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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8500
VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22 (https://dejure.org/2023,8500)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.04.2023 - 2 S 2005/22 (https://dejure.org/2023,8500)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. April 2023 - 2 S 2005/22 (https://dejure.org/2023,8500)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Vorliegen einer der Rechtmäßigkeit der Herstellung einer Erschließungsanlage entgegenstehende, mit den Grundzügen der Planung nicht mehr zu vereinbarende Abweichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stichstraße statt durchgehender Straße angelegt: Erschließungsbeitragsschuld entstanden?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage", …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22
    Rn. 29 4. Das im Jahr 2012 ausgebaute Teilstück ist auch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteil vom 07.03.2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163, juris Rn. 14;… vgl. auch bereits Urteil vom 12.05.2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171, juris Rn. 28; Urteil vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176, juris Rn. 28) durch Zeitablauf in eine selbständige Erschließungsanlage hineingewachsen.

    Es liegt ersichtlich insbesondere keine Konstellation vor, in der eine Anlage über viele Jahre hinweg unberührt geblieben ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 - juris Rn. 15 für eine Konstellation, in der 15 Jahre lang kein Weiterbau erfolgt ist) oder in der eine im Bebauungsplan ausgewiesene Straße nur auf einer kürzeren Strecke angelegt und die verbleibende Reststrecke abweichend von der ursprünglichen Planung für andere als Verkehrszwecke in Anspruch genommen wurde (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 12.05.2016 - 9 C 11.15 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22
    Rn. 29 4. Das im Jahr 2012 ausgebaute Teilstück ist auch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteil vom 07.03.2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163, juris Rn. 14; vgl. auch bereits Urteil vom 12.05.2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171, juris Rn. 28;… Urteil vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176, juris Rn. 28) durch Zeitablauf in eine selbständige Erschließungsanlage hineingewachsen.

    Es liegt ersichtlich insbesondere keine Konstellation vor, in der eine Anlage über viele Jahre hinweg unberührt geblieben ist (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 - juris Rn. 15 für eine Konstellation, in der 15 Jahre lang kein Weiterbau erfolgt ist) oder in der eine im Bebauungsplan ausgewiesene Straße nur auf einer kürzeren Strecke angelegt und die verbleibende Reststrecke abweichend von der ursprünglichen Planung für andere als Verkehrszwecke in Anspruch genommen wurde (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12.05.2016 - 9 C 11.15 - juris Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22
    Rn. 15 Nach diesen Maßstäben kann ohne Weiteres angenommen werden, dass das ursprüngliche Bauprogramm in Bezug auf die Längenausdehnung der hier zu beurteilenden Erschließungsanlage in den Festsetzungen des Bebauungsplans "Z..." vom 11.03.1992 zum Ausdruck gekommen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 48 zu einem Bebauungsplan, der das Bauprogramm bezüglich der Straßenbreite festlegte).

    Bezogen auf diesen Planungswillen darf der Abweichung vom Planinhalt keine derartige Bedeutung zukommen, dass die angestrebte und im Plan zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d.h. es muss angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (so zum Erschließungsbeitragsrecht des Bundes etwa BVerwG…, Urteil vom 15.02.1991 - 8 C 46.89 - juris Rn. 14;… Urteil vom 09.03.1990 - 8 C 76.88 - juris Rn. 20; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 45 ).

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22
    Rn. 14 Das auf die streitgegenständliche Erschließungsanlage bezogene Bauprogramm, das die flächenmäßige Ausdehnung der Anlage und darüber hinaus bestimmt, welche flächenmäßigen Teilanlagen in welchem Umfang die Gesamtfläche der jeweiligen Straße in Anspruch nehmen sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 - juris Rn. 26 zum Bundesrecht), kann auch in (der Bezugnahme auf die) Festsetzungen eines Bebauungsplans bestehen, da der Bebauungsplan für Anbaustraßen häufig eine Aufteilung der Verkehrsfläche in Fahrbahn, Gehwege, Parkstreifen usw. enthält, sei es auch lediglich in nachrichtlicher und damit satzungsrechtlich nicht verbindlicher Qualität (vgl. dazu etwa BVerwG…, Urteil vom 26.05.1989 - 8 C 6.88 - juris Rn. 11 zum Bundesrecht).

    Eine Änderung des für eine Erschließungsstraße maßgeblichen Bauprogramms kann solange mit Auswirkung auf das Erschließungsbeitragsrecht erfolgen, wie die Straße noch nicht einem für sie aufgestellten Bauprogramm entsprechend hergestellt ist (BVerwG, Urteil vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 - juris Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22
    Rn. 10 Maßgebend für die Beurteilung der Frage, wo eine selbständige Erschließungsanlage beginnt und endet, ist zwar ausgehend von einer "natürlichen Betrachtungsweise" das durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägte Erscheinungsbild (st. Rspr., vgl. BVerwG…, Urteil vom 06.02.2020 - 9 C 9.18 - juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2022 - 2 S 595/22 - juris Rn. 37 jeweils mwN).

