Rechtsprechung
| OVG Berlin, 15.03.2000 - 2 S 2.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VwGO § 80; BauO Bln § 55 Abs. 1, § 56 Abs. 2 Nr. 1, § 70 Abs. 1 Satz 2; BauNVO § 13; BO 58 § 7 Nr. 8
Bauplanungsrecht; Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Genehmigungserfordernis; Büronutzung eines Wohngebäudes; Rechtsanwalts- und Notarpraxis in ehemaliger Stadtvilla; Duldung ungenehmigter Nutzung; vorläufiger Rechtsschutz; Sofortvollzug; negative Vorbildwirkung - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 55 Abs. 1, § 56 Abs. 2 Nr. 1, § 70 Abs. 1 Satz 2 BauO Bln.; § 13 BauNVO; § 7 Nr. 8 BO 58.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung; Zulässigkeit einer Rechtsanwaltskanzlei und Notarpraxis in einem allgemeinen Wohngebiet)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 229
- BauR 2001, 771
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2024 - 2 M 84/24
Nutzungsuntersagung; sofortige Vollziehung; baurechtswidrige Nutzung; mehrere …
Eine Ausnahme kann auch dann geboten sein, wenn die baurechtswidrige Nutzung für Außenstehende nicht aufgrund objektiver Merkmale erkennbar ist und deshalb keinen Anlass zur Nachahmung geben kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 S 2.00 - NVwZ-RR 2001, 229 [231]). - VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 CS 20.2376
Nutzungsuntersagung gegen Eventlokalität
Rn. 23 c) Soweit der Antragsteller darauf abstellt, die Nutzungsuntersagung sei ermessensfehlerhaft, weil mangels Veränderung baulicher Substanz keine negative Vorbildwirkung bestehe, zielt das Vorbringen nicht auf die Ermessensentscheidung, sondern vielmehr auf die Begründung des Sofortvollzugs ab (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.3.2020 - 2 S 2.00 - NVwZ-RR 2001, 229/230 f.;… Molodovsky/Waldmann in Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand 9/2020, Art. 76 Rn. 181). - VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06 Nur wegen des im Einzelfall getroffenen generellen Ausschlusses solcher Nutzungen, der in einem besonderen Wohngebiet städtebaulich eher untypisch ist ( zu den Grenzen solcher Ausschlüsse in besonderen Wohngebieten vgl. Nds. OVG, Urteil vom 05.04.2000, NVwZ-RR 2001, 229 ), stellt sich hier insoweit überhaupt das Erfordernis einer Befreiung.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2005 - 1 M 74/05
Anforderungen an die Begründung des besonderen Interesses im Falle der Anordnung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Gelsenkirchen, 14.08.2014 - 9 L 996/14
Formelle Illegalität Vollzugsinteresse Erkennbarkeit von außen
Rn. 38 vgl. insoweit OVG Berlin, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 S 2/00 -, NVwZ-RR 2001, 229, 230,. - VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02
Sofortige Vollziehbarkeit baurechtlicher Maßnahmen einen Schweinemastbetrieb …
Sind demnach die Erfolgsaussichten des gegen die Untersagungsverfügung eingelegten Rechtsbehelfs noch als offen zu betrachten, so fällt zugunsten der sofortigen Vollziehung der Anordnungen Ziff. 1, 2 und 7 bereits entscheidend ins Gewicht, dass ein öffentliches Interesse an der Wahrung der Ordnungsfunktion des formellen Baurechts besteht (vgl. dazu OVG Berlin, Beschlüsse vom 15.03.2000 - 2 S 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 229 und vom 23.08.1996 - 2 S 13.96 -, BRS 58 Nr. 205; OVG NRW, Beschluss vom 22.04.1998 - 11 B 816/98 -, NWVBl 1999, 269; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.09.1988 - 8 S 2171/88 -, JURIS; und vom 13.12.1978 - III 3478/78 -, JURIS).
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