04.10.1996 - 8 B 193.96
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94
Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 2 S 145/94
Eine Anbaustraße ist erschließungsbeitragsrechtlich erstmalig endgültig hergestellt, wenn sie erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm und dem dieses flächenmäßig ergänzenden Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (wie BVerwG, Urteile vom 18.1.1991, BVerwGE 87, 288 und vom 10.10.1995 - 8 C 13/94 -).Dazu wäre erforderlich, daß für die Straße ein "Bauprogramm" darüber aufgestellt worden wäre, welche flächenmäßigen Teilanlagen auf der geplanten Gesamtfläche der Straße hergestellt werden sollten, desweiteren, welchem technischen Ausbauprogramm diese Teileinrichtungen entsprechen sollten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.1.1991, BVerwGE 87, 288; Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 -, DVBl. 1996, 379).
- BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 2 S 145/94
Eine Anbaustraße ist erschließungsbeitragsrechtlich erstmalig endgültig hergestellt, wenn sie erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm und dem dieses flächenmäßig ergänzenden Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (wie BVerwG, Urteile vom 18.1.1991, BVerwGE 87, 288 und vom 10.10.1995 - 8 C 13/94 -).Dazu wäre erforderlich, daß für die Straße ein "Bauprogramm" darüber aufgestellt worden wäre, welche flächenmäßigen Teilanlagen auf der geplanten Gesamtfläche der Straße hergestellt werden sollten, desweiteren, welchem technischen Ausbauprogramm diese Teileinrichtungen entsprechen sollten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.1.1991, BVerwGE 87, 288; Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 -, DVBl. 1996, 379).
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 3019/91
Erschließungsbeitrag: erstmalige plangemäße Herstellung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 2 S 145/94
Rn. 22 Für die Beurteilung der Frage, ob die G. straße im Bereich der ehemaligen F. straße bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes eine im Rechtssinne vorhandene Erschließungsanlage (§ 180 Abs. 2 BBauG) gewesen ist, für die Erschließungsbeiträge nicht mehr erhoben werden könnten, ist das frühere Landesrecht maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.8.1976 und 21.9.1979, Buchholz 406.11, § 132 BBauG Nrn. 21 und 28 sowie ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 18.4.1991 - 2 S 2888/89 - Urteil vom 23.9.1993 - 2 S 3019/91 -).War ein Plan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG bereits "hergestellt" bzw. im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (st.Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 23.9.1993 - 2 S 3019/91 -).
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 2 S 696/91
Zu den Voraussetzungen, unter denen eine wegen Planunterschreitung noch nicht …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 2 S 145/94
Rn. 26 Auch nach Inkrafttreten des § 125 Abs. 1a BBauG am 1.8.1979, nach dem eine planabweichende Straßenherstellung unter bestimmten Voraussetzungen als rechtmäßig angesehen werden konnte, sah die Beklagte die G. straße (F. straße) in ihrem faktischen Zustand noch nicht - unter Verzicht auf die Durchführung eines weiteren Bauprogramms - als endgültig hergestellt an (insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem durch Urteil des Senats vom 11.2.1993 - 2 S 696/91 - entschiedenen Fall).
- VG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 K 3260/07
Aufgaben einer Entwässerungseinrichtung
Rn. 18 Ob eine Erschließungsanlage unter der Geltung der §§ 127 ff. BBauG/BauGB endgültig hergestellt ist, beurteilt sich nach den satzungsmäßigen Herstellungsmerkmalen sowie dem auf die konkrete Einzelanlage bezogenen Bauprogramm (…BVerwG, Urt. v. 18.1.1991 - 4 C 14.89 - BVerwGE 87, 288; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.5.1996 - 2 S 145/94 - Juris, Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 13 Rn. 54). - VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96
Erschließungsbeitrag: Ausschluß vom Erschlossensein bei Flächen, die ihrerseits …
Rn. 41 Eine Anbaustraße ist erschließungsbeitragsrechtlich erstmalig endgültig hergestellt, wenn sie erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm und dem (dieses bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (so die Rechtsprechung des BVerwG, vgl. u.a. Urteil vom 19.10.1995, BVerwGE 99, 308; vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 25.06.1996 - 2 S 145/94 -). - VG Sigmaringen, 23.09.2008 - 3 K 563/06
Vorhandene Straße; Ortsstatut; Preußen; Satzung; Ausbauprogramm
Rn. 24 Ob eine Erschließungsanlage bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes vorhanden war, beantwortet sich nach den vormaligen landes- und ortsrechtlichen Vorschriften (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.08.1976 und 21.09.1979, Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 und Nr. 28, sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.05.1989 - 2 S 125/89 -, VBlBW 1989, 461 f., und Urteil vom 25.06.1996 - 2 S 145/94 - m.w.N.).
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