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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.05.2012 - 2 S 207/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11317
VGH Baden-Württemberg, 04.05.2012 - 2 S 207/12 (https://dejure.org/2012,11317)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.2012 - 2 S 207/12 (https://dejure.org/2012,11317)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 2012 - 2 S 207/12 (https://dejure.org/2012,11317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Ermäßigung der Vergnügungssteuer auf Spielgeräte wegen späteren Diebstahls des Kasseninhalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 9 Abs. 4
    Berücksichtigung des Verlusts des Kasseninhalts durch einen Diebstahl bei der Ermittlung der Vergnügungssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Verlusts des Kasseninhalts durch einen Diebstahl bei der Ermittlung der Vergnügungssteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 695
  • DÖV 2012, 647
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2012 - 2 S 207/12
    Es kommt dabei darauf an, ob vom Antragsteller ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt worden ist, dass der Erfolg des Rechtsmittels mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - DVBl. 2004, 822 und vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - DVBl. 2000, 1458).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2012 - 2 S 207/12
    Es kommt dabei darauf an, ob vom Antragsteller ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt worden ist, dass der Erfolg des Rechtsmittels mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - DVBl. 2004, 822 und vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2012 - 2 S 207/12
    Rn. 5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der jeweils dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838).
  • VG Stuttgart, 14.12.2011 - 8 K 2682/11

    Vergnügungsteuer nach Einbruchdiebstahl aus Spielautomat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2012 - 2 S 207/12
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. Dezember 2011 - 8 K 2682/11 - wird abgelehnt.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97

    Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2012 - 2 S 207/12
    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.4.1997 - 8 S 1040/97 - VBlBW 1997, 299).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2012 - 2 S 207/12
    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.2.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • FG Bremen, 25.04.2019 - 2 K 167/18

    Vergnügungssteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses von Spiel- und …

    Mit dem von dem einzelnen Spieler getätigten Aufwand stünden sie hingegen in keinerlei Zusammenhang (vgl. Verwaltungsgerichtshof - VGH - Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Mai 2012 2 S 207/12, NVwZ-RR 2012, 695 , KStZ 2012, 192 , juris Rz 11).

    Mit dem von dem einzelnen Spieler getätigten Aufwand stünden sie hingegen in keinerlei Zusammenhang (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss in NVwZ-RR 2012, 695 , KStZ 2012, 192 , juris Rz 11;… BFH, Beschluss in BFH/NV 2015, 1010 , ZfZ 2015, 274 , zur Tabaksteuer).

    Abgesehen davon sei die vom Beklagten zitierte Entscheidung des VGH Baden-Württemberg in NVwZ-RR 2012, 695 , KStZ 2012, 192 , schlicht falsch.

    Mit Richterbrief vom 20. Februar 2019 hat die Berichterstatterin den Beteiligten einen Ausdruck der Herstellerhinweise "Datenausdruck für Geldspielgeräte" übersandt, die in dem Urteil des Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart vom 14. Dezember 2011 8 K 2682/11 (juris) und dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg in NVwZ-RR 2012, 695 , KStZ 2012, 192 , genannt sind.

    Hierzu verweist der Beklagte auf die beispielhaft herangezogenen Erläuterungen zum Zählwerksausdruck für Spielautomaten, wie sie in den Herstellerhinweisen "Datenausdruck für Geldspielgeräte", die auch dem VG Stuttgart (Urteil vom 14. Dezember 2011 8 K 2682/11, juris) und dem VGH Baden-Württemberg (Beschluss in NVwZ-RR 2012, 695 , KStZ 2012, 192 ) vorgelegen hätten, enthalten seien.

    Auch der VGH Baden-Württemberg (Beschluss in NVwZ-RR 2012, 695 , KStZ 2012, 192 , juris Rz 14) habe unter teleologischen Gesichtspunkten ergänzt, dass nach den Hinweisen der Automatenhersteller zur Auswertung der Zählwerksausdrucke unter "Fehlgeld" solche Geldbeträge zu verstehen seien, die z. B. aufgrund der Reklamation eines Spielers aus der Kasse entnommen und diesem ausgezahlt worden seien.

    Mit dem von dem einzelnen Spieler getätigten Aufwand stehen sie in keinem Zusammenhang (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss in NVwZ-RR 2012, 695 , KStZ 2012, 192 , juris Rz 11 f.).

    Vielmehr fallen darunter nur solche Beträge, die aufgrund Rückzahlung an den Spieler zumindest mittelbar den Aufwand mindern, den er aus seinen Mitteln zu seinem Vergnügen eingesetzt hat (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2011 8 K 2682/11, juris Rz 19 m. w. N., bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Beschluss in NVwZ-RR 2012, 695 , KStZ 2012, 192 , juris Rz 14; VG des Saarlandes, Gerichtsbescheid vom 14. Januar 2016 3 K 321/14, juris Rz 16).

    Hierauf weist auch der VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss in NVwZ-RR 2012, 695 , KStZ 2012, 192 (juris Rz 14) zutreffend hin.

  • VGH Hessen, 11.05.2017 - 5 A 1809/16
    Die Behauptung, zu der aufgeworfenen Rechtsfrage, was unter Fehlgeld zu verstehen sei, sei keine Rechtsprechung bekannt, ignoriert die auch vom Verwaltungsgericht genannten Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Niedersachsens (Beschluss vom 4. Juni 2007 - 9 ME 58/07 -, juris), Baden-Württembergs (Beschluss vom 4. Mai 2012 - 2 S 207/12 -, juris) und Nordrhein-Westfalens (Beschluss vom 29. Juni 2015 -14 A 685/15 -, juris).
  • VG Saarlouis, 14.01.2016 - 3 K 321/14

    Unbefugte Entnahmen aus Geldautomaten sind kein Fehlgeld

    Die damit maßgebende Leistungsfähigkeit der Spieler spiegelt sich indes in den Beträgen wider, die sie in das Gerät einwerfen.(Vgl. hierzu das rechtskräftige Urteil der Kammer vom 25.09.2015 - 3 K 527/14 -, juris.) Entnahmen - durch wen auch immer, den Spielgerätebetreiber selbst, schlichte Diebe(Vgl. hierzu VG Stuttgart, Urteil vom 14.12.2011 - 8 K 2682/11 - und hierzu wiederum VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2012 - 2 S 207/12 -, juris.) oder manipulierende Spieler - können daher nicht zu den Spieleraufwand und damit die Vergnügungssteuer senkenden "Fehlgeldern" führen.
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