Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 18.12.1985 - 7 K 4514/84
- VGH Baden-Württemberg, 20.08.1987 - 2 S 1084/86
- BVerwG, 30.11.1987 - 8 B 119.87
- BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87
- VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88
- BVerwG, 24.08.1989 - 8 B 107.89
- BVerfG, 16.02.1999 - 1 BvR 1306/89
Papierfundstellen
- ESVGH 40, 157 (Ls.)
- VBlBW 1989, 427
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87
Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88
Ein solcher "Nacherhebungsbescheid" ist nicht an den Vorschriften der §§ 172 - 177 AO zu messen (wie BVerwG Urteil vom 18.03.1988, 8 C 92/87, BVerwGE 79, 163; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats).Rn. 6 Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 18.3.1988 (-- 8 C 92.87 --) auf die Revision der Beklagten das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
Rn. 16 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18.3.1988 (BVerwGE 79, 163 = VBlBW 1988, 335 = DVBl. 1988, 899) ausgeführt, daß der Bundesgesetzgeber in § 127 Abs. 1 BBauG namentlich im Interesse einer möglichst gleichartigen Behandlung der Grundstückseigentümer in allen Gemeinden, d.h. im Interesse der Beitragsgerechtigkeit, die Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet hat.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.3.1988 (aaO) hat sich das Bundesrecht nicht mit der Begründung "einer sozusagen nackten Pflicht zur Beitragserhebung begnügt", sondern über die Beitragserhebungspflicht als solche hinaus auch die Erfüllung dieser Pflicht erfaßt und insoweit bestimmt, daß entstandene Erschließungsbeitragsansprüche von den Gemeinden grundsätzlich in vollem Umfang auszuschöpfen seien.
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1987 - 2 S 1960/84
Beurteilung der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage nach der im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88
Allerdings hat sich der Beitragsbescheid im übrigen (also insbesondere hinsichtlich der Aufwandsverteilung) nach der Satzung zu richten, die im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsforderung gilt (vgl. BVerwG Urteil vom 22.8.1975 Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 54;… Urteil vom 2.12.1977 Buchholz aaO § 132 Nr. 25; Urteil vom 29.11.1985 NVwZ 1986, 303; VGH Bad.-Württ. Urteil vom 25.6.1987 -- 2 S 1960/84 --).Zwar war die Merkmalsregelung des § 7 Abs. 1 ES 1970, was die Beleuchtung als Merkmal der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage betrifft, zu unbestimmt (…vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge 2. Aufl., Rdnr. 234 m.w.N.), was grundsätzlich dazu führt, daß die Kosten der Herstellung der Beleuchtungsanlagen damals nicht zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand gehörten (vgl. Urteil des Senats vom 25.6.1987 -- 2 S 1960/84 --).
- VGH Baden-Württemberg, 20.08.1987 - 2 S 1084/86
Bestandkraft eines Erschließungsbeitragsbescheid
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88
Die gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts von der Beklagten eingelegte Berufung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg durch Urteil vom 20.8.1987 (-- 2 S 1084/86 --) als unbegründet zurückgewiesen.Rn. 13 Dem Senat liegen die einschlägigen Beitragsakten der Beklagten und die Beitragsakten im Verfahren S, ferner die Widerspruchsakten des Landratsamts Schwäbisch Hall, die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Stuttgart 7 K 4514/84, die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg 2 S 1084/86 sowie die Bebauungspläne K vor.
- BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 59.84
Grundstückskosten - Erschließungsaufwand - Beitragspflicht - Verteilungsmaßstab - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88
Allerdings hat sich der Beitragsbescheid im übrigen (also insbesondere hinsichtlich der Aufwandsverteilung) nach der Satzung zu richten, die im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsforderung gilt (vgl. BVerwG Urteil vom 22.8.1975 Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 54;… Urteil vom 2.12.1977 Buchholz aaO § 132 Nr. 25; Urteil vom 29.11.1985 NVwZ 1986, 303; VGH Bad.-Württ. Urteil vom 25.6.1987 -- 2 S 1960/84 --). - VGH Baden-Württemberg, 30.09.1982 - 2 S 2419/81
Erschließungsbeitrag; erstmalige plangemäße Herstellung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88
Die Erschließungsfunktion wird allenfalls unwesentlich beeinträchtigt (vgl. BVerwG Urteil vom 18.9.1981 Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 14; Urteil des Senats vom 30.9.1983 -- 2 S 2419/81 --). - VGH Baden-Württemberg, 07.02.1985 - 2 S 812/84
Nachträglich rechtmäßiger Beitragsbescheid aufgrund Beitragssatzung ohne …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88
Insbesondere ist nicht zu beanstanden, daß die Beklagte Vorfinanzierungskosten, die sachgerecht ermittelt wurden (vgl. VGH Bad.-Württ. Urteil vom 7.2.1985 -- 2 S 812/84 -- VBlBW 1985, 428), berücksichtigt und aus der Kostenzusammenstellung den irrtümlich der Gstraße zugeordneten Landeszuschuß herausgenommen hat. - VGH Baden-Württemberg, 12.03.1984 - 2 S 1753/83
Erschließungsbeitrag; Genehmigungserfordernis bei rückwirkender Satzung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88
Die Verwirkung eines Erschließungsbeitragsanspruchs setzt voraus, daß seit der Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruchs ein unangemessen langer Zeitraum abgelaufen ist und die Gemeinde durch ihr Verhalten dem Beitragspflichtigen gegenüber zum Ausdruck gebracht hat, daß er den Beitrag nicht (mehr) schulde oder mit einer Heranziehung nicht mehr zu rechnen brauche (vgl. VGH Bad.-Württ. Urteil vom 12.3.1984 -- 2 S 1753/83 -- VBlBW 1985, 147). - VGH Baden-Württemberg, 27.05.1982 - 2 S 1254/81
Erschließungsbeitrag; Bescheid; Änderungsbescheid; Stufenklage; endgültige …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88
Rn. 30 Der Senat hat im Urteil vom 27.5.1982 (-- 2 S 1254/81 -- VBlBW 1983, 274) zu einer gleichlautenden Bestimmung einer Erschließungsbeitragssatzung ausgeführt, daß diese Regelung hinreichend bestimmt ist, da dem Kriterium "neuzeitliche Bauweise" ersichtlich keine selbständige Bedeutung in dem Sinne zukommt, daß die Geregelten Merkmale nur dann zu einer endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage führen, wenn die jeweilige Ausbauart (zusätzlich) einer neuzeitlichen Bauweise entspricht.
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02
Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff
a) Die hier einschlägigen Vorschriften des Erschließungsbeitragsrechts - hier also die §§ 127 ff. BBauG - ordnen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, dass die Gemeinden einen entstandenen Beitragsanspruch bis zu dessen Erlöschen in vollem Umfang ausschöpfen müssen (grundlegend: BVerwG, Urteile vom 18.3.1988 - 8 C 115.86, 8 C 63.87, 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163; ferner BVerwG, Beschluss vom 24.8.1989 - 8 B 107.89 - Beschluss vom 26.1.1996 - 8 C 14.94 -, ZMR 1996, 398; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.1989 - 2 S 1879/88 -). - VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands - Straßenabschnittbildung - …
Der Senat hat im Urteil vom 13.4.1989 -- 2 S 1879/88 -- (VBlBW 1989, 427) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 18.3.1988 -- 8 C 92.87 --, BVerwGE 79, 163 = KStZ 1988, 141) dargelegt, daß ein bestandskräftiger Erschließungsbeitragsbescheid, durch den der gemeindliche Anspruch auf Erschließungsbeiträge nicht in vollem Umfang ausgeschöpft worden ist, dem Erlaß eines (weiteren) Erschließungsbeitragsbescheids grundsätzlich nicht entgegensteht.Enthält aber das Bundesbaugesetz die Verpflichtung der Gemeinden, den Erschließungsbeitrag in vollem Umfang geltend zu machen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.3.1988, aaO), so finden diejenigen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes keine Anwendung -- von Regelungen über die Verjährung abgesehen --, die dieser Verpflichtung entgegenstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.1989, aaO).
Diese "Bitukiesdecke" ist jedoch nur Teil des Unterbaus und bildet die Tragschicht für die Verschleißdecke, mit der die Straße erst im Jahre 1984 versehen wurde (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.1989, aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 2 S 412/90
Konkretisierung des Beitragsschuldverhältnisses durch Beitragsbescheid - …
Das von der Beklagten angeführte Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 13.4.1989 -- 2 S 1879/88 -- vermöge das angebliche Recht der Beklagten zur Nacherhebung nicht zu begründen.Im Unterschied zum Erschließungsbeitragsrecht des Bundesbaugesetzes bzw. Baugesetzbuchs steht Bundesrecht der vom Landesgesetzgeber angeordneten entsprechenden Anwendung der §§ 172 ff. AO auf die nach § 10 KAG ergangenen Beitragsbescheide nicht entgegen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18.3.1988 -- 8 C 92.87 --, BVerwGE 79, 163; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.1989 -- 2 S 1879/88 --, VBlBW 1989, 427).
