Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 6. Teil - Erschließung (§§ 123 - 135) |
| 2. Abschnitt - Erschließungsbeitrag (§§ 127 - 135) |
(1) 1Zur Deckung des anderweitig nicht gedeckten Erschließungsaufwands können Beiträge nur insoweit erhoben werden, als die Erschließungsanlagen erforderlich sind, um die Bauflächen und die gewerblich zu nutzenden Flächen entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen (beitragsfähiger Erschließungsaufwand). 2Soweit Anlagen nach § 127 Abs. 2 von dem Eigentümer hergestellt sind oder von ihm auf Grund baurechtlicher Vorschriften verlangt werden, dürfen Beiträge nicht erhoben werden. 3Die Gemeinden tragen mindestens 10 vom Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwands.
(2) Kosten, die ein Eigentümer oder sein Rechtsvorgänger bereits für Erschließungsmaßnahmen aufgewandt hat, dürfen bei der Übernahme als gemeindliche Erschließungsanlagen nicht erneut erhoben werden.
beitrags § 128Umfang des Erschließungs-
aufwands § 129Beitragsfähiger Erschließungsaufwand § 130Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungs-
aufwands § 131Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungs-
aufwands § 132Regelung durch Satzung § 133Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht § 134Beitragspflichtiger § 135Fälligkeit und Zahlung des Beitrags
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Rechtsprechung zu § 129 BauGB
592 Entscheidungen zu § 129 BauGB in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2023 - 15 A 2995/18
Aufwertungsbedürftig aufwertungsfähig Ausgleichsfläche; Ausgleichsmaßnahme; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 3.20
Konkurrenzverhältnis von naturschutzrechtlicher Kostenerstattung und ...
- BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 3.20
- VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 306.16
- VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 307.16
Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße; ...
- FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17
Steuerermäßigung: Erschließungsbeiträge im Straßenbau keine Handwerkerleistungen
- VG München, 01.09.2021 - M 28 K 21.1559
Beginn der Ausschlussfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- VG Berlin, 28.02.2023 - 13 k 133.20
Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße; ...
- BVerwG, 06.02.2020 - 9 C 9.18
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage in Teilstücken
Zum selben Verfahren:
- OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17
Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag
- VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15
Erschließungsbeitragsrecht: Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; ...
- OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17
§ 129 BauGB in Nachschlagewerken
- § 129 BauGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Erschließungsbeitrag
Querverweise
Auf § 129 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Schlussbestimmungen
- § 49 (Übergangsvorschriften)