Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
6. Teil - Erschließung (§§ 123 - 135) |
2. Abschnitt - Erschließungsbeitrag (§§ 127 - 135) |
(1) 1Zur Deckung des anderweitig nicht gedeckten Erschließungsaufwands können Beiträge nur insoweit erhoben werden, als die Erschließungsanlagen erforderlich sind, um die Bauflächen und die gewerblich zu nutzenden Flächen entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen (beitragsfähiger Erschließungsaufwand). 2Soweit Anlagen nach § 127 Abs. 2 von dem Eigentümer hergestellt sind oder von ihm auf Grund baurechtlicher Vorschriften verlangt werden, dürfen Beiträge nicht erhoben werden. 3Die Gemeinden tragen mindestens 10 vom Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwands.
(2) Kosten, die ein Eigentümer oder sein Rechtsvorgänger bereits für Erschließungsmaßnahmen aufgewandt hat, dürfen bei der Übernahme als gemeindliche Erschließungsanlagen nicht erneut erhoben werden.
Rechtsprechung zu § 129 BauGB
566 Entscheidungen zu § 129 BauGB in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18
Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung; ...
- VG Hamburg, 05.03.2024 - 6 E 133/24
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2023 - 15 A 2995/18
Aufwertungsbedürftig aufwertungsfähig Ausgleichsfläche; Ausgleichsmaßnahme; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 3.20
Konkurrenzverhältnis von naturschutzrechtlicher Kostenerstattung und ...
- BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 3.20
- VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 306.16
- FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17
Steuerermäßigung: Erschließungsbeiträge im Straßenbau keine Handwerkerleistungen
- BVerwG, 06.02.2020 - 9 C 9.18
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage in Teilstücken
Zum selben Verfahren:
- OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17
Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag
- VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15
Erschließungsbeitragsrecht: Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; ...
- OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17
- VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 307.16
Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße; ...
§ 129 BauGB in Nachschlagewerken
- § 129 BauGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Erschließungsbeitrag
Querverweise
Auf § 129 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Erschließung
- Erschließungsbeitrag
- § 132 (Regelung durch Satzung)
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Überleitungsvorschriften
- § 242 (Überleitungsvorschriften für die Erschließung)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Schlussbestimmungen
- § 49 (Übergangsvorschriften)