Rechtsprechung
| OVG Berlin, 25.08.1989 - 2 S 15.89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 02.07.2026 - 19 K 167.23 Maßgeblich für die nach § 18 BauNVO 1968 erforderliche inhaltliche Ausfüllung des Begriffs "Vollgeschoß" anhand des Bauordnungsrechts ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die bei Aufstellung des einschlägigen Bebauungsplans bestehende Rechtslage (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 25. August 1989 - OVG 2 S 15.89 -, juris Rn. 15).
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Übersicht OVG Berlin
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Rechtsprechung
| FG Saarland, 02.05.1989 - 2 S 15/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Niedersachsen, 10.06.2005 - 3 KO 24/05
Charakter einer gerichtlichen Kostenentscheidung als Verhandlungsgebühr im Sinne …
Rn. 14 Die Kostenentscheidung des Gerichts nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist keine Entscheidung, die den Ansatz einer Verhandlungsgebühr gem. § 117 BRAGO rechtfertigt (Hessisches Finanzgericht Beschluss vom 20. September 1988, Az: 2 Ko 3121/88, EFG 1989, 140; Finanzgericht des Saarlandes Beschluss vom 2. Mai 1989, Az: 2 S 15/89, EFG 1989, 652). - FG Saarland, 29.03.1996 - 2 S 39/96 Nach allgemeiner Meinung setzt eine solche anwaltliche Mitwirkung an einer Verfahrenserledigung ein besonderes, auf eine Erledigung ohne Urteil gerichtetes Tätigwerden des Rechtsanwalts voraus (FG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2. Mai 1989 2 S 15/89, EFG 1989, 652; vom 2. September 1982 II 145/82, EFG 1983, 253; FG Baden-Württemberg, Beschluß vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077).
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Übersicht FG Saarland
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