Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 02.10.1986 - 2 S 1702/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 03.04.1984 - 4 K 91/83
- VGH Baden-Württemberg, 02.10.1986 - 2 S 1702/84
Papierfundstellen
- ESVGH 37, 239 (Ls.)
- VBlBW 1987, 337
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.1989 - 2 S 125/89
Erschließungsbeitrag - "vorhandene Straße"
Da für die Beantwortung dieser Frage allgemein verbindliche Rechtsnormen fehlen, hat die Gemeinde die Frage der "Unentbehrlichkeit", die den Umfang der Beitragsfähigkeit des entstandenen Aufwands betrifft, nach § 129 Abs. 1 S. 1 BauGB aufgrund der konkreten Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.05.1985 -- 2 S 326/84 --, VBlBW 1986, 145; Urteil vom 02.10.1986 -- 2 S 1702/84 --, VBlBW 1987, 337;… Driehaus, aaO, Rn. 286 f.).Wann dies der Fall ist, hängt wesentlich von der Verkehrsbedeutung der Straße ab, die ihr nach dem planerischem Willen der Gemeinde zukommen soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.10.1986, aaO; Urteil vom 28.08.1987 -- 2 S 91/86 --).
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.2005 - 2 S 2441/04
Zuschlag für Mischgebiete bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes
In allen beplanten und unbeplanten Gebieten, für die in der Verteilungsregelung ein gebietsbezogener Artzuschlag zulässigerweise nicht angeordnet wurde, kann die Verteilungsregelung im Interesse größerer Abgabengerechtigkeit die in einem bestimmten Umfang oder überwiegend gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise genutzten Grundstücke mit einem grundstücksbezogenen Artzuschlag belegen (…vgl. dazu die Rspr. d. BVerwG bei Reif a.a.O.; ferner die Urteile des Senats v. 1.3.1990 - 2 S 2395/89 -, v. 2.10.1986 - 2 S 1702/84 - und. v. 16.11.1995 -2 S 2522/83 -). - VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89
Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer …
Diese teils gebietsbezogene, teils grundstücksbezogene Artzuschlagsregelung begegnet keinen Bedenken (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.8.1986 -- 2 S 109/84 --; Urteil vom 2.10.1986 -- 2 S 1702/84 --, VBlBW 1987, 337; Urteil vom 21.9.1989 -- 2 S 3000/88 --; BVerwG, Urteil vom 10.11.1989 -- 8 C 50.88 --).
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße
Eine solche Verteilungsregelung für mehrfach erschlossene Grundstücke war wegen Verstoßes gegen § 131 Abs. 1 BBauG ungültig (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.4.1985 -- 2 S 222/83 --, BWVPr 1985, 181; Urteil vom 26.6.1986 -- 2 S 1393/85 --; Urteil vom 2.10.1986 -- 2 S 1702/84 --, VBlBW 1987, 337). - VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 3058/90
Gemeinderatsbeschluß über Ausbau einer Teilstrecke - keine …
Der Senat sieht angesichts dieses Sachverhalts keine Veranlassung, in die Prüfung einzutreten, ob die vom Verwaltungsgericht beanstandete Regelung in § 11 Abs. 1 EBS 1987 nicht doch - da in Übereinstimmung mit einer im Ergebnis vergleichbaren Fallgestaltung, wie sie dem Urteil des Senats vom 2.10.1986, 2 S 1702/84, zugrundegelegen hat - rechtmäßig gewesen ist. - VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03
Klage einer Gemeinde gegen Herabsetzung eines Erschließungsbeitragsbescheids …
Denn nach Sachlage ist davon auszugehen, dass der Gemeinderat auch in Kenntnis der Beitragsfreiheit der als historisch erkannten Straße seinen Beschluss über die Bildung der Erschließungseinheit für die verbleibenden Straßenteile gefasst hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.10.1986 - 2 S 1702/84 - für den vergleichbaren Fall irrtümlicher Vorstellungen über den Kreis der erschlossenen Grundstücke).
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