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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.1995

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 13.12.1995 - 2 S 193/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2765
OVG Sachsen, 13.12.1995 - 2 S 193/95 (https://dejure.org/1995,2765)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.12.1995 - 2 S 193/95 (https://dejure.org/1995,2765)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - 2 S 193/95 (https://dejure.org/1995,2765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG art. 105 Abs. 2a; SächsKAG § 2 S. 2; AO § ... 38; 6. MwSt-Richtlinie des Rates der EG 77/388/EWG (ABL. der EG) L 145/1 v. 13.6.1977) in der Neufassung - 91/680/EWG (ABl. L 376/1 v. 31.12.1991) Art. 33 Abs. 1 und 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Spielapparatesteuer ist mit der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie vereinbar

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergnügungssteuer; Spielgerät; Steuerpflicht; Abgabenschuld; Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Örtliche Aufwandssteuer; Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 38 AO; Art. 33 I, II EWGRL 388/77
    Vergnügungssteuer; Entstehung der Vergnügungssteuer für Spielgeräte

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 113
  • DÖV 1996, 610
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02

    Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …

    Allerdings folgt dies nicht schon daraus, dass die hier zu überprüfende Vergnügungssteuer nur innerhalb eines begrenzten geographischen Bereichs - nämlich ausschließlich im Stadtgebiet Jena - erhoben wird (so aber die Schlussanträge des Generalanwalts vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385 [I-1392], Tz. 12 [kommunale Vergnügungssteuer]; Sächs. OVG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 2 S 193/95 -, KStZ 1997, 97 [100]) und die Regelung somit, isoliert betrachtet, nicht allgemein im gesamten Mitgliedsstaat gilt.

    Insbesondere muss nicht entschieden werden, ob der pauschal nach Stückzahl erhobenen Steuer der notwendige Bezug der Steuer zum erzielten Umsatz und somit die Proportionalität zum Preis des Spielvergnügens fehlt (so BVerwG, Beschluss vom 9. September 1992 - 8 B 70/92 - BVerfG, Beschluss vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 -, NVwZ 1997, 573 [575 f.]; SächsOVG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 2 S 193/95 -, KStZ 1997, 97 [100]; HessVGH, Beschluss vom 23. April 1997 - 5 TG 4306/96 -, NVwZ-RR 1998, 673 [674]) oder ob auch bei der pauschalen Stückzahlsteuer der für die Charakterisierung als Umsatzsteuer notwendige Zusammenhang noch dadurch hergestellt ist, dass die zu erwartenden Umsätze anhand der Zahl der zu erbringenden möglichen Dienstleistungen und ihres Preises prognostizierbar sind und der Steuersatz deshalb aufgrund einer objektiven Bewertung ermittelt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 1989 - Rechtssachen 317/86 u. a. - Lambert u. a., Slg. 1989-I, 787 [788], Tz. 2 zur französischen Spielautomatensteuer; kritisch zur Rspr. des BVerwG: OVG Schleswig, Urteil vom 22. April 1998 - 2 K 3/95 -, NVwZ 1999, 1371 [1374] = KStZ 1999, 55 [59] und Kempen, Urteilsanmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 -, JZ 1997, 845 [851]).

  • BVerwG, 21.03.1997 - 8 B 51.97

    Verfassungsrecht - Gleichartigkeit der Vergnügungssteuer

    Die pauschale Spielapparatesteuer ist vielmehr offenkundig eine von dieser Richtlinie nicht berührte "Abgabe auf Spiele" bzw. allgemein eine Steuer, "die nicht den Charakter von Umsatzsteuern" hat (vgl. ebenso Sächsisches OVG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 2 S 193/95 - NVwZ-RR 1997, 113 [OVG Sachsen 13.12.1995 - 2 S 193/95]).
  • BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 127.97

    Steuerrecht - Vergnügungssteuer auf Spielapparate als örtliche Aufwandsteuer, …

    Die pauschale Spielapparatesteuer ist vielmehr offenkundig eine von dieser Richtlinie nicht berührte "Abgabe auf Spiele" bzw. allgemein eine Steuer, "die nicht den Charakter von Umsatzsteuern" hat (vgl. ebenso Sächsisches OVG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 2 S 193/95 - NVwZ-RR 1997, 113 [OVG Sachsen 13.12.1995 - 2 S 193/95]).
  • VG Gera, 02.04.1998 - 5 K 1294/96

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Spielapparatesteuer und …

    Die Frage kann im übrigen als durch die Rechtsprechung geklärt angesehen werden, da - soweit ersichtlich - bislang kein Verstoß bejaht wurde (u. a. BVerfG, Beschl. v. 01.03.1997- 2 BvR 1508/95; OVG Bautzen, Urt. v. 13.12.1995 - 2 S 193/95;… VG Schleswig, Urt. v. 09.02.1998 - 4 A 856/96).

