Kommunalabgabengesetz
| Vierter Teil - Anschluss- und Erschließungsbeiträge (§§ 20 - 41) |
| Zweiter Abschnitt - Anschlussbeiträge (§§ 29 - 32) |
(1) 1Die Beitragsschuld entsteht, sobald das Grundstück an die Einrichtung (§ 20 Abs. 1) oder den Teil der Einrichtung (§ 29 Abs. 1) angeschlossen werden kann, in den Fällen des § 29 Abs. 2 in dem Zeitpunkt, der in der ortsüblichen Bekanntgabe als Zeitpunkt der technischen Fertigstellung des Ausbaus genannt ist, in den Fällen des § 29 Abs. 3 mit dem Eintritt der Änderung in den Grundstücksverhältnissen, frühestens jedoch mit Inkrafttreten der Satzung. 2Die Satzung kann einen späteren Zeitpunkt bestimmen.
(2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1. April 1964 an die Einrichtung hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem Anschluss; die Satzung kann jedoch bestimmen, dass die Beitragsschuld mit dem Inkrafttreten der Satzung entsteht, wenn im Zeitpunkt der Anschlussmöglichkeit eine ortsrechtliche Regelung bestanden hat, die für die Einrichtung eine Verpflichtung zur Leistung eines Beitrags oder einer einmaligen Gebühr (Anschlussgebühr) vorsah.
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Rechtsprechung zu § 32 KAG
17 Entscheidungen zu § 32 KAG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2025 - 2 S 1851/24
Heranziehung zu einem Wasserversorgungsbeitrag; wirksame Beitragssatzung; ...
- BVerfG, 07.04.2021 - 1 BvR 176/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 16.12.2014 - 9 B 49.14
Zulässigkeit der Auslegung einer Rückwirkung von Abgabensatzungen abweichend von ...
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13
Wasserversorgungsbeitrag; Entstehen der Beitragsschuld; absolute zeitliche ...
- BVerwG, 16.12.2014 - 9 B 49.14
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 2 S 143/18
Rechtswidrigkeit einer Beitragserhebung wegen Verstoß gegen das Gebot der ...
- VG Sigmaringen, 14.11.2024 - 9 K 552/22
Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag; Entstehen der Beitragsschuld; Anschluss- ...
- VG Stuttgart, 25.10.2022 - 2 K 2274/21
Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag für ein Wiesengrundstück
- VG Stuttgart, 25.10.2022 - 2 K 2774/21
Heranziehung zu Anschlussbeiträgen für ein Wiesengrundstück
- VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 12 K 945/19
Nachveranlagung von Wasserversorgungs- und Abwasseranschlussbeiträgen bei ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.2007 - 2 S 157/07
Abwasserbeitrag für Hinterliegergrundstück
Querverweise
Auf § 32 KAG verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Schlussbestimmungen
- § 49 (Übergangsvorschriften)