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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 2 S 1723/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10784
VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 2 S 1723/16 (https://dejure.org/2017,10784)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.03.2017 - 2 S 1723/16 (https://dejure.org/2017,10784)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. März 2017 - 2 S 1723/16 (https://dejure.org/2017,10784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Berechnung der beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale während der Zeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzug einer Kostendämpfungspauschale bei der Gewährung von Krankenfürsorge; Zugrundelegung der den Beamten angehörigen Besoldungsgruppe zur Berechnung der Kostendämpfungspauschale bei Beamten in Elternzeit; Gewährung von Krankenfürsorge in Form des prozentualen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzug einer Kostendämpfungspauschale bei der Gewährung von Krankenfürsorge; Zugrundelegung der den Beamten angehörigen Besoldungsgruppe zur Berechnung der Kostendämpfungspauschale bei Beamten in Elternzeit; Gewährung von Krankenfürsorge in Form des prozentualen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 22.95

    Beamtenrecht - Beihilfeanspruch während einer Beurlaubung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 2 S 1723/16
    Mangels des den Dienstbezügen zugrundeliegenden Alimentationsanspruchs fehlt es an der Wechselbeziehung zwischen Alimentation und Beihilfe als ergänzender Hilfeleistung (BVerwG, Urteil vom 26.09.1996 - 2 C 22.95 -, juris Rn. 15), weshalb der Verordnungsgeber in § 46 Abs. 1 AzUVO stattdessen Leistungen der Krankenfürsorge und hierbei folgerichtig nur eine entsprechende Anwendung der Beihilfevorschriften vorsieht.

    Diese spezifische Wechselbeziehung von Alimentation und Beihilfe setzt jedoch Dienstbezüge des Beamten voraus, die bei Leistungen der Krankenfürsorge gerade fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.1996 - 2 C 22.95 -, juris Rn. 15).

  • VG Karlsruhe, 09.06.2016 - 9 K 5175/15

    Krankenfürsorge während Elternzeit und Kostendämpfungspauschale

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 2 S 1723/16
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 09. Juni 2016 - 9 K 5175/15 - geändert und die Klage abgewiesen.

    Rn. 10 das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 09.06.2016 - 9 K 5175/15 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1986 - 4 S 1450/84

    Kürzung der Beihilfe um Abzugsbetrag bei ausgeschiedenem Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 2 S 1723/16
    Sie soll die Aufwendungen des Beamten in Krankheitsfällen nicht in vollem Umfang abdecken, sondern nur denjenigen Teil, den der Beamte im Rahmen zumutbarer Selbstvorsorge nicht tragen kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.1986 - 4 S 1450/84 -).

    Entsprechend sieht die Rechtsprechung bei einem ohne Bezüge beurlaubten Beamten (vgl. VG Stuttgart…, Urteil vom 21.02.2006 - 17 K 2952/05 -, juris Rn. 19) und einem ohne Beihilfeberechtigung aus dem Beamtenverhältnis ausgeschiedenen Beamten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.1986 - 4 S 1450/84 - zum Abzugsbetrag nach Art. 2 der 6. ÄndV zur BVO) die Besoldungsgruppe als maßgeblich an, die den Bezügen des Beamten zuletzt zugrunde lag.

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 2 S 1723/16
    Der Gesetzgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG erst überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, mit anderen Worten, wenn ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, BVerfGE 71, 39, 58 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 2 C 27.95 -, BVerwGE 101, 116).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 2 S 1723/16
    Dementsprechend hat der Verordnungsgeber die Kostendämpfungspauschale zulässigerweise typisierend und generalisierend an die in der Besoldungsgruppe liegende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angeknüpft (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 03.07.2003 - 2 C 36.02 -, juris Rn. 23 ff.;… OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 04.09.2007 - 4 B 3.06 -, juris Rn. 20), davon ausgehend, dass ein Angehöriger einer höheren Besoldungsgruppe auch während der Zeit ohne Dienstbezüge entsprechend maßvolle Kürzungen ausgleichen könne.
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 2 S 1723/16
    Der Gesetzgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG erst überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, mit anderen Worten, wenn ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, BVerfGE 71, 39, 58 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 2 C 27.95 -, BVerwGE 101, 116).
  • BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14

    Allgemeine Krankenhausleistungen; ärztliche Leistungen; Basisfallwert; Beihilfe; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 2 S 1723/16
    Weil es für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher bzw. krankenfürsorgerechtlicher Streitigkeiten auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfe bzw. Krankenfürsorge verlangt wird, ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2015 - 5 C 2.14 -, juris Rn. 10), ist für die ausweislich des Beihilfeantrags vom 22.09.2015 zwischen Januar und September 2015 entstandenen Aufwendungen die Verordnung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen vom 28.07.1995 (GBl. 1995, 561; im Folgenden: BVO) in der Fassung vom 01.04.2014 (GBl. 2014, 53) bzw. in der Fassung vom 01.07.2015 (GBl. 2015, 379) einschlägig, die hinsichtlich der vorliegend entscheidungserheblichen Vorschriften jedoch identisch sind.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89

    Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 2 S 1723/16
    Diese entspringt der Fürsorgepflicht, die ein ergänzendes Eingreifen des Dienstherrn gebietet, damit die amtsangemessene Alimentation durch die dem Beamten entstehenden angemessenen Aufwendungen aus Anlass von konkreten Krankheitsfällen nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1985 - 6 C 24.84 -, BVerwGE 71, 342, 352 f.; Beschluss vom 28.11.1991 - 2 N 1.89 -, 89, 207, 210 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 2 S 1723/16
    Im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG kommt es nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerwG, Urteil vom 22.03.1990 - 2 C 11.89 -, Buchholz 240 § 19 a BBesG Nr. 10).
  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 2 S 1723/16
    Diese entspringt der Fürsorgepflicht, die ein ergänzendes Eingreifen des Dienstherrn gebietet, damit die amtsangemessene Alimentation durch die dem Beamten entstehenden angemessenen Aufwendungen aus Anlass von konkreten Krankheitsfällen nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1985 - 6 C 24.84 -, BVerwGE 71, 342, 352 f.; Beschluss vom 28.11.1991 - 2 N 1.89 -, 89, 207, 210 f. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 3.06

    Beihilfe - Kostendämpfungspauschale bei Beamten und Richtern, die ohne …

  • VG Stuttgart, 21.02.2006 - 17 K 2952/05

    Kostendämpfungspauschale auch in der Zeit der Beurlaubung.

  • VG Karlsruhe, 23.06.2020 - 2 K 8782/18

    Einbehaltung der beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale für Beamte der …

    Rn. 70 Einer näheren Begründung für diese Neuregelung hätte es in diesem Fall aber umso mehr bedurft, als der Gesetzgeber mit dieser erstmaligen Schlechterstellung der Besoldungsgruppe W 3 gegenüber der Besoldungsgruppe C 4 das bis dahin durchgängig verfolgte - und vom Bundesverwaltungsgericht mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG auch als grundsätzlich zulässig erkannte (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 03.07.2003 - 2 C 36.02 -, NJW 2004, 308 = BVerwGE 118, 277; zuletzt VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.03.2017 - 2 S 1723/16 -, juris jeweils m.w.N. zur Rspr.) - System einer typisierenden Anknüpfung allein an die Besoldungsgruppe unter Verzicht insbesondere auf eine realitätsgerechtere Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Einzelfall mit dieser Umgestaltung der Tabelle für die Erhebung der Kostendämpfungspauschale mindestens relativiert, wenn nicht in diesem Regelungszusammenhang partiell aufgegeben hat.

    Um den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG zu genügen, kommt es nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (…vgl. hierzu nur BVerwG, Urt. v. 03.07.2003 - 2 C 36.02 -, NJW 2004, 308 = BVerwGE 118, 277 im Kontext einer Kostendämpfungspauschale nach früherem niedersächsischem Landesrecht; vgl. zu diesem Maßstab zuletzt auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.03.2017 - 2 S 1723/16 -, juris zur baden-württembergischen Kostendämpfungspauschale jeweils m.w.N. zur Rspr.).

    Zudem habe der Gesetzgeber in einen grundrechtlich geschützten Bereich, der eine intensivere Bindung durch das Gleichbehandlungsgebot hätte fordern können, nicht eingegriffen (…vgl. zum Ganzen nochmals BVerwG, Urt. v. 03.07.2003 - 2 C 36.02 -, NJW 2004, 308 = BVerwGE 118, 277; vgl. zuletzt auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.03.2017 - 2 S 1723/16 -, juris zur Zulässigkeit unter Art. 3 Abs. 1 GG einer typisierenden und generalisierenden Anknüpfung der baden-württembergischen Kostendämpfungspauschale allein an die in der Besoldungsgruppe liegende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit).

    Die soziale Staffelung sollte ersichtlich dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit einschließlich Familienfreundlichkeit Rechnung tragen, ohne bei der Eigenbeteiligung die krankheitsbedingten Kosten aus dem Blick zu verlieren (z.B. bei Teilzeitkräften; vgl. zum Vorstehenden - allerdings im Kontext der Frage, ob auch bei Beamten in Elternzeit der Berechnung der Kostendämpfungspauschale die Besoldungsgruppe zugrunde zu legen ist, der dieser angehört - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.03.2017 - 2 S 1723/16 -, juris ).

    Auch die Abstufung der jeweiligen Sätze der Kostendämpfungspauschale nach Besoldungsgruppen unter Verzicht insbesondere auf eine realitätsgerechtere Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist - für sich genommen - nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Blick auf den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden (vgl. dazu schon oben unter II. 2. c) und d) (2) sowie BVerwG, Urt. v. 03.07.2003 - 2 C 36.02 -, NJW 2004, 308 = BVerwGE 118, 277; zuletzt VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.03.2017 - 2 S 1723/16 -, juris jeweils m.w.N. zur Rspr.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2025 - 2 S 530/25

    Kürzung der Beihilfe um eine Kostendämpfungspauschale

    Dies gilt auch speziell für die Kostendämpfungspauschale (…ständige Rechtsprechung des Senats, Urteile vom 04.05.2021 - 2 S 2103/20 - juris Rn. 113 mwN und vom 24.03.2017 - 2 S 1723/16 - juris Rn. 36 ; vgl. zur Kostendämpfungspauschale in Niedersachsen auch BVerwG…, Urteil vom 03.07.2003 - 2 C 36.02 - juris Rn. 25).

