Kommunalabgabengesetz
Dritter Teil - Gebühren für öffentliche Leistungen einschließlich Benutzungsgebühren (§§ 11 - 19) |
Zweiter Abschnitt - Benutzungsgebühren (§§ 13 - 19) |
(1) Durch Satzung können zum Bestandteil der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung bestimmt werden
(2) 1Zu den Kosten der Abwasserbeseitigung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 gehören auch Investitionszuschüsse an Dritte für Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung, wenn dadurch die Investitionskosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung vermindert werden. 2Die Investitionszuschüsse sind entsprechend dem Anlagekapital angemessen zu verzinsen und abzuschreiben.
(3) Die anteiligen Kosten, die auf die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfallen, bleiben bei den Kosten der Abwasserbeseitigung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 außer Betracht.
(4) Zur Ermittlung der Flächen als Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr darf die Gemeinde Luftbilder erstellen und auswerten oder von Dritten in zulässiger Weise erstellte Luftbilder verwenden.
(5) Zu den Kosten der Wasserversorgung nach § 14 Absatz 1 Satz 1 gehören auch die Kosten, die aufgrund der Verpflichtung nach § 44 Absatz 3 Satz 3 des Wassergesetzes entstehen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095), in Kraft getreten am 12.12.2020.
Rechtsprechung zu § 17 KAG
21 Entscheidungen zu § 17 KAG in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 17.12.2015 - 1 K 2683/14
Zur Erhebung von Niederschlagswassergebühren durch die Kommune für die ...
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18
Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2018 - 2 S 2096/18
Begriff der öffentlichen Abwasseranlage
- OVG Niedersachsen, 20.05.2020 - 9 LC 138/17
Abgabenverzicht; Abwasserbeseitigungspflicht; Aufgabenübertragung; ...
- VG Freiburg, 17.11.2017 - 1 K 3559/17
Nichtigkeit einer Abwassergebühr; gerichtliche Überprüfung einer ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2018 - 2 S 731/18
Auswahl der Behörde unter Gesamtschuldnern
- VGH Baden-Württemberg, 22.09.2016 - 2 S 1450/14
Rechtmäßigkeit einer kommunalen Abwassersatzung zur Erhebung von Abwassergebühren
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.2022 - 2 S 565/21
Abwassergebühren; Gebührenkalkulation; Umlage der Abschreibungen des ...
- VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2233/13
Abwassergebühren: Kosten für Regenbecken, Abschreibungen für künftige ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 136/10
Kalkulation von Gebühren für Abwasserbeseitigung; Mischsystem
Querverweise
Auf § 17 KAG verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gebühren für öffentliche Leistungen einschließlich Benutzungsgebühren
- Benutzungsgebühren
- § 13 (Gebührenerhebung)
- Anschluss- und Erschließungsbeiträge
- Gemeinsame Vorschriften
- § 20 (Beitragserhebung)