    Da die Vergnügungssteuer nach einhelliger Auffassung eine örtliche Aufwandssteuer und keine Verbrauchssteuer ist (BVerfG, Beschl. v. 01.03.1997 - 1508/95, DVBl. 97, 1053; OVG Bautzen, Urt. v. 13.12.1995 - 2 S 193/95, NVwZ-RR 97, 113 m. w. N.), weil kein Warenverbrauch des Spielers erfolgt, sondern nur seine Einkommensverwendung, also der betriebene Aufwand, besteuert wird, ist auch insoweit eine Verletzung von Art. 33 Abs. 2 der 6. MWSt-Richtlinie 77/388/EWG ausgeschlossen.

  • VG Weimar, 20.07.1998 - 6 K 507/93

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern

    Die Erhebung von Vergnügungssteuern verstößt weder gegen das Grundgesetz (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 2. Senates vom 01.03.1997, NVwZ 1997, 573 ff.) noch gegen europarechtliche Vorschriften (siehe hierzu die ausführliche und überzeugende Begründung des Sächsischen OVG in seinem Urteil vom 13.12.1995, SächsVBl. 1996, 305, 307 f.).
  • BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 128.97

    Steuerrecht - Vergnügungssteuer auf Spielapparate als örtliche Aufwandsteuer, …

    Die pauschale Spielapparatesteuer ist vielmehr offenkundig eine von dieser Richtlinie nicht berührte "Abgabe auf Spiele" bzw. allgemein eine Steuer, "die nicht den Charakter von Umsatzsteuern" hat (vgl. ebenso Sächsisches OVG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 2 S 193/95 - NVwZ-RR 1997, 113 [OVG Sachsen 13.12.1995 - 2 S 193/95]).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 2 S 2590/96

    Vergnügungssteuer - zur Differenzierung der Steuersätze nach dem Aufstellungsort

    Die pauschale Spielapparatesteuer ist vielmehr offenkundig eine von dieser Richtlinie nicht berührte ,Abgabe auf Spiele" bzw. allgemein eine Steuer, ,die nicht den Charakter von Umsatzsteuern" hat (vgl. ebenso Sächsisches OVG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 2 S 193/95 - NVwZ-RR 1997, 113 [115 f.]).
  • VGH Hessen, 23.04.1997 - 5 TG 4306/96

    Zulässigkeit der Erhebung einer kommunalen Spielapparatesteuer

    Ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 1 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie scheidet somit aus (im Ergebnis ebenso: BVerwG, Beschluß vom 9. September 1992 - 8 B 70.92 -, S. 3 des amtlichen Abdrucks; die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG…, Beschluß vom 1. März 1997, a.a.O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 2 S 193/95 -, DÖV 1996, 610).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 8 B 79.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrund - …

    Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, daß die erhobene pauschale Spielapparatesteuer offenkundig eine von dieser Richtlinie nicht berührte "Abgabe auf Spiele" bzw. allgemein eine Steuer sei, "die nicht den Charakter von Umsatzsteuern" hat (vgl. ebenso Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 2 S 193/95 - NVwZ-RR 1997, 113 [OVG Sachsen 13.12.1995 - 2 S 193/95]).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 8 B 82.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrund - …

    Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, daß die erhobene pauschale Spielapparatesteuer offenkundig eine von dieser Richtlinie nicht berührte "Abgabe auf Spiele" bzw. allgemein eine Steuer sei, "die nicht den Charakter von Umsatzsteuern" hat (vgl. ebenso Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 2 S 193/95 - NVwZ-RR 1997, 113 [OVG Sachsen 13.12.1995 - 2 S 193/95]).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 8 B 81.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrund - …

  • BVerwG, 09.04.1997 - 8 B 75.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrund - …

  • BVerwG, 09.04.1997 - 8 B 76.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrund - …

  • BVerwG, 09.04.1997 - 8 B 80.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrund - …

  • BVerwG, 09.04.1997 - 8 B 78.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrund - …

  • BVerwG, 09.04.1997 - 8 B 77.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrund - …

  • VG Chemnitz, 14.12.2005 - 1 K 911/01
  • VG Kassel, 01.03.2001 - 6 E 2353/98
  • VG Kassel, 26.02.2001 - 6 E 3885/99
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.1995 - 2 S 193/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8830
OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.1995 - 2 S 193/95 (https://dejure.org/1995,8830)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.12.1995 - 2 S 193/95 (https://dejure.org/1995,8830)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - 2 S 193/95 (https://dejure.org/1995,8830)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • DÖV 1996, 610
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.1995 - 2 S 193/95
    Denn gerade wegen dieser Art der Steuererhebung dürfte es sogar geboten sein, den Zeitpunkt der Steuerentstehung auf denjenigen des Beginns der Zurverfügungstellung des Vergnügens in Form von Spielgeräten festzusetzen (vgl. BVerfGE 14, 76 ff. und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.1.1990 zu ähnlichen Regelungen zum Entstehen der Steuerschuld).

