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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 2 S 1842/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7455
VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 2 S 1842/06 (https://dejure.org/2007,7455)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06 (https://dejure.org/2007,7455)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 2 S 1842/06 (https://dejure.org/2007,7455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 20 Abs. 1 Satz 1 (F. 2005)
    Entwässerungsbeitrag, Wasserversorgungsbeitrag: Vorteil, Anschlussmöglichkeit, Technische Hilfsmittel, Pumpanlage, Hebeanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorteil durch Möglichkeit des Abwasseranschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehen eines Vorteils aufgrund der Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen; Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Abwasserbeitragsbescheid; Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 2 S 1842/06
    Letzteres ist deshalb gerechtfertigt, weil der Verfahrensausgang die gebotene Interessenabwägung dann nicht steuern kann, während andererseits die vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung in § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO die sofortige Vollziehung trägt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 10.10.2003, NVwZ 2004, 93).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04

    Zur Frage eines Mindervorteils bei der Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 2 S 1842/06
    Dies ergibt sich aus dem Wesen des Beitrags im Sinne von § 20 Abs. 1 KAG n.F (vgl. zum Wesen des Beitrags nach der Vorgängervorschrift des § 10 KAG Abs. 1 a.F.: Senatsurteile vom 5.12.1979 - II 519/79 -, vom 16.3.1984 - 2 S 279/83 -, BWGZ 1984, 480 und vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 -).
  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 2 S 1842/06
    Solches wäre nur anzunehmen, wenn den Antragstellern durch die sofortige Vollziehung wirtschaftliche Nachteile drohten, die über die eigentliche Zahlung hinausgingen und nicht bzw. kaum wieder gut zu machen wären, weil z.B. die Zahlung zum Konkurs- oder zur Existenzvernichtung führen würde (vgl. hierzu BFH, Beschluss. vom 31.1.1967, NJW 1967, 1440).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen ernstlicher Zweifel an der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 2 S 1842/06
    Solche Zweifel sind nur dann anzunehmen, wenn ein Erfolg von Rechtsbehelf oder Klage wahrscheinlicher als deren Misserfolg ist, wobei ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang die Anordnung nicht trägt (vgl. etwa Beschluss vom 18.8.1997 - 2 S 1518/97 -, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1996 - 2 S 573/96

    Beitragserhebung für ein im Umlegungsverfahren neu gebildetes Grundstück richtet …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 2 S 1842/06
    Denn Gegenstand des Abwasserbeitragsbescheids vom 15.10.1991 war - wie die Antragsteller nicht verkennen - eine parzellenscharf abgegrenzte Teilfläche auf die sich die hier streitige Beitragsveranlagung nicht erneut bezieht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 15.7.1996 - 2 S 573/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1984 - 2 S 279/83

    Klärbeitrag bei Mängeln des Abwasserkanals

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 2 S 1842/06
    Dies ergibt sich aus dem Wesen des Beitrags im Sinne von § 20 Abs. 1 KAG n.F (vgl. zum Wesen des Beitrags nach der Vorgängervorschrift des § 10 KAG Abs. 1 a.F.: Senatsurteile vom 5.12.1979 - II 519/79 -, vom 16.3.1984 - 2 S 279/83 -, BWGZ 1984, 480 und vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 2 S 482/09

    Zum Vorteil, der einem bebauten und an die öffentliche Wasserversorgung und/oder …

    Der in der Anschlussmöglichkeit zu sehende Vorteil besteht in der durch diese Möglichkeit bewirkten Erhöhung des Gebrauchs- und Nutzungswerts eines Grundstücks, mit der in der Regel auch eine Erhöhung des Verkehrswerts einhergeht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.2007 - 2 S 1842/06 - Juris;… Urt. v. 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 3 S 2627/08

    Innenbereich; Bebauungszusammenhang; Parkplatz; Wohnhaus - Fremdkörper

    Erst dann besteht die Möglichkeit, die Erschließungsleistungen in Anspruch zu nehmen bzw. die Grundstücke an die Versorgungseinrichtungen anzuschließen (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 KAG), mag der Anschluss dann auch nur mit technischem Aufwand und erheblichen Kosten möglich sein (zu einem solchen Fall vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 65/10

    Zur bebauten Fläche im Sinne des § 31 Abs 1 S 2 KAG BW

    Dieser Vorteil besteht in der Anschlussmöglichkeit bewirkten Erhöhung des Gebrauchs- und Nutzungswerts eines Grundstücks, mit der in der Regel auch eine Erhöhung des Verkehrswerts einhergeht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.2007 - 2 S 1842/06 - Juris;… Urt. v. 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311).
  • VG Freiburg, 24.07.2013 - 2 K 1240/13

    Sofortvollzug eines Rundfunkbeitragsbescheids; unbillige Härte

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sind nur dann anzunehmen, wenn ein Erfolg von Rechtsbehelf oder Klage wahrscheinlicher als deren Misserfolg ist, wobei ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang die Anordnung nicht trägt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06 -, juris m.w.N.; Beschluss vom 28.07.1998 - 2 S 624/98 -, NVwZ-RR 1999, 35).

