Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 31.01.1991 - 2 S 1826/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 27.04.1989 - 5 K 276/87
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.1991 - 2 S 1826/89
Papierfundstellen
- VBlBW 1991, 134 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20
Erhebung von Erschließungsbeiträgen; vorhandene - historische - Ortsstraße; …
In der Rechtsprechung ist deshalb anerkannt, dass das Vorhandensein einer historischen Ortsstraße entscheidend von ihrer faktischen innerörtlichen Erschließungsfunktion abhängt, die durch den Baubestand repräsentiert wird, dem sie die erforderliche Zugänglichkeit vermittelt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.1991 - 2 S 1826/89 -, juris, m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96
Erschließungsbeitrag: Ausschluß vom Erschlossensein bei Flächen, die ihrerseits …
Darunter fallen auch Flächen, auf denen die Gemeinde ausschließlich Anlagen "zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser" (vgl § 127 Abs. 4 S 2 BBauG/BauGB) betreibt (wie Senatsurteile vom 28.7.1994 - 2 S 315/94 - und 31.01.1991 - 2 S 1826/89 -, im Anschluß an BVerwGE 78, 321, 325).Dies gilt auch für Flächen, auf denen die Gemeinde ausschließlich Erschließungsanlagen betreibt, die "zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser" (vgl. § 127 Abs. 4 S. 2 BBauG/BauGB) dienen (vgl. BVerwGE 78, 321, 325, sowie die Senatsurteile vom 28.7.1994 - 2 S 315/94 - und vom 31.01.1991 - 2 S 1826/89 -).
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 2 S 696/91
Zu den Voraussetzungen, unter denen eine wegen Planunterschreitung noch nicht …
Ob von einer solchen Erschließungsanlage gesprochen werden kann, beantwortet sich nach dem vor dem Bundesbaugesetz geltenden Landesrecht (st.Rspr., vgl. Urteil des Senats vom 31.1.1991 -- 2 S 1826/89 --). - VGH Baden-Württemberg, 24.02.1994 - 2 S 1287/93
Erschließungsbeitrag: vorhandene Erschließungsanlage - Qualifizierung einer …
In der Rechtsprechung ist deshalb anerkannt, daß das Vorhandensein einer historischen Ortsstraße entscheidend von ihrer faktischen innerörtlichen Erschließungsfunktion abhängt, die durch den Baubestand repräsentiert wird, dem sie die erforderliche Zugänglichkeit vermittelt (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.9.1990 - 2 S 1792/88 - und vom 31.1.1991 - 2 S 1826/89 -, m.w.N.). - VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10
Einordnung alter badischer Straßen als Ortsstraßen oder Gemeindewege
Eine solche rechtliche Einordnung dieser Straße und ihre Funktion als Gemeindeverbindungsweg stünde aber der Annahme einer Ortsstraße nach dem Ortsstraßengesetz entgegen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.01.1991 - 2 S 1826/89 - Reif, a.a.O., Anm. 3.2.2.3 m.w.N.).
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