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2011 - 2 S 1163/09
Anforderungen an das technische Ausbauprogramm einer …
Vielmehr bildet üblicherweise erst eine aus Tragschicht und Feinbelag bestehende Straßendecke (auch als Schlussdecke bezeichnet) den Abschluss der technischen Fertigstellung von Verkehrsanlagen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.04.1989 - 2 S 1879/88 - VBlBW 1989, 427; vom 17.05.1990 - 2 S 710/88 - juris; vom 25.09.1990 - 2 S 1792/88 ; vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 - juris sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.06.1995 - 2 S 904/95). - OVG Saarland, 26.07.2016 - 1 A 112/15
Kalkulation der Vorausleistung bei (fehlender) Erschließungsbeitragsfähigkeit der …
Dass die genannten Unterlagen in diese Richtung weisen, wie es im Übrigen den üblichen Ausbaugepflogenheiten bei der Herstellung einer Erschließungsanlage im Vorstufenausbau entsprechen würde(vgl. hierzu z.B.: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.4.1989 - 2 S 1879/88 -, juris Rdnr. 30), haben die Vertreter der Klägerin in der mündlichen Verhandlung eingeräumt, während die Klägerin schriftsätzlich in der Berufungsbegründung noch dezidiert betont hat, die Fahrbahn sei zunächst nur mit einem provisorischen Teerbelag bzw. einer provisorischen Asphaltschicht versehen worden. - VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße
Berücksichtigungsfähig sind dann vielmehr bezogen auf diese (Teil-)Anlage nicht die Änderungskosten, sondern ausschließlich diejenigen Kosten, die durch die erstmalige seinerzeit endgültige Fertigstellung entstanden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1985, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 35; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.8.1986 -- 2 S 141/84 --; Urteil vom 25.6.1987 -- 2 S 1960/84 --; Urteil vom 13.4.1989 -- 2 S 1879/88 --, VBlBW 1989, 427).Die Verwirkung eines Beitragsanspruchs setzt voraus, daß seit der Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruchs ein unangemessen langer Zeitraum abgelaufen ist und die Gemeinde durch ihr Verhalten dem Beitragspflichtigen gegenüber zum Ausdruck gebracht hat, daß er den Beitrag nicht (mehr) schulde oder mit einer Heranziehung nicht mehr zu rechnen brauche (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.3.1984 -- 2 S 1753/83 --, VBlBW 1985, 147; Urteil vom 13.4.1989 -- 2 S 1879/88 --, VBlBW 1989, 427).
- OVG Saarland, 26.07.2016 - 1 A 111/15
Vorausleistung - voraussichtlicher Erschließungsaufwand
Dass die genannten Unterlagen in diese Richtung weisen, wie es im Übrigen den üblichen Ausbaugepflogenheiten bei der Herstellung einer Erschließungsanlage im Vorstufenausbau entsprechen würde(vgl. hierzu z.B.: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.4.1989 - 2 S 1879/88 -, juris Rdnr. 30), haben die Vertreter der Klägerin in der mündlichen Verhandlung eingeräumt, während die Klägerin schriftsätzlich in der Berufungsbegründung noch dezidiert betont hat, die Fahrbahn sei zunächst nur mit einem provisorischen Teerbelag bzw. einer provisorischen Asphaltschicht versehen worden. - VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 37/90
(Beweislast im Rahmen des BBauG § 242 Abs 1
Die in § 10 EBS 1980 für diese Flächen geforderte Befestigung weist der Schotterrasenstreifen jedoch nicht auf und hat dementsprechend auch keine ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise (zur unselbständigen Bedeutung dieses Merkmals vgl. die Urteile des Senats vom 28.7.1987 - 2 S 1109/86 - und vom 13.4.1989 - 2 S 1879/88 -). - VGH Baden-Württemberg, 16.11.1989 - 2 S 425/87
Schadensersatzanspruch der Gemeinde bei Abrechnungsfehler
Dementsprechend hat der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung nunmehr erkannt, daß ein bestandskräftiger Erschließungsbeitragsbescheid, durch den der gemeindliche Anspruch auf Erschließungsbeiträge nicht in vollem Umfang ausgeschöpft worden ist, dem Erlaß eines (weiteren) Erschließungsbeitragsbescheids grundsätzlich nicht entgegensteht und ein solcher "Nacherhebungsbescheid" nicht an den Vorschriften der §§ 172 bis 177 AO zu messen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.1989 -- 2 S 1879/88 --, VBlBW 1989, 427). - VGH Baden-Württemberg, 30.11.1989 - 2 S 1987/87
Reformatio in peius im Widerspruchsverfahren
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