    Diese Regelung wäre überflüssig, wenn das Ende eines Teilausbaus einer vorhandenen, aber insgesamt noch nicht fertiggestellten Straße diese stets in zwei selbständige Erschließungsanlagen zerfallen ließe (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2022 - 2 S 595/22 - juris Rn. 61 ).

  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22
    Der Senat hat erhebliche Zweifel, ob diese in den Senatsurteilen vom 29.10.2019 und 19.09.2018 geäußerte Auffassung noch zu vertreten ist, nachdem auch das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 03.11.2021 (- 1 BvL 1/19 - juris Rn. 75) ausdrücklich und ohne Einschränkung auf bestimmte Sonderkonstellationen auf die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen hat.
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22
    Rn. 29 4. Das im Jahr 2012 ausgebaute Teilstück ist auch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 07.03.2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163, juris Rn. 14;… vgl. auch bereits Urteil vom 12.05.2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171, juris Rn. 28;… Urteil vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176, juris Rn. 28) durch Zeitablauf in eine selbständige Erschließungsanlage hineingewachsen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22
    Rn. 30 Im vorliegenden Fall bedarf es keiner Entscheidung, ob diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur zeitlichen Dimension der natürlichen Betrachtungsweise generell oder nur in der Sondersituation eines Wendehammers Anwendung findet, über die das Bundesverwaltungsgericht mit den Urteilen vom 07.03.2017 und vom 25.02.1994 (…jeweils aaO) jeweils zu entscheiden hatte (so noch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 87 f.;… Urteil vom 19.09.2018 - 2 S 1116/18 - juris Rn. 31 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 2 S 1116/18

    Heranziehung zu Vorausleistungen; Hineinwachsen in die Eigenschaft einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22
    Rn. 30 Im vorliegenden Fall bedarf es keiner Entscheidung, ob diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur zeitlichen Dimension der natürlichen Betrachtungsweise generell oder nur in der Sondersituation eines Wendehammers Anwendung findet, über die das Bundesverwaltungsgericht mit den Urteilen vom 07.03.2017 und vom 25.02.1994 (…jeweils aaO) jeweils zu entscheiden hatte (so noch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 87 f.; Urteil vom 19.09.2018 - 2 S 1116/18 - juris Rn. 31 ).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22
    Bezogen auf diesen Planungswillen darf der Abweichung vom Planinhalt keine derartige Bedeutung zukommen, dass die angestrebte und im Plan zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d.h. es muss angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (so zum Erschließungsbeitragsrecht des Bundes etwa BVerwG…, Urteil vom 15.02.1991 - 8 C 46.89 - juris Rn. 14; Urteil vom 09.03.1990 - 8 C 76.88 - juris Rn. 20; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 45 ).
  • BVerwG, 06.02.2020 - 9 C 9.18

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage in Teilstücken

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung; …

  • BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 39.81

    Erhebung von Erschließungsteilbeträgen im Wege der Kostenspaltung

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 46.89

    Straßenfluchtlinien als einziger Festsetzungsinhalt eines (übergeleiteten) …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2025 - 2 S 1379/24

    Abschnittsbildung im Erschließungsbeitragsrecht nach dem rechtlichen …

    Rn. 68 dd) Die Straße "Am ..." wurde vor dem streitgegenständlichen Ausbau auch nicht dem im Bebauungsplan 1970 zum Ausdruck gekommenen Bauprogramm entsprechend hergestellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2023 - 2 S 2005/22 - juris Rn. 14 f.;… Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 48 ).

    Zuständig hierfür wäre der Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde (vgl. § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 44 Abs. 2 GemO ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2023 - 2 S 2005/22 - juris Rn. 14 ).

    Bezogen auf diesen Planungswillen darf der Abweichung vom Planinhalt keine derartige Bedeutung zukommen, dass die angestrebte und im Plan zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d. h. es muss angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2023 - 2 S 2005/22 - juris Rn. 20 mwN).