    Rn. 56 Auf Grundlage dieser Systematik der Kostendämpfungspauschale und der vom Landesgesetzgeber in diesem Zusammenhang beabsichtigten Verwaltungspraktikabilität ist es nach der Rechtsprechung des Senats zur gleichlautenden Vorgängerregelung in § 15 Abs. 1 BVO a.F. mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass bei Beamten in Elternzeit der Berechnung der Kostendämpfungspauschale die Besoldungsgruppe, der der Beamte angehört, zugrunde gelegt und nicht an das tatsächliche Einkommen in der Elternzeit angeknüpft wird (Urteil vom 24.03.2017 - 2 S 1723/16 - juris Rn. 31 ff.).

    Die mit der Ausgestaltung der Kostendämpfungspauschale bezweckte Verwaltungsvereinfachung kommt u.a. dadurch zum Ausdruck, dass die Fortdauer der Beihilfeberechtigung und eine Änderung der Besoldung im Laufe des Jahres ohne Bedeutung sind (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteile vom 24.03.2017 - 2 S 1723/16 - juris Rn. 31 …und vom 04.05.2021 - 2 S 2103/20 - juris Rn. 124 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 2 S 2103/20

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden Württemberg: …

    Um den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG zu genügen, kommt es jedoch nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 08.06.2004 - 2 BvL 5/00 - BVerfGE 110, 412, juris Rn. 73; BVerwG…, Urteil vom 03.07.2003, aaO Rn. 21; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2017 - 2 S 1723/16 - juris Rn. 36 zur baden-württembergischen Kostendämpfungspauschale; jeweils mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 2 S 1289/16

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung des BG BW 2010 § 78 Abs 2; …

    Rn. 29 1. Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfe verlangt wird (hier: Mai bis Dezember 2013), maßgeblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.03.2017 - 2 S 1723/16 -, juris; BVerwG…, Urteil vom 23.04.2015 - 5 C 2.14 -, juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18

    Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung; verfassungskonforme …

    Rn. 24 Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfe verlangt wird, maßgeblich (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.04.2015 - 5 C 2.14 -, juris, Rn. 10; Senatsurteil vom 24.03.2017 - 2 S 1723/16 -, juris, Rn. 17 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - 2 S 2672/17

    Beihilfe für implantologische Leistungen

    Rn. 21 1. Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfe verlangt wird (hier: 1. Halbjahr 2011), maßgeblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.03.2017 - 2 S 1723/16 -, juris; BVerwG…, Urteil vom 23.04.2015 - 5 C 2.14 -, juris Rn. 10) und damit die auf der gesetzlichen Grundlage des § 101 LBG (seit dem 01.01.2011: § 78 LBG) erlassene Verordnung des Finanzministeriums über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen vom 28.07.1995 (GBl. S. 561; im Folgenden: Beihilfeverordnung - BVO -) in der zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen geltenden Fassung des - rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getretenen - Art. 8 des Gesetzes zur Einbeziehung von Lebenspartnerschaften in ehebezogene Regelungen des öffentlichen Dienstrechts und zu weiteren Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg, des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg und des Versorgungsrücklagegesetzes vom 24.07.2012 (GBl. S. 482).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 2194/18

    Zur Begrenzung der Beihilfefähigkeit für Aufwendungen im Rahmen einer …

    Rn. 37 Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen (hier: Juli/August 2016) maßgeblich, für die Beihilfe verlangt wird (vgl. Senat, Urteil vom 24.03.2017 - 2 S 1723/16 - juris Rn. 17 ; BVerwG…, Urteil vom 23.04.2015 - 5 C 2.14 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 2 S 4105/20

    Anforderungen an die Begründung des Überschreitens des 2,3fachen Gebührensatzes …

    Rn. 34 Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen (hier: Juni bis Dezember 2017) maßgeblich, für die Beihilfe verlangt wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.04.2015 - 5 C 2.14 - juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2017 - 2 S 1723/16 - juris Rn. 17 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2017 - 2 S 54/16

    Gewährung von Krankenfürsorge

    Weil es für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher bzw. krankenfürsorgerechtlicher Streitigkeiten auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfe bzw. Krankenfürsorge verlangt wird, ankommt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.03.2017 - 2 S 1723/16 -, juris; vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.04.2015 - 5 C 2.14 -, juris Rn. 10), ist für die ausweislich des Beihilfeantrags vom 14.01.2014 in der Zeit vom 27.05.2013 bis zum 02.12.2013 entstandenen Aufwendungen die Beihilfeverordnung in der Fassung vom 18.12.2012 (GBl. 677, 683) einschlägig.
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