    Sie wird nur zur Vereinfachung beim Veranstalter erhoben, ist aber letztlich von jedem aufzubringen, der sich vergnügt, der also den von der Steuer erfaßten Aufwand betreibt (BVerfGE 14, 76 ;… BVerwG, Beschl. v. 22.3.1994 aaO.).

    Die Steuerüberwälzung ist ein wirtschaftlicher Vorgang; das Gesetz überläßt es dem Steuerschuldner, den Steuerbetrag in die Kalkulation einzubeziehen und die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch dann zu wahren (vgl. BVerfGE 14, 76 [96]).

  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73

    Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.1995 - 2 S 193/95
    Da die Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer definiert wird (BVerwGE 45, 277 ), ist nicht vom verbrauch von Waren im Sinne der Verbrauchssteuer auszugehen, sondern wie die Realität zeigt, vom Gebrauch der zur Verfügung gestellten Spielgeräte im Sinne der Gewährung einer Dienstleistung.

    Die Vergnügungssteuer soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfassen, die sich in der Teilnahme an entgeltlichen Vergnügungsveranstaltungen äußert (BVerwGE 45, 277 ff.).

  • EuGH, 19.03.1991 - C-109/90

    Giant / Overijse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.1995 - 2 S 193/95
    Die vom EuGH entwickelten Kriterien zur Umsatzsteuer i.S. von Artikel 33 der 6. Richtlinie liegen nicht vor (vgl. Urteil des EuGH vom 3.3.1988, EuGHE 1988, 1367 zur Spielapparatesteuer und Urteil des EuGH v. 19.3.1991, UR 1992, 313 [314] - Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen -).

    Sie ist keine allgemeine Steuer, da sie nur auf eine begrenzte Gruppe von Gegenständen und Dienstleistungen an einem bestimmten Ort in einem der Mitgliedstaaten, der vom Geltungsbereich der Satzung bestimmt wird, Anwendung findet (vgl. EUGH, Urt. v. 19.3.1991 aaO.).

  • BVerwG, 22.03.1994 - 8 NB 3.93

    Finanzwesen - Spielautomatensteuer - Aufwandsteuer - Gleichheitssatz - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.1995 - 2 S 193/95
    Sie besteuert die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf im örtlichen Bereich des Steuergläubigers (BVerwG, Beschl. v. 22.3.94, DVBl. 1994, 816) zum Ausdruck kommende erhöhte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvL 16/73

    Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.1995 - 2 S 193/95
    Eine Gleichartigkeit der Vergnügungssteuer mit der Umsatzsteuer ist nicht gegeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.4.1975, BVerfGE 40, 52 [55]).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.1995 - 2 S 193/95
    Davon könnte aber nur gesprochen werden, wenn eine Steuersatzung dem ihr begrifflich zukommenden Zweck, Steuereinnahmen zu erzielen, geradezu zuwiderhandelte, indem sie es ersichtlich darauf anlegte, die Erfüllung des Steuertatbestandes und damit dem betroffenen Unternehmer die Verwirklichung seines Berufs praktisch unmöglich zu machen (BVerfGE 16, 147, 161, 163).
  • BVerwG, 22.08.1994 - 8 B 122.94

    Erfolglose verwaltungsgerichtliche Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsgrund der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.1995 - 2 S 193/95
    Vergleichbare Steuersätze wurden im übrigen vom SächsOVG beispielsweise im Urteil vom 23.9.1993 - 2 S 219/93 - sowie im Urteil vom 21.4.1994 S S 67/94, bestätigt mit Beschluß des BVerwG vom 22.8.1994 - 8 B 122.94 -, akzeptiert.
  • OVG Sachsen, 10.05.1994 - 2 S 77/94
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.1995 - 2 S 193/95
    Sie gehörten auch zu den vergnügungssteuerpflichtigen Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten, dies habe das Sächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluß vom 10.5.1994 (Az.: 2 S 77/94) ausdrücklich bestätigt.
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