Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
6. Teil - Erschließung (§§ 123 - 135) |
2. Abschnitt - Erschließungsbeitrag (§§ 127 - 135) |
(1) 1Der beitragsfähige Erschließungsaufwand kann nach den tatsächlich entstandenen Kosten oder nach Einheitssätzen ermittelt werden. 2Die Einheitssätze sind nach den in der Gemeinde üblicherweise durchschnittlich aufzuwendenden Kosten vergleichbarer Erschließungsanlagen festzusetzen.
(2) 1Der beitragsfähige Erschließungsaufwand kann für die einzelne Erschließungsanlage oder für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermittelt werden. 2Abschnitte einer Erschließungsanlage können nach örtlich erkennbaren Merkmalen oder nach rechtlichen Gesichtspunkten (z. B. Grenzen von Bebauungsplangebieten, Umlegungsgebieten, förmlich festgelegten Sanierungsgebieten) gebildet werden. 3Für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, kann der Erschließungsaufwand insgesamt ermittelt werden.
Rechtsprechung zu § 130 BauGB
553 Entscheidungen zu § 130 BauGB in unserer Datenbank:
- VG Hamburg, 05.03.2024 - 6 E 133/24
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige ...
- OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18
Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung; ...
- VG Augsburg, 14.03.2024 - Au 2 K 23.49
Erschließungsbeitragsrecht, Bestimmtheit der Merkmale der endgültigen Herstellung ...
- OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22
Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im ...
- VG Hamburg, 17.03.2022 - 6 K 2395/18
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige ...
- VG Hamburg, 27.05.2021 - 6 K 4968/15
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige ...
- BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 1.12
Sprungrevision; Erschließungsanlage; Vorteilsprinzip; Beitragsgerechtigkeit; ...
- BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15
Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand; ...
- BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 27.15
Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die ...
Querverweise
Auf § 130 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Schlussbestimmungen
- § 49 (Übergangsvorschriften)