Kommunalabgabengesetz
Vierter Teil - Anschluss- und Erschließungsbeiträge (§§ 20 - 41) |
Erster Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften (§§ 20 - 28) |
(1) 1Die Gemeinden und Landkreise (Beitragsberechtigte) können zur teilweisen Deckung der Kosten für die Anschaffung, die Herstellung und den Ausbau öffentlicher Einrichtungen Anschlussbeiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen durch die Möglichkeit des Anschlusses ihres Grundstücks an die Einrichtung nicht nur vorübergehende Vorteile geboten werden. 2§ 13 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 sowie § 17 Abs. 1 gelten entsprechend. 3Nachträglich eintretende geringfügige Kostenüberdeckungen sind unbeachtlich.
(2) Die Gemeinden erheben zur Deckung ihrer anderweitig nicht gedeckten Kosten für die erstmalige endgültige Herstellung der in § 33 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag.
(3) Zur Deckung ihrer anderweitig nicht gedeckten Kosten für die erstmalige endgültige Herstellung der in § 33 Satz 1 Nr. 3 bis 7 genannten Erschließungsanlagen können die Gemeinden einen Erschließungsbeitrag erheben.
Rechtsprechung zu § 20 KAG
36 Entscheidungen zu § 20 KAG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 07.09.2009 - 2 S 709/09
Umlegung führt nicht zu sofortiger Erschließungspflicht
- VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 2326/13
Heranziehung zum Wasserversorgungsbeitrag nach jahrzehntelanger Untätigkeit der ...
- VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13
Vorhandene Straße; Festsetzungsverjährung
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16
Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren ...
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13
Wasserversorgungsbeitrag; Entstehen der Beitragsschuld; absolute zeitliche ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 2 S 143/18
Rechtswidrigkeit einer Beitragserhebung wegen Verstoß gegen das Gebot der ...
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2009 - 2 S 1396/09
Beitragspflicht bei Außenbereichsgrundstück; Inanspruchnahme der Leistung als die ...
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 2 S 1840/14
Heranziehung zum Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung einer Anlage; ...
- VG Sigmaringen, 17.07.2012 - 3 K 2839/10
Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung einer Fläche, die unselbständiger Teil ...
- VG Stuttgart, 16.03.2017 - 1 K 2131/15
Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser; Absetzung nicht eingeleiteter ...
Querverweise
Auf § 20 KAG verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Anschluss- und Erschließungsbeiträge
- Gemeinsame Vorschriften
- § 25 (Vorauszahlungen)
- Kostenersatz und sonstige Abgaben
- § 42 (Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse)
- Schlussbestimmungen
- § 49 (Übergangsvorschriften)