    Angesichts dessen bleibt es aber entsprechend der vom Gesetzgeber getroffenen Entscheidung in § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO beim Sofortvollzug (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2007, a.a.O.).

    Dies wäre nur anzunehmen, wenn ihm durch die sofortige Vollziehung wirtschaftliche Nachteile drohten, die über die eigentliche Zahlung hinausgingen und nicht bzw. kaum wiedergutzumachen wären, weil z.B. die Zahlung zu einer drohenden Insolvenz oder Existenzgefährdung führen könnte (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 19.A. 2013, § 80 Rdnr. 116; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2007, a.a.O).

  • VG Stuttgart, 16.01.2014 - 3 K 5159/13

    Anträge auf Aussetzung des Sofortvollzugs der Rundfunkbeitragsbescheide

    Eine lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang kann die Aussetzung der Vollziehung nicht rechtfertigen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06 -, juris).

    Dies wäre nur anzunehmen, wenn ihm durch die sofortige Vollziehung wirtschaftliche Nachteile drohten, die über die eigentliche Zahlung hinausgingen und nicht bzw. kaum wieder gutzumachen wären, weil z.B. die Zahlung zu einer drohenden Insolvenz oder Existenzgefährdung führen könnte (…vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 Rn. 116, m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 03.05.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.2009 - 2 S 709/09

    Umlegung führt nicht zu sofortiger Erschließungspflicht

    Der Vorteil, der einem Eigentümer durch die Möglichkeit des Anschlusses bzw. einen tatsächlich hergestellten Anschluss seines Grundstücks an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung geboten wird, besteht dementsprechend in der Gewährleistung der Bebaubarkeit des Grundstücks (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.2007 - 2 S 1842/06 - Juris;… Urt. v. 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07

    Verteilungsmaßstab für die Erhebung eines Abwasserbeitrags

    Der Vorteil, der einem Eigentümer durch die Möglichkeit des Anschlusses bzw. durch einen tatsächlich hergestellten Anschluss seines Grundstücks an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung geboten wird, besteht dementsprechend in der Gewährleistung der Bebaubarkeit des Grundstücks (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.09.2009 - 2 S 709/09 - juris; Beschluss vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06 - juris; Urteil vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311).
  • VG Sigmaringen, 17.06.2016 - 5 K 837/16

    Rundfunkbeitragspflicht - Gästezimmer in einem Heim als Wohnung

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sind nur dann anzunehmen, wenn ein Erfolg von Rechtsbehelf oder Klage wahrscheinlicher als deren Misserfolg ist, wobei ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang die Anordnung nicht trägt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06 -, juris, m.w.N.; Beschluss vom 28.07.1998 - 2 S 624/98 -, NVwZ-RR 1999, 35).

    Dies wäre nur anzunehmen, wenn ihr durch die sofortige Vollziehung wirtschaftliche Nachteile drohten, die über die eigentliche Zahlung hinausgingen und nicht bzw. kaum wieder gutzumachen wären, weil etwa die Zahlung zu einer drohenden Insolvenz oder Existenzgefährdung führen könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06 -, sowie Kopp/Schenke, VwGO, § 80 Rn. 116).

  • VG Stuttgart, 13.11.2007 - 9 K 5138/07

    Begründen einer Unzumutbarkeit von Ersatzwohnraum i.S.d. § 182 Abs. 2 S. 1 …

    Selbst wenn das bejaht wird, wird sie allenfalls dann angenommen, wenn etwa die wirtschaftliche Existenz des Abgabenschuldners bedroht ist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.2007 - 2 S 1842/06 - ).

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Abgabenverwaltungsaktes sind nur dann gegeben, wenn der Erfolg eines Rechtsbehelfs wahrscheinlicher ist als dessen Misserfolg; ein offener Verfahrensausgang genügt für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.2007, a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 17.9.1993, NVwZ 1994, 198).

  • VG Leipzig, 13.04.2015 - 1 L 734/14

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung einer Privatperson zu Rundfunkbeiträgen

    Ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang kann die Aussetzung der Vollziehung nicht rechtfertigen (vgl. VGH BadWürtt, Beschl. v. 3.5.2007 - 2 S 1842/06 -, ).

    Dies wäre nur anzunehmen, wenn ihm durch die sofortige Vollziehung wirtschaftliche Nachteile drohten, die über die eigentliche Zahlung hinausgingen und nicht bzw. kaum wieder gutzumachen wären, weil z.B. die Zahlung zu einer drohenden Insolvenz oder Existenzgefährdung führen könnte (…vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 Rn. 116, m.w.N.; VGH BadWürtt, Beschl. v. 3.5.2007, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 29.07.2014 - Au 7 S 14.877

    Rundfunkbeitrag

  • VG Sigmaringen, 01.07.2024 - 9 K 627/24

    Zweitwohnungsteuer; Befreiung hilfebedürftiger Personengruppen; pauschalierte …

  • VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10

    Jagdsteuerpflicht einer Kommune

  • VG Magdeburg, 12.03.2025 - 1 B 132/25

    Einordnung von Säumniszuschlägen als öffentliche Abgaben und Kosten im Sinne des …

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