    Zum anderen gehört zur Erschließungsfunktion auch die Aufnahme des über den reinen Anliegerverkehr hinausgehenden Verkehrs ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2023 - 2 S 2005/22 - juris Rn. 21 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2024 - 2 S 1770/23

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrags für einen Abschnitt einer …

    Rn. 66 Ob die Gemeinde von der Möglichkeit einer Abschnittsbildung Gebrauch macht, steht gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 KAG im Ermessen des hierfür zuständigen Gemeinderats (stRspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2023 - 2 S 2005/22 - juris Rn. 28 ; zum Bundesrecht BVerwG…, Urteil vom 19.11.1982 - 8 C 39.81 u.a. - juris Rn. 13).

    Dies erfordert entgegen der Auffassung der Kläger jedoch nicht, dass für die weitere Teilstrecke bereits ein konkretes Bauprogramm aufgestellt wurde (ebenso ohne nähere Begründung Sächsisches OVG…, Urteil vom 17.07.2015 - 5 A 760/10 - juris Ls. 2 und Rn. 39 zu § 130 Abs. 2 BauGB; a. A. Schöneweiß, Erschließungsbeitrag nach dem KAG, Anm. 2.6.4 unter Verweis auf Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.04.2012 - 6 ZB 09.1855 - juris; vgl. zum Begriff des Bauprogramms BVerwG…, Urteil vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 - juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.4.2023 - 2 S 2005/22 - juris Rn. 14 ).

    Denn es liegt auf der Hand, dass ein Bauprogramm für die Fortsetzungsstrecke mit Blick auf die Kostenprognose entbehrlich ist, wenn es - anders als im vorliegenden Fall - (sogar) einen Bebauungsplan gibt, der Festsetzungen in Bezug auf das weitergehende Straßenteilstück enthält (vgl. zum Verhältnis Bebauungsplan/Bauprogramm allgemein VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2023 - 2 S 2005/22 - juris Rn. 14 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2024 - 2 S 1745/23

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Herstellung eines Abschnitts; …

    Ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang rechtfertigt danach die Aussetzung der Vollziehung eines Abgabenbescheids nicht (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2023 - 2 S 2005/22 - juris Rn. 3 ;… Beschluss vom 04.11.2013 - 2 S 1702/13 - juris Rn. 20 ;… Beschluss vom 18.08.1997 - 2 S 1518/97 - juris Rn. 2;… Beschluss vom 08.01.1990 - 2 S 3193/89 - juris Rn. 2).

    Rn. 48 Ob die Gemeinde von der Möglichkeit einer Abschnittsbildung Gebrauch macht, steht gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 KAG im Ermessen des hierfür zuständigen Gemeinderats (st. Rspr., vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2023 - 2 S 2005/22 - juris Rn. 28 ; zum Bundesrecht BVerwG…, Urteil vom 19.11.1982 - 8 C 39.81 u.a. - juris Rn. 13).

    Rn. 60 Danach entsprechen die flächenmäßigen Teileinrichtungen Fahrbahn und Gehweg den Vorgaben des Bebauungsplanes "Kullenmühle" aus dem Jahr 1983 und damit dem Bauprogramm der Antragsgegnerin (vgl. zur Bedeutung des Bebauungsplans für das flächenmäßige Bauprogramm VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2023 - 2 S 2005/22 - juris Rn. 14 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2026 - 2 S 748/26

    Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; endgültige Herstellung; Bauprogramm; …

    Die Verwaltung der Gemeinde selbst ist aber zur Abänderung eines vom Gemeinderat beschlossenen Bauprogramms nicht befugt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2023 - 2 S 2005/22 - juris Rn. 14 ; Urteil vom 26.06.2003 - 2 S 81/03 - n.v.).
  • VG Karlsruhe, 10.03.2026 - 12 K 8337/25

    Vorteilslage; Belastungsklarheit; Belastungsvorhersehbarkeit; Planabweichung; …

    Rn. 54 Im vorliegenden Fall verkörpert primär der am 15. September 1975 beschlossene Bebauungsplan das gemeindliche Bauprogramm, da konkretere Planungen nicht bestanden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2023 - 2 S 2005/22 - juris, Rn. 14 ; BVerwG…, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 13.94 - juris, Rn. 19, zum Begriff der flächenmäßigen Teileinrichtung).
  • VG Ansbach, 19.11.2025 - AN 3 K 23.2455

    Erschließungsbeiträge, unzulässige Planüberschreitung durch Weiterführung einer …

    Eine Planung, die die Grundzüge der Planung berührt liegt etwa dann vor, wenn die Erschließungsanlage hierdurch eine wesentlich andere Verkehrsbedeutung oder verkehrliche Funktion erhält, wie es beim Wechsel von einer Durchgangsstraße zu einer Stichstraße oder umgekehrt der Fall ist (vgl. VGH BW, B.v. 12.4.2023 - 2 S 2005/22 - juris Rn. 22 = VBlBW 2023